Wer bisher seine Ehepartnerin oder seinen Ehepartner mit geringem oder keinem Verdienst kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, muss ab dem Jahr 2028 mit deutlichen Mehrkosten rechnen. Dann soll diese Form der beitragsfreien Familienversicherung deutlich eingeschränkt werden – so sehen es die Reformpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor. Betroffen ist auch die Pflegeversicherung.
Was genau sich ändern soll, welche Ausnahmen vorgesehen sind, welche Mehrkosten auf betroffene Familien zukommen und wo die Debatte gerade steht – die wichtigsten Infos im Überblick.
Beitragsfreie Familienversicherung: Was soll sich ändern?
Die bisher beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Ehepartner ohne oder mit geringem eigenen Einkommen soll wegfallen bzw. kostenpflichtig werden. Bisher ist das beitragsfreie Mitversichern möglich, wenn die Person weniger als 565 Euro im Monat verdient – oder bis zu 603 Euro als Minijob. Die Finanzkommission Gesundheit geht von rund 1,6 Millionen mitversicherten Ehepartnerinnen und Ehepartnern aus, die betroffen wären.
Kinder sollen dagegen weiter beitragsfrei familienversichert bleiben. Grundsätzlich ist das mindestens bis zum 18. Geburtstag möglich – bei Schülern, Auszubildenden oder Studierenden in vielen Fällen deutlich länger.
Welche "Schonregeln" soll es geben?
Die beitragsfreie Mitversicherung einer Ehepartnerin oder eines Ehepartners soll auch nach der Reform möglich bleiben – wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- ein Kind (oder mehrere) unter sieben Jahren lebt im Haushalt
- ein pflegebedürftiges Kind mit Behinderung lebt im Haushalt
- der/die Mitversicherte pflegt zu Hause eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 in einem Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche
- der/die Mitversicherte hat bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht
Der Gedanke hinter diesen Ausnahmen: Schwarz-Rot will nach eigener Darstellung Care-Arbeit (Kindererziehung, Pflege) und ältere Ehepartner nicht zusätzlich belasten, sondern vor allem klassische Einverdiener‑Modelle ohne Erwerbsarbeit des Partners verteuern und Anreize für eigene Erwerbsarbeit schaffen. So soll mehr Geld ins Gesundheitssystem fließen. Schätzungen zufolge geht es je nach Modell um Mehreinnahmen im niedrigen bis mittleren einstelligen Milliardenbereich pro Jahr.
Welche Mehrkosten kommen auf die Betroffenen zu?
Zunächst war die Rede von einem Pauschalbetrag für mitversicherte Ehepartner in Höhe von 225 Euro pro Monat. Das wären im Jahr 2.700 Euro. Inzwischen spricht Gesundheitsministerin Warken aber von einem 3,5‑Prozent‑Zuschlag auf das beitragspflichtige Bruttoeinkommen des Hauptverdieners. Damit würden die Mehrkosten je nach Einkommen variieren:
- Verdient die hauptverdienende Person 3.000 Euro brutto im Monat, wären für die Partner-Familienversicherung monatlich 105 Euro fällig – 1.260 Euro im Jahr.
- Bei einem Monatseinkommen von 4.000 Euro brutto wären es 1.680 Euro im Jahr.
- Bei einem Monatseinkommen von 6.000 Euro brutto wären es 2.520 Euro im Jahr.
Damit läge die jährliche Mehrbelastung grob zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Eine mögliche Alternative: Die Ehepartnerin oder der Ehepartner nimmt einen sozialversicherungspflichtigen Job mit einem Einkommen über der Familienversicherungs-Grenze von derzeit 565 Euro im Monat auf – und wird damit selbst versicherungspflichtig. Wie hoch der Beitrag dann ist, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Der Arbeitgeber übernimmt dann die Hälfte.
Was ist mit der Pflegeversicherung?
Inzwischen ist klar: Die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung soll auch auf die Pflegeversicherung übertragen werden. Für mitversicherte Ehepartner, die weder kleine Kinder erziehen noch Angehörige pflegen oder andere Ausnahmegründe erfüllen, soll den Plänen zufolge künftig zusätzlich 0,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens an die Pflegeversicherung gezahlt werden. Die genaue Summe muss zu den Mehrkosten bei der Krankenversicherung addiert werden.
Wo steht die Debatte, wie geht es jetzt weiter?
Die Bundesregierung will die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern einschränken und favorisiert einen 3,5‑Prozent‑Zuschlag auf das Einkommen des Kassenmitglieds ab 2028. Kinder sollen beitragsfrei bleiben, Care‑Konstellationen (besonders kleine Kinder, Pflege) weitgehend geschont werden. Der Gesetzentwurf muss zunächst im Bundeskabinett verabschiedet werden, danach von Bundestag und Bundesrat. Einen konkreten Zeitplan bis zum Inkrafttreten gibt es bisher nicht.
CDU und SPD verweisen zur Begründung auf das Milliardenloch der Krankenkassen. CSU-Chef Markus Söder hält dagegen nichts von dem Plan. Der Deutsche Gewerkschaftsbund, viele Wohlfahrtsverbände und Oppositionsparteien warnen vor einem Angriff auf Familien – insbesondere auf Frauen ohne eigenes Einkommen. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, sagte zuletzt: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten sei "vor allem ein gesellschaftliches Thema. Hier muss der Deutsche Bundestag entscheiden."
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