Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue Vorsorgeuntersuchung, bekannt als U-Untersuchung, beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen. Dabei geht es vor allem um mögliches Übergewicht, Bewegung, Bildschirmzeiten und psychische Auffälligkeiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum gibt es künftig eine neue U-Untersuchung?
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern hat die entsprechenden Vorgaben für die U10 beschlossen. In dem Gremium werden die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Früherkennungsangebote wie U10 und U11 werden bereits von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Zusatzangebote für ihre Mitglieder angeboten. Sie sind bisher allerdings keine Standardkassenleistung. Das soll sich mit der Einführung der U10 jetzt ändern.
In welchem Alter macht man die U10?
Bisher sind Untersuchungen von Neugeborenen und Kindern bis zum 5. Geburtstag vorgesehen, besser bekannt unter den Abkürzungen U1 bis U9. Die erste Jugenduntersuchung J1 erfolgt erst im Alter von 12 bis 14 Jahren. Die U10 soll diese Lücke von sechs bis sieben Jahren zwischen den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und der ersten Jugendgesundheitsuntersuchung schließen. Kinder sollen die neue Untersuchung im Alter von neun bis zehn Jahren machen.
Was wird bei der U10 überprüft?
Der Schwerpunkt der zusätzlichen Untersuchung soll auf Themen wie Übergewicht, digitalem Medienkonsum und psychischen Auffälligkeiten liegen. Bemerken Kinderärzte und Kinderärztinnen Entsprechendes, sollen sie die Kinder und deren Eltern beraten.
Speziell für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren wiesen Studien in diesem Zusammenhang auf besondere Risiken hin, erklärte der Bundesausschuss. So könnte zu viel Handy- und Computernutzung die Sprachentwicklung und die Konzentrationsfähigkeit stören, während Bewegungsmangel Übergewicht und entsprechende Krankheiten begünstige.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Teil der U10 ist ein standardisierter Fragebogen, den Eltern vor der Untersuchung ausfüllen sollen. Zudem sollen Krankheitsrisiken und Vorbelastungen innerhalb der Familie abgefragt werden.
Ein weiterer Fokus ist die Impfberatung. Der Gemeinsame Bundesausschuss verspricht sich eine Erhöhung der Impfquote gegen Humane Papillomviren (HPV). Eine Impfung, idealerweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr, wirkt nachweislich gegen bestimmte Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs. Bisher liegt die Impfquote bei 15-jährigen Mädchen bei 55 und bei gleichaltrigen Jungen bei etwa 36 Prozent. Das ist deutlich weniger als die Maßgabe der Weltgesundheitsorganisation von 90 Prozent bis 2030.
Ab wann gibt es die U10?
Bis Kinderärzte die Untersuchung als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses noch prüfen. Außerdem müssen noch Einzelheiten für eine einheitliche Vergütung geklärt werden. Laut Bundesausschuss hat das zuständige Bewertungsgremium dafür bis zu einem halben Jahr Zeit.
Ist die U10 dann Pflicht?
Für Kinder und ihre Eltern sind die U-Termine in der Regel nicht vorgeschrieben – nur in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Die Teilnahmerate liegt bei allen U-Untersuchungen bei nahezu 100 Prozent. Die Jugenduntersuchung J1 besuchen dagegen weniger als 50 Prozent der Jugendlichen.
Gesetzlich verankert hat der Freistaat die Pflicht im Art. 11 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) [externer Link].
Mit Informationen von AFP und KNA
Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Beitrags hieß es, die Pflicht zu U-Terminen sei gesetzlich verankert im Bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz. Tatsächlich ist es aber mittlerweile das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir haben die Stelle angepasst.
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