(Symbolbild) Bronzestatue der Justitia
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(Symbolbild) Paragraf 188: Der Tatbestand Politikerbeleidigung könnte nach umstrittenen Entscheidungen auf Kommunalpolitik begrenzt werden.
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(Symbolbild) Paragraf 188: Der Tatbestand Politikerbeleidigung könnte nach umstrittenen Entscheidungen auf Kommunalpolitik begrenzt werden.

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Politikerbeleidigung: Was wird aus umstrittenem Paragraf?

Politikerbeleidigung: Was wird aus umstrittenem Paragraf?

Weiter Wirbel um Paragraf 188 im Strafgesetzbuch: Der Tatbestand Politikerbeleidigung könnte nach umstrittenen Entscheidungen auf Kommunalpolitik begrenzt werden. Warum viele diese Lösung favorisieren und wie es jetzt weitergeht.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Darf man Friedrich Merz als "Lackaffen" und Robert Habeck als "Schwachkopf" bezeichnen? Oder reicht das schon, damit die Justiz aktiv wird und wegen Politikerbeleidigung ermittelt? Solche Extrembeispiele sorgen seit langem für Diskussionen – und inzwischen auch für ein Unwohlsein bei vielen politischen Entscheidungsträgern.

Es geht um Paragraf 188 im Strafgesetzbuch (externer Link). Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber den Paragrafen ausgeweitet: Er umfasst jetzt auch Beleidigungen, zudem drohen höhere Strafen. Hintergrund war der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) 2019. Den Nährboden bereitet hatte Hass gegen ihn im Netz. Viele Verfahren werden eingestellt. Trotzdem sagen viele Fachleute: Gut gemeint reicht nicht. Verurteilungen oder Geldauflagen wegen "Lackaffe" oder "Lügenfritz" dürften in einem Land mit Meinungsfreiheit nicht vorkommen.

Landesjustizminister sind mehrheitlich für Reform

In der vergangenen Woche berieten die Justizminister der Bundesländer über Paragraf 188. Nicht einstimmig, aber mehrheitlich einigten sie sich auf folgende Forderung (externer Link): Der erweiterte Strafrahmen für Beleidigungen von Politikerinnen und Politikern soll nur noch gelten, wenn sich die Beleidigung gegen Menschen aus der Kommunalpolitik richtet. Andernfalls könne der Eindruck entstehen, "der Staat sanktioniere öffentliche Kritik an Regierenden und Persönlichkeiten der Spitzenpolitik besonders streng".

Das würde auch bedeuten: Spitzenpolitiker müssten mögliche Beleidigungen wieder selbst anzeigen, Ermittlungen wären nicht länger wie bisher von Amts wegen möglich. Gleichzeitig blieben Beleidigungen gegen Politiker, wie gegen alle Menschen, nach Paragraf 185 strafbar.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte nach der Justizministerkonferenz zwar: "Strafbarer Hass und Hetze haben sich zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickelt." Zudem müssten Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitiker "in einer freiheitlichen Demokratie schon bisher mehr aushalten als andere". Eisenreich räumte aber ein, dass die Erweiterung des Paragrafen "teilweise zu Unsicherheiten über die Reichweite der Regelung geführt hat".

Bundesjustizministerium: "Erbetene Prüfung vornehmen"

Formal richten die Bundesländer nur eine Aufforderung an den Gesetzgeber – aber eine wichtige. Einen Zeitplan für das weitere Vorgehen nennt das Bundesjustizministerium auf BR24-Anfrage nicht. Unbeantwortet bleibt auch, wo die Grenze zwischen Kommunalpolitik und "Spitzenpolitik" verlaufen könne. Man werde sich mit dem Beschluss "auseinandersetzen und die erbetene Prüfung vornehmen", sagt ein Ministeriumssprecher auf BR24-Anfrage. Zuerst müsste das Ministerium einen Gesetzentwurf vorlegen. Dann entscheidet das Bundeskabinett, am Ende der Bundestag.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), lange zurückhaltend im Hinblick auf eine Reform, klingt inzwischen offener für eine Anpassung. Dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" sagte sie nach dem Beschluss der Landesjustizminister: "Als Justizministerin respektiere ich die Unabhängigkeit der Gerichte. Zugleich bin ich natürlich nicht taub für gesellschaftliche Debatten."

"Machtkritik und Meinungsfreiheit sind unabdingbar für die Demokratie", betonte Hubig. Bei einer Verurteilung wegen "Lügenfritz" könne sie die Frage nachvollziehen, ob das nicht zu weit gehe. Die Bundesjustizministerin verwies aber auch darauf, dass man gerichtliche Entscheidungen in der Regel nochmal überprüfen lassen könne. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte zuletzt: "Wenn wir schon anfangen, bei solchen Begriffen bis zur Staatsanwaltschaft zu gehen, da hört es einfach auf."

Bundestag mehrheitlich gegen AfD-Forderung

Im Bundestag hat die AfD bereits mehrfach versucht, den Paragrafen 188 komplett streichen zu lassen. Eines ihrer Argumente: Der Ehrenschutz – also der Schutz etwa vor Beleidigung oder übler Nachrede – sei strafrechtlich bereits ausreichend verankert.

Fiele der umstrittene Paragraf ganz weg, gäbe es bei Äußerungsdelikten gegen Politiker in der Regel keine Ermittlungen mehr von Amts wegen – Betroffene müssten selbst Strafantrag stellen. Dass es so kommt, ist unwahrscheinlich: Eine Mehrheit für die AfD-Position ist im Bundestag nicht in Sicht. Aktuell wirkt der Reformvorschlag der Bundesländer – Paragraf 188 künftig in erster Linie auf Kommunalpolitiker zu beschränken – als wahrscheinlichstes Szenario.

Neue Anlaufstelle: 320 Kommunalpolitiker haben sich gemeldet

Dass es besonders bei Kommunalpolitikern Schutzbedarf gibt, zeigen Zahlen einer 2024 gegründeten bundesweiten Anlaufstelle zum Schutz von Landräten und Bürgermeistern. Demnach haben sich dort bisher 320 Amts- und Mandatsträger beraten lassen. Viele Kontaktaufnahmen betrafen laut dem Bundesinnenministerium Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen.

Mit Informationen von dpa

Anmerkung (19.06.2026): Im Text stand zunächst, dass laut der Bundesjustizministerkonferenz Beleidigungen gegen Politikerinnen und Politikern nur noch strafbar sein sollen, wenn sie Menschen aus der Kommunalpolitik treffen. Das war falsch – Beleidigungen laut Paragraf 185 im Strafgesetzbuch sollen natürlich auch strafbar bleiben, wenn sie sich gegen Spitzenpolitiker richten. Richtig ist, dass der erweiterte Strafrahmen gemäß Paragraf 188 künftig nur noch für Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker gelten soll. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert.

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