Echte Notfälle besser erkennen, schneller behandeln, Notaufnahmen entlasten. Diese Ziele stehen im Mittelpunkt der Reform, die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) heute vorgestellt hat. Warum herrscht Handlungsbedarf und was soll sich ändern?
Die Ausgangslage
13 Millionen Fälle jährlich: Deutschlands Notaufnahmen – auch Rettungsstellen genannt – sind häufig überfüllt und lange Wartezeiten die Folge. Uneinheitliche Verfahren bei der Einschätzung der Patienten führen dazu, dass die Unterscheidung zwischen tatsächlichen Notfällen und nicht-dringlichen Fällen nicht ausreichend gelingt.
Schätzungen zufolge müsste ungefähr jeder dritte Fall in einer Notaufnahme dort gar nicht behandelt werden. Auch beim Rettungsdienst kommt es zu Fahrten, die gar nicht nötig wären, weil Einsätze aktuell nur dann abgerechnet werden können, wenn auch ein Transport erfolgt.
Ziel der Reform
"Sicher und zielgerichtet". So soll die Notfallversorgung künftig gesteuert werden, versprach Gesundheitsministerin Warken nun bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Patienten sollen laut Warken dorthin geleitet werden, wo ihnen am besten geholfen werden kann. Das sei häufig nicht das Krankenhaus, betonte die Ministerin.
Durch eine bessere und einheitliche Ersteinschätzung sollen weniger Patienten in den Notaufnahmen und in der Folge auch in stationären Klinikbetten landen. So wollen die Architekten der Reform die Strukturen entlasten und die Kosten senken. Die Bundesgesundheitsministerin hofft auf Einsparungen von bis zu 1,2 Milliarden Euro jährlich, wenn die Änderungen voll greifen – das Ministerium schätzt, dass das in ungefähr fünf Jahren der Fall sein könnte.
Was genau geplant ist
Die medizinische Ersteinschätzung bei Anrufen sowie in Kliniken und Notdienstpraxen soll durch ein standardisiertes digitales Verfahren verbessert werden. Patienten soll auch vermehrt durch Telemedizin am Telefon oder in Videoschalten geholfen werden. Unter der Nummer 116117 wird dem Gesetzentwurf zufolge künftig auch eine sogenannte Akutleitstelle für Notfälle erreichbar sein, die rund um die Uhr und auch an Wochenenden einen ärztlichen Notdienst inklusive Hausbesuchen vermitteln soll.
Kernstück der Reform ist die flächendeckende Einrichtung von integrierten Notfallzentren, bestehend aus Notaufnahme, einer Notdienstpraxis mit niedergelassenen Ärzten sowie einer Ersteinschätzungsstelle, dem sogenannten Tresen. Die Notfallzentren sollen vorwiegend an Krankenhäusern entstehen. Rettungsdienste sollen künftig auch dann eine Vergütung erhalten, wenn Patienten vor Ort verbleiben. So sollen unnötige Fahrten vermieden werden.
Wie geht es nun weiter?
Der Bundestag wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause über den Gesetzentwurf beraten. Aus den Fraktionen von Union und SPD zeichnet sich Zustimmung für die Pläne ab. In Kraft treten könnte das Gesetz Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres. Deutliche Kritik kommt von Kliniken und Kassenärzten, die vor zusätzlichem Aufwand und Überforderung warnen.
Das Gesetz gehe einen richtigen Schritt, komme aber zur Unzeit, weil bei den Kliniken bereits gespart werde, sagte Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft BR24. Er sorgt sich, dass die flächendeckende Versorgung in Bayern durch die Reform schwieriger werden könnte. Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach (CSU) begrüßt die Reform zwar grundsätzlich, fordert aber mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des ärztlichen Notdienstes.
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