Symbolbild: ESN
Symbolbild: ESN
Bild
Symbolbild: ESN
Bildrechte: picture alliance / Sipa USA | SOPA Images
Schlagwörter
Bildrechte: picture alliance / Sipa USA | SOPA Images
Audiobeitrag

Symbolbild: ESN

Audiobeitrag
>

Parteienfamilie der AfD auf EU-Ebene kommt auf den Prüfstand

Parteienfamilie der AfD auf EU-Ebene kommt auf den Prüfstand

Die Dachpartei der AfD auf EU-Ebene steht im Visier der Aufsichtsbehörde. Es geht um mögliche Verstöße gegen Kernwerte der EU. Für die rechtspopulistische Parteienfamilie "Europa der souveränen Nationen" stehen Fördermittel auf dem Spiel.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Nachrichten am .

Das Europäische Parlament hat für ein Prüfverfahren gegen die rechtspopulistische Parteienfamilie "Europa der souveränen Nationen" (ESN) gestimmt. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll nun mögliche Verstöße der ESN-Parteienfamilie, der auch die AfD angehört, gegen EU-Grundwerte prüfen. Eine Mehrheit von 414 Abgeordneten sprach sich dafür aus, 224 dagegen, 18 enthielten sich. Die Abstimmung war auf Antrag der ESN und der beiden anderen Rechtsaußen-Fraktionen ECR und PfE geheim. Es ist laut der Aufsichtsbehörde das erste Verfahren dieser Art, das sich auf die Einhaltung von Werten bezieht. Die Partei wies die Vorwürfe zurück.

Dachorganisation mehrerer nationaler rechtspopulistischer Parteien

ESN ist die Dachorganisation mehrerer nationaler rechtspopulistischer Parteien auf EU-Ebene. Sie wurde 2024 von der AfD mitgegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Daneben gehören etwa die französische Reconquête unter dem prominenten Rechtsextremen Éric Zemmour, Neue Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane (deutsch: Wiedergeburt) aus Bulgarien zu den Mitgliedern. 

Es geht also um die Parteienfamilie, nicht um die gleichnamige Fraktion im Europaparlament. AfD-Europaabgeordnete wären von einem Verfahren nicht direkt betroffen. Die ESN müsste bei einer Entscheidung gegen sie aber auf EU-Fördergelder für den Wahlkampf oder Parteitage verzichten. Dafür sind pro Jahr aktuell maximal knapp zwei Millionen Euro vorgesehen. Auch die Förderung der parteinahen "Sovereignty Foundation" in Höhe von gut einer Million Euro wäre betroffen.

Werte aus EU-Verträgen Bedingung für Förderung

Bedingung für die Förderung ist seit dem vergangenen Jahr, dass sich die Parteien an Werte aus den EU-Verträgen (externer Link) halten. Darin sind die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichstellung, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz von Minderheiten festgeschrieben. Die Aufsichtsbehörde APPF prüft, ob sich die Parteien daran halten.

Die Behörde hatte Ende Mai eine mehr als 250-seitige Akte zur ESN an das Europaparlament, die Europäische Kommission und den Rat der Mitgliedstaaten übermittelt. Die der Nachrichtenagentur AFP vorliegende Akte enthält das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar, nach dem die AfD vorläufig zwar nicht in Gänze als gesichert rechtsextremistisch behandelt werden darf, aber Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung zeigt. Das Urteil listet zahlreiche abwertende Äußerungen von AfD-Politikern etwa über Migranten auf.

Migrantenfeindliche Posts

Außerdem verweist die Akte auf Onlinebeiträge von ESN-Politikern aus anderen Ländern, in denen diese sich feindlich gegenüber Migranten und queeren Menschen äußern. Insbesondere das bulgarische ESN-Mitglied, die Partei Wasraschdane, ist wegen ihrer Nähe zur Partei des russischen Präsidenten Wladimir Putin im Visier der Behörde.

ESN kritisiert Verfahren als politisch motiviert

Die ESN kritisierte das Verfahren als politisch motiviert. "Politische Meinungsverschiedenheiten gehören an die Wahlurne, nicht in Verwaltungsverfahren", teilte die ESN mit. Der AfD-Europaabgeordnete René Aust sprach von einem "verzweifelten, undemokratischen Schritt".

Den Antrag hatten Abgeordnete der Konservativen, Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und Linken unterschrieben, darunter deutsche Abgeordnete aller fünf Fraktionen. "Die EU ist kein Geldautomat, der bedingungslos Steuergelder an europäische politische Parteien ausgibt", erklärte die SPD-Abgeordnete Gaby Bischoff. "Es darf keine öffentlichen Gelder für Hetze, Rassismus und Hassrede geben", so der Linken-Politiker Martin Schirdewan. "Das EU-Parlament zeigt der AfD-Europapartei die gelbe Karte", kommentierte der Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund. "Millionen Steuergelder dürfen nicht weiter Hassrede, Rassismus, Homophobie und Antisemitismus der AfD-Europapartei finanzieren." Der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe, Niclas Herbst, wies darauf hin, dass die Eröffnung des Verfahrens keine Vorverurteilung darstelle.

Das Verfahren dauert nun mehrere Monate. Zunächst hat die ESN Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Anschließend muss ein sechsköpfiges Expertengremium eine Empfehlung abgeben.

ESN könnte Förderung verlieren

Sollte die Aufsichtsbehörde einen offenkundigen und schweren Verstoß der europäischen Partei gegen die Kernwerte der EU feststellen, löscht sie sie aus dem Register. Die Streichung würde aber kein Parteiverbot bedeuten: Die einzelnen nationalen Parteien blieben weiter bestehen und auch die Vereinigung an sich könnte unter Umständen nach nationalem Recht weiter existieren. Sie würde jedoch den besonderen Status verlieren – und damit vor allem die EU-Fördermittel.

Sollte die APPF der ESN den Parteienstatus entziehen, könnte die Partei dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen.

Mit Informationen von dpa, AFP, KNA und epd

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!