Das Landgericht Ingolstadt hat einen jungen Mann wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. "Too much" – zu viel – murmelt der Angeklagte während der Urteilsbegründung immer wieder und wird sichtlich unruhiger. Plötzlich springt der Mann aus Nigeria auf, greift sich ein vor ihm stehendes Mikrofon und bewegt sich damit in Richtung des Vorsitzenden Richters.
Zwei Polizeibeamte halten ihn auf. Er wehrt sich. Es kommt zu einem heftigen Gerangel, bei dem der Angeklagte einen Polizisten würgt und am Kopf verletzt. Die Richter und Schöffen verlassen unterdessen den Saal, um sich in Sicherheit zu bringen. Gemeinsam können die Beamten den Angeklagten fixieren. Er ruft auf Englisch unter anderem: "Ich habe nichts getan, ihr gebt mir sieben Jahre für nichts!" Dann wird er aus dem Gerichtssaal geführt.
"Passiert nicht alle Tage"
Der Vorsitzende Richter sagt nach der Unterbrechung, so etwas passiere nicht alle Tage, deshalb hätten sie erst die entsprechende Vorschrift im Gerichtsverfassungsgesetz nachschlagen müssen, dass alles seine Ordnung habe. Weil der Angeklagte weiterhin aggressiv und nicht bereit sei, weiter an der Hauptverhandlung teilzunehmen, schloss der Vorsitzende Richter ihn aus und verlas die Urteilsbegründung nur im Beisein seines Verteidigers zu Ende.
So ist die Tat laut Gericht abgelaufen
Nach Ansicht des Gerichts hat der Angeklagte im Februar eine 42-jährige Ukrainerin am Pfaffenhofener Bahnhof vergewaltigt. Er habe sich ihr bereits in Ingolstadt am Rathausplatz genähert und sei ihr dann mit Bus und Bahn bis Pfaffenhofen gefolgt, so der Vorsitzende Richter: Auf den durchgängigen Videoaufnahmen sehe man eine Frau, die versuche, möglichst sozialverträglich eine unangenehme Situation zu beenden – vergeblich.
Inhaltswarnung: Die folgenden Zeilen beinhalten detaillierte Beschreibungen sexualisierter Gewalt. Falls Sie darauf sensibel reagieren, überspringen Sie bitte den folgenden Absatz.
In einem abgelegenen Bereich am Bahnhof habe der Angeklagte sie zu Boden gerissen, geschlagen, gebissen und sei mit dem Finger in sie eingedrungen. Er habe sie zu einem "reinen Sexualobjekt" für seine Vorlieben degradiert, sagte der Vorsitzende Richter. Erst als die Frau sich totgestellt habe, habe der Angeklagte von ihr abgelassen und sogar noch ihre Handtasche mitgenommen.
Angeklagter leugnet Vergewaltigung
Das Gericht stützt sein Urteil auf die Auswertung von Zeugenaussagen, DNA-Spuren, Videoaufzeichnungen und Handychats. Das Opfer wurde vom Gericht als absolut glaubhaft angesehen. An den Aussagen des Angeklagten zweifelte der Vorsitzende Richter dagegen: Dieser habe lediglich die Verfolgung und den Handtaschendiebstahl gestanden, wofür es eindeutige Beweise gegeben habe – nicht aber die Vergewaltigung.
Das Gericht wertete das Teilgeständnis bedingt zugunsten des Angeklagten. Gegen ihn spreche, dass er erst Mitte Februar verurteilt worden sei – und keine zwei Wochen später eine noch viel schwerwiegendere Tat begangen habe, so der Vorsitzende Richter.
Opfer kehrt zurück ins Kriegsgebiet
Die 42-jährige Frau leide noch immer sehr unter der Tat und sei deshalb sogar zurück in die Ukraine, nach Charkiw, gegangen – obwohl sie vor dem Krieg geflohen sei, sagte der Vorsitzende Richter: Ihm sei bewusst, dass auch so ein Urteil das Durchlittene nicht im Ansatz kompensieren könne. Ihre Nebenklageanwältin findet das Urteil in Ordnung – auch wenn sie und die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre Freiheitsstrafe plädiert hatten, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt).
Bis das Urteil rechtskräftig ist, gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat angeordnet, dass der Angeklagte weiterhin in Haft bleiben muss. Wegen des Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung wird der Angeklagte sich voraussichtlich erneut gerichtlich verantworten müssen.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es: "Das Opfer hält das Gericht für absolut glaubhaft" Dies ist missverständlich, wir haben die Formulierung nach einem Leserhinweis angepasst.
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