Das Reichstagsgebäude mit der Deutschland-Flagge am Platz der Republik in Berlin.
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Fraktionen wollen Abgeordnetengesetz verschärfen
Bildrechte: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
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Vetternwirtschaft: Koalition will Abgeordnetengesetz verschärfen

Vetternwirtschaft: Koalition will Abgeordnetengesetz verschärfen

Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei der AfD – darüber wird seit Wochen diskutiert. CDU, CSU und SPD planen nun, die Regeln für die Beschäftigung von Mitarbeitern durch Abgeordnete zu verschärfen. Ganz einfach wird das nicht.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Wer als Abgeordneter einen eigenen Verwandten oder Ehepartner beschäftigt und aus der Mitarbeiterpauschale und somit aus Steuergeldern bezahlt, verstößt gegen das Abgeordnetengesetz für den Deutschen Bundestag. Zulässig ist aber bisher die Beschäftigung der Verwandten anderer Abgeordneter – und auch des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin, solange keine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Was Kritiker bei der AfD als Vetternwirtschaft im Bundestag ansahen, war also rechtlich meist zulässig.

"Korrupten AfD-Sumpf austrocknen"

Die entsprechenden Regeln für Abgeordnete wollen die Koalitionsfraktionen nun verschärfen. Kommende Woche sollen dies in den zuständigen Gremien diskutiert werden. Hendrik Hoppenstedt, Fraktionsgeschäftsführer der Unionsfraktion, möchte damit so weit wie möglich sicherstellen, dass Missbrauch bei Anstellungsverhältnissen in Abgeordnetenbüros künftig ausgeschlossen ist: "Auch wenn aus verfassungsrechtlichen Gründen Lücken bleiben werden, bin ich zuversichtlich, dass wir damit große Teile des korrupten AfD-Sumpfs austrocknen können."

SPD will "Überkreuz-Beschäftigungen" verbieten

Maßvolle Änderungen im Abgeordnetengesetz will die Union mit der SPD beraten. Dazu gehört etwa, dass Abgeordnete niemanden anstellen dürfen, mit dem sie in einem Haushalt leben und eine Beziehung führen. Im Bayerischen Abgeordnetengesetz ist das bereits so geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass die sogenannte "Überkreuz-Beschäftigung", also die Anstellung von Partnern oder Verwandten anderer Abgeordneter bis zum dritten Grad verboten ist.

Die SPD-Fraktion will dieses Verbot der Überkreuz-Anstellungen auf den Bundestag übertragen, und auch zwischen Bundestag und Landesparlamenten regeln. Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, will mit der Union beraten, "ob wir auch über die politischen Ebenen hinweg die Anstellungen von Verwandten von Abgeordneten untersagen“. Die SPD-Fraktion möchte bereits in den nächsten Wochen das Abgeordnetengesetz entsprechend verschärfen.

Noch viel Abstimmungsbedarf

Auch die CSU will gemeinsam mit der SPD zügig zu einer tragfähigen Lösung kommen. Der parlamentarische Geschäftsführer, Reinhard Brandl, sieht im strengen Bayerischen Abgeordnetengesetz durchaus ein Vorbild. Man wolle klare und praktikable Regeln im Abgeordnetengesetz, "die Missbrauch ausschließen und für Transparenz sorgen. Dabei können bewährte Regelungen aus Bayern durchaus als Orientierung dienen."

Allerdings gibt es noch viel Abstimmungsbedarf, nicht nur zwischen den Fraktionen. Arbeitsrechtliche Regelungen müssen beachtet werden. Auch die Bundestagsverwaltung, die die Auszahlung der Mitarbeitergehälter übernimmt, muss in die Überlegungen einbezogen werden. Zudem könnten die Oppositionsfraktionen noch eigene Vorschläge einbringen.

Längere Verhandlungen stehen bevor

AfD Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel hatte bereits vor einigen Wochen signalisiert, auch ihre Fraktion sei bereit, gemeinsam mit den anderen Fraktionen eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten, "mit welcher die Regelungen zur Beschäftigung von Familienangehörigen präziser und transparenter gestaltet werden können".

Im Geschäftsordnungsausschuss des Ältestenrats im Bundestag könnte es also auf längere Verhandlungen hinauslaufen, bevor es zu einer Änderung des Abgeordnetengesetzes kommt. Man werde auch nicht alles rechtlich regeln können, sagt Unionsfraktionsgeschäftsführer Hoppenstedt: "Wo uns keine rechtliche Handhabe bleibt, vertrauen wir darauf, dass Medien und Öffentlichkeit ein klares Urteil über diese Verfehlungen fällen werden."

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