30 Jahre Suchthölle waren es bisher für Andreas Perr – mit 11 Jahren wurde er von dem pädophilen Pfarrer Peter H. in Garching an der Alz missbraucht.
Wird er eine angemessene Entschädigung erhalten? In seinem Fall könnte es demnächst eine Entscheidung geben, die Anwälte beider Seiten verhandeln zurzeit außergerichtlich. Es ist ein besonderer Fall, der vor wenigen Jahren Schlagzeilen machte: Ein katholischer Priester als Serientäter und ein ehemaliger Papst als Mitwisser.
Tut die Kirche insgesamt immer noch zu wenig für ihre Missbrauchsopfer?
Der Zusammenhang zwischen Missbrauch und Sucht ist kaum nachweisbar, auch wenn er in vielen Fällen als sehr naheliegend erscheint. Vor Gericht müssen Missbrauchsbetroffene diesen Zusammenhang aber plausibel machen. Denn davon hängt die Höhe der Schadensersatzleistungen ab, die ein Gericht festsetzt. Matthias Katsch, Sprecher der Opferinitiative Eckiger Tisch fordert gegenüber dem BR24 Funkstreifzug hier eine großzügigere Auslegung.
Man wisse aus Erfahrung, sagt er, dass Betroffene von sexuellem Missbrauch besonders häufig Suchterkrankungen entwickelten. Matthias Katsch wörtlich: "Wenn man sich das über eine große Statistik anguckt, ist es ohne Zweifel so, dass viele Betroffene unter anderem Suchtprobleme haben, beziehungsweise eben gefährdet sind." So wie Andreas Perr, auch er hat seit dem Missbrauch in der Kindheit mit Suchtproblemen zu kämpfen.
Prozess am Landgericht Traunstein
2022 hatte Andreas Perr eine mutige Entscheidung getroffen. Als erster Missbrauchsbetroffener reicht er eine zivilrechtliche Klage gegen die katholische Kirche ein beim Landgericht Traunstein – denn strafrechtlich war die Tat bereits verjährt. Damals war er clean und hatte einen Job. Perrs Klage macht international Schlagzeilen. Denn sie richtet sich nicht nur gegen den Täter und das Erzbistum München, sondern auch gegen einen ehemaligen Papst, gegen den inzwischen verstorbenen Benedikt XVI, Joseph Ratzinger. Andreas Perr und sein Anwalt halten Joseph Ratzinger für mitverantwortlich. Denn Ratzinger war es, der 1980 als Erzbischof von München und Freising den Priester Peter H. in München aufgenommen hatte. Und zwar nachdem dieser im Bistum Essen wegen sexueller Übergriffe auffällig geworden war.
Wurde Andreas Perr ohne Not in die Beweispflicht gedrängt?
Das Landgericht Traunstein hatte bei Prozessauftakt im Juni 2023 deutlich gemacht, dass es sowohl eine Mitverantwortung Joseph Ratzingers sehe, als auch einen Anspruch Andreas Perrs auf Schadensersatz gegen das Erzbistum München und Freising. Das Bistum hatte sich auch bereit erklärt, dem Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen. Über die Höhe solle aber das Gericht entscheiden. In der Folge wurde ein psychiatrisches Gutachten angeordnet.
Matthias Katsch vom Eckigen Tisch meint, die Vertreter der katholischen Kirche hätten Andreas Perr so unnötig in die Beweispflicht getrieben. "Das hätten sie nicht tun müssen, die Kausalität zu bestreiten. In einem Fall, der ja an Tragik nicht zu überbieten ist." Das Erzbistum München und Freising will sich im laufenden Verfahren aktuell nicht äußern.
Führten psychiatrische Gutachten zum Rückfall in die Drogenhölle?
Andreas Perr sagt, die wiederholten Befragungen hätten ihn re-traumatisiert und er sei deshalb wieder rückfällig geworden. Er habe sich über verschiedene Ärzte gleichzeitig starke Schmerzmittel besorgt. Obendrein sei er beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Seitdem sitzt Andreas Perr in der schwäbischen JVA Kaisheim in Haft.
Opferinitiativen haben ein Gnadengesuch für Perr eingelegt
Verschiedene Opferinitiativen haben vor einigen Monaten ein Gnadengesuch an das Justizministerium und den Ministerpräsidenten Markus Söder gerichtet. Andreas Perr sollte aus der Haft entlassen werden, um einen speziellen Therapieplatz in einer geschlossenen Einrichtung annehmen zu können. Bisher ohne Erfolg. Rosi Mittermeier, Sprecherin der Initiative Sauerteig aus Garching an der Alz: "Weil wir es für absolut unerträglich halten, dass Missbrauchsopfer dafür, dass der Täter sie aus der Bahn geworfen hat, bestraft werden, also in Haft sitzen für die Folgen des Verbrechens, das an ihnen begangen wurde."
Missbrauchsbetroffener würde in Zukunft anders handeln
Andreas Perr würde aus heutiger Sicht anders handeln, wenn er wieder vor derselben Entscheidung wie vor vier Jahren stünde. Er würde nicht noch einmal gegen die Kirche einen Prozess führen. "Weil der einfach viel zu viel aufgewühlt hat und ja, mein Leben dann, wo ich wieder mit beiden Füßen im Leben stand, eine vernünftige Arbeit bei der Deutschen Bahn hatte, das alles kaputt gegangen ist".
Die ganze Recherche hören Sie im Funkstreifzug am 06.05.2026 um 12.15 Uhr im Radioprogramm von BR24 oder als Podcast in ARD Sounds.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
