Nach dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat die Polizei ein Bekennervideo gefunden. Auf dem Mobiltelefon des mutmaßlichen Attentäters ist ein Video mit einem Bekenntnis zur Extremisten-Miliz Islamischer Staat (IS) gefunden worden. Dies bestätigte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Dienstag.
Ermittler: Bekennervideo soll mutmaßlichen Täter zeigen
In dem Video sei zwar lediglich eine vermummte Person zu sehen, die Ermittler gingen jedoch davon aus, dass es sich um den Tatverdächtigen Abdul B. handele, sagte der Sprecher. Wann das Video aufgezeichnet wurde, konnte der Sprecher nicht sagen.
Abdul B. ist den Ermittlern zufolge am Samstagabend am Rande der Christopher-Street-Day-Parade mit einem Miet-Lieferwagen in eine Menschenmenge gefahren. Der 21-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln tötete dabei eine polnische Frau und verletzte 31 Menschen teils schwer. Der Täter soll auch eine Machete benutzt haben. Abdul B. starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten, die ihn gestellt hatten.
Die Bundesanwaltschaft hatte am Sonntagabend die Ermittlungen zu dem mutmaßlichen Terroranschlag übernommen. Als oberste Anklagebehörde in Deutschland ist sie unter anderem für Fälle von islamistisch motiviertem Terrorismus zuständig. Nach dem Tod des Hauptverdächtigen kann es bei den Ermittlungen etwa noch um mögliche Mitwisser oder Unterstützer gehen.
Medienberichte: Abdul B. wurde mit Kamera überwacht
Am Montag hatten Medien darüber berichtet, dass der 21-jährige Abdul B. vor der Tat vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) beobachtet wurde. Die Kriminalpolizei überwachte ihn und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat, wie "Süddeutsche Zeitung" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt) und die Sender NDR und WDR berichteten. Die Polizei äußerte sich dazu zunächst nicht.
Innenminister Dobrindt sagte am Montag im "Heute Journal" des ZDF: "Klar ist, dass es eine technische Überwachung gegeben hat, auch dieser Person. (...) Ob die technische Überwachung ausreichend war, die das Land Berlin angewandt hat oder nicht, auch das wird betrachtet werden." Weiter betonte Dobrindt: "Aber auch all diese Überwachungsmöglichkeiten verhindern nicht abschließend, dass Menschen, die vorhaben, schwerste Anschläge zu begehen, diese vielleicht auch begehen können. Man kann das Risiko minimieren, aber man kann es nicht komplett ausschließen."
Die Berliner Polizei hatte Abdul B. als Gefährder eingestuft, weil er versucht hatte, sich der Terrororganisation IS anzuschließen, und dafür im Mai verurteilt worden war – allerdings noch nicht rechtskräftig.
Frühere Überwachung und Gefährderansprache
Sein von der Polizei beobachtetes Verhalten soll allerdings nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante. Im Mai befasste sich laut dem Bericht von WDR, NDR und "SZ" auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin, in dem Polizeibehörden und Geheimdienste zusammenarbeiten, mit seinem Fall. Dort sollen die Experten zu dem Schluss gekommen sein, es bestehe eine große Gefahr durch Abdul B. und er müsse überwacht werden.
Abdul B. soll sich allerdings unauffällig verhalten haben. Die Observation durch Spezialisten des LKA sei daraufhin etwas zurückgefahren worden.
Dass er von der Polizei überwacht wurde, war Abdul B. möglicherweise bekannt: Am 2. Juli filmte die Überwachungskamera, wie er mit einer Schusswaffe in der Hand sein Haus verließ. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung, doch die Waffe war ein Spielzeug. Die Polizei warnte ihn dann in einer sogenannten Gefährderansprache.
Präventionsberatung: "Keine Turboradikalisierung"
Abdul B. radikalisierte sich nach Einschätzung der ihn betreuenden Präventionsberatung über mehrere Jahre hinweg. "Er hatte einen jahrelangen Radikalisierungsprozess hinter sich. Es war keine Turboradikalisierung", sagte Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) der "Berliner Morgenpost" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt). Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, "warum er einem Deradikalisierungsprogramm erst so spät zugeführt wird". Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die in der Extremismusprävention tätig ist.
Abdul B. hatte an zwei Kontaktgesprächen mit Mitarbeitern des VPN teilgenommen, am Montag hätte das dritte Gespräch stattfinden sollen. Mücke sagte, dass es kein Bedrohungssignal bei Abdul B. gab. "Wenn wir merken, die Person steht unter emotionalem Handlungsdruck, äußert Hass gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen oder ist unruhig oder akut aggressiv, geben wir das sofort den polizeilichen Dienststellen weiter." All das sei aber in den beiden Kontaktgesprächen nicht vorgekommen.
Mit Informationen von dpa und Reuters
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