Die österreichischen Behörden reagieren auf Fälle der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Slowakei mit präventiven Maßnahmen. Ab Samstag treten Grenzschließungen in Kraft, die vorerst bis zum 20. Mai gelten. Die Schließung der kleineren Grenzstellen wurde in enger Abstimmung zwischen Innenministerium, Landwirtschaftskammern und Landesbehörden beschlossen, um eine Einschleppung des Virus zu verhindern.
Welche Grenzübergänge sind betroffen?
Im Burgenland sind 21 kleinere Übergänge nach Ungarn gesperrt, in Niederösterreich drei zur Slowakei. Darunter sind Strecken, die vor allem von regionalem Verkehr, Pendlern oder Radfahrern genutzt wurden.
In Richtung Ungarn:
Andau – Janossomorja
Andau – Kapuvar (Zugang zur Brücke von Andau)
Baumgarten – Sopron
Deutsch Jahrndorf – Rajka
Deutschkreutz – Harka
Deutschkreutz – Nagycenk
Halbturn – Varbalog
Halbturn – Varbalog (Albertkazmerpuszta)
Klostermarienberg – Olmod
Loipersbach – Agfalva
Lutzmannsburg – Zsira
Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira
Lutzmannsburg (Therme) – Zsira
Neckenmarkt – Harka
Nickelsdorf – Rajka
Nikitsch – Sopronkövesd
Nikitsch – Zsira
Ritzing (Helenenschacht) – Sopron (Brennbergbanya)
Schattendorf – Agfalva
Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep)
Wallern – Kapuvar (Zugang zur Brücke von Wallern)
In Richtung Slowakei:
Angern-March/Zahorska Ves
Schloss Hof/Devinska Nova Ves
Fußgänger- und Radfahrbrücke Marchegg im Bezirk Gänserndorf
Was Reisende jetzt beachten müssen
Die Polizei kontrolliert die gesperrten Grenzstellen punktuell. Genaue Details zu Kontrollen werden aus einsatztaktischen Gründen nicht veröffentlicht. Reisende werden daher gebeten, geöffnete Übergänge zu nutzen und auf unnötige Fahrten zu verzichten.
Neben den punktuellen Grenzkontrollen gelten auch strenge Einfuhrbestimmungen (externer Link): Um eine Einschleppung des MKS-Virus zu verhindern, hat Österreich ein Verbot für die Einfuhr lebender Tiere wie Rinder, Schweine oder Schafe sowie von frischem Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist und Wildprodukten aus Ungarn und der Slowakei erlassen.
Die Grenze zwischen Deutschland und Österreich bleibt offen und es gibt keine regulären Kontrollen. Bei stichprobenartigen Überprüfungen genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass – weitere Nachweise sind in der Regel nicht erforderlich.
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