Im Bundestag ist am Donnerstag über das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel diskutiert worden, das offiziell Gebäudeenergiegesetz heißt. Die schwarz-rote Koalition will das Regelwerk der Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP kippen, die maßgeblich vom ehemaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stammen.
Dabei verteidigte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den neuen Entwurf. Die "Kernbotschaft" sei, dass die Menschen die Entscheidungsfreiheit über die von ihnen genutzte Heiztechnik zurückbekämen, so Reiche. "Wir ersetzen Heizungszwänge durch Technologieoffenheit (...) Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden über den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Wir als Staat geben die Leitplanken vor." Die Wirtschaftsministerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen. Zugleich fühle sich die Regierung dem Klimaschutz verpflichtet, versicherte Reiche.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte: "Wir wollen und wir müssen die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gestalten." Das alte Heizungsgesetz sei ein «Bauplan», der in der Praxis nicht aufgegangen sei.
Opposition: "Drang, sich am Gestern festzuhalten"
Aber auch das neue Projekt ist umstritten. So warf Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge der Regierung vor, sie ignoriere sowohl die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Öl und Gas als auch die Klimakrise. "Dieses Gesetz wirkt so sehr aus der Zeit gefallen, dass es schmerzt."
Auch die Linke-Abgeordnete Violetta Bock attestierte der Regierung einen "ideologischen Drang, sich am Gestern festzuhalten". Der Gesetzentwurf von Reiche und Hubertz sei ein Angriff auf Mieterinnen und Mieter und auf kommende Generationen. Zudem werde es mit den neuen Regeln noch schwerer, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, Reiche erzähle "Märchen": Das neue Gesetz sei ein "Heizungshammer" wie das alte Gesetz aus dem Hause Habeck, so Bernhard. Die "Biotreppe" sei ein "faktisches Verbot von Öl und Gas" – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und "schon heute dreimal so teuer wie Erdgas".
Wegfallen soll der Kern des Gesetzes: 65-Prozent-Regelung
Der Name ist neu: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Kern des bestehenden Gesetzes soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Geplant ist eine "Biotreppe". Diese soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen. Umweltverbände und auch einige Energieunternehmen warnen vor einer Kostenfalle, weil Grüngase auf absehbare Zeit zu teuer seien.
Lücke in Gesetzentwurf?
Die Koalition hatte sich auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt, wenn Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Laut Gesetzentwurf gilt die Bremse für "Wohnraummietverhältnisse". Dazu sagte Dröge: "Während es eine Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter gibt, gilt dies für das Gewerbe offensichtlich nicht. Das bedeutet, dass hunderttausende kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien, Handwerker und Pflegedienste von hohen Mehrkosten alleine betroffen sind."
Das neue Heizungsgesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Mit Informationen von dpa, epd und AFP
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