Ärztinnen und Ärzte bei einer Operation
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Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert ein zentrales Register und mehr Unterstützung für Betroffene von Behandlungsfehlern.
Bildrechte: pa/dpa/Bernd Weißbrod
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Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert ein zentrales Register und mehr Unterstützung für Betroffene von Behandlungsfehlern.

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Patientenschützer fordern Register für Behandlungsfehler

Patientenschützer fordern Register für Behandlungsfehler

Vor der Veröffentlichung neuer Zahlen zu Behandlungsfehlern fordert die Deutsche Stiftung Patientenschutz ein zentrales Register und mehr Unterstützung für Betroffene. Auch bei der Beweislast sieht sie Handlungsbedarf.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Vor der Bekanntgabe der neuesten Zahlen zu Behandlungsfehlern fordern Patientenschützer mehr Transparenz und Unterstützung für Betroffene. "Allein in Kliniken kommt es Schätzungen zufolge jährlich zu 20.000 fehlerbedingten, vermeidbaren Todesfällen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt). Deshalb brauche es ein zentrales Register für Behandlungsfehler im ambulanten und stationären Bereich. Auch die Einrichtung eines Härtefallfonds für Geschädigte sei überfällig.

Statistiken liefern nur "Bruchstücke"

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellt an diesem Donnerstag die Zahlen für das vergangene Jahr vor. Die Techniker Krankenkasse hatte Ende Mai einen neuen Rekord bei den dort registrierten Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler gemeldet.

Die Statistiken des Medizinischen Dienstes oder der Bundesärztekammer lieferten jedoch nur "Bruchstücke", sagte Brysch. Die Fehlerkultur im Gesundheitswesen sei weiterhin unterentwickelt. "Sowohl bei der Bundesregierung als auch den Leistungsanbietern dümpelt das Thema vor sich hin. Doch es besteht dringender Handlungsbedarf."

Forderung nach Beweislastumkehr

Neben einem Zentralregister und einem Härtefallfonds forderte Brysch auch "eine gesetzliche Regelung für eine Beweislastumkehr bei überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten der Betroffenen". Um Patienten besser zu schützen, müssten Praxen und Kliniken zudem "zur aktiven Nutzung bestehender Meldesysteme für kritische Ereignisse verpflichtet werden".

Bislang ist die Mitwirkung an sogenannten CIRS-Systemen freiwillig. Innerhalb von zehn Jahren wurden in den daran beteiligten Hausarztpraxen lediglich 500 Behandlungsfehler registriert.

Mit Informationen von dpa

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