Friedrich Merz will sich bisher nicht festlegen. Am Samstag, einen Tag nachdem das US-Militär Venezuela angegriffen hat, teilt der Bundeskanzler mit: "Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex." Grundsätzlich müssten im Umgang zwischen Staaten die Prinzipien des Völkerrechts gelten, betont Merz. Wie ist die von US-Präsident Donald Trump ohne Kongress-Zustimmung befohlene Militäraktion völkerrechtlich zu bewerten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Haben die USA das Völkerrecht gebrochen?
Der Völkerrechtler Christoph Safferling (Universität Erlangen) sagt: Der US-Angriff auf Venezuela habe das Gewaltverbot der UN-Charta verletzt. Es sieht vor, dass alle Mitglieder der Vereinten Nationen "jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete" Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen. Ähnlich äußert sich der Völkerrechtler Kai Ambos bei tagesschau24. Beide Professoren finden: Die USA haben gegen das Völkerrecht verstoßen.
Für Markus Beham ist die Sache nicht ganz so klar. Er arbeitet als Jura-Professor und Völkerrechtler an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. "Was die Rechtfertigung betrifft, scheint die Reaktion der Staatengemeinschaft nicht unerheblich", sagt Beham auf BR24-Anfrage. "Große europäische Staaten wie Frankreich, Großbritannien oder Deutschland halten sich bisher bei der Bewertung auffällig zurück." Immer öfter würden Staaten hybride Bedrohungsszenarien als Angriff werten. "Das war zum Beispiel auch bei den Huthi-Rebellen so – und damals gab es keinen großen Aufschrei gegen die Militärschläge."
Handelt es sich um Selbstverteidigung der USA?
Im Völkerrecht gibt es zwei Ausnahmen, die eine militärische Intervention in einem anderen Land rechtfertigen können. Zum einen ist das ein Mandat des UN-Sicherheitsrats – das es im aktuell diskutierten Fall von Venezuela nicht gab. Zum anderen gibt es das Recht auf Selbstverteidigung, wenn ein Staat angegriffen wurde oder ein Angriff absehbar droht.
Laut der US-Regierung war der militärische Angriff auf Venezuela ein Schlag gegen die Drogenkriminalität, die in den USA für große Probleme sorge. Also ein Akt der Selbstverteidigung? Nein, sagt Völkerrechtler Safferling. Ein "war on drugs" habe rechtlich keine Relevanz. Völkerrechtler Beham sieht auch das etwas anders: "Die USA beanspruchen zwar eine sehr weite Definition von Selbstverteidigung für sich. Komplett abwegig scheint mir das aber nicht – besonders falls auch Akteure wie Russland oder der Iran zum Zweck hybrider Kriegsführung in den Drogenhandel in Venezuela involviert waren."
Nichts mit Selbstverteidigung zu tun haben wirtschaftliche Interessen, die US-Präsident Trump mit Blick auf die Erdöl-Vorkommen Venezuelas klar eingeräumt hat. Auch geopolitische Überlegungen rechtfertigen keine militärischen Angriffe auf andere Staaten. Die Ankündigung Trumps, Venezuela aus den USA steuern zu wollen, verstößt laut Experten zudem gegen das Interventionsverbot, das sowohl im Gewohnheitsrecht als auch in der Charta der Organisation Amerikanischer Staaten verankert ist.
Ist Trumps Vorgehen von US-Gesetzen gedeckt?
Laut Jeremy R. Paul von der Northeastern University School of Law in den USA hätte eine Festnahme Maduros auf US-Gebiet nicht gegen einheimisches Recht verstoßen. Für das Ausland gelte das aber nicht. "Die Festnahme eines ausländischen Staatschefs in seinem eigenen Land auf Grundlage eines Haftbefehls zu erlauben, bedeutet, dass wir Anklagegremien und Staatsanwälten das Recht einräumen, Krieg zu erklären." Dieses Recht stehe aber laut der US-Verfassung nur dem Kongress zu.
Andere Beobachter argumentieren: Maduros letzter Wahlsieg sei von vielen Ländern nicht anerkannt worden, insofern sei er auch kein legitimes Staatsoberhaupt. Angeklagt werden soll er in New York wegen "Verschwörung zum Drogenterrorismus".
Wurde Maduro entführt oder gefangen genommen?
Mary Ellen O'Connell, die an der Notre Dame Law School im US-Bundesstaat Indiana lehrt, hält Maduros Festnahme für rechtswidrig. Sie spricht von einer Entführung, genau wie das Regime in Venezuela.
Für Völkerrechtler Beham ist die Frage, ob es sich um eine Gefangennahme oder eine Entführung handelt, letztlich "eine akademische Debatte". Beide Interpretationen seien möglich. "Und für Maduro ist klar: Er ist jetzt so oder so in der Bredouille, weil es einen Prozess gegen ihn geben wird. Wichtig ist, dass die USA nun im Verfahren die Immunitäten und den Schutz der Person Maduros ordentlich berücksichtigen."
Endet jetzt die regelbasierte Nachkriegsordnung?
Der Völkerrechtler Christoph Safferling befürchtet jedenfalls genau das. "Offensichtlich haben die Vereinigten Staaten das Ziel, gegen die Grundregeln des Völkerrechts Lateinamerika, Südamerika unter ihren politischen Einfluss zu bringen", so Safferling. Er sehe die große Gefahr, dass aus solchen Aktionen ein "Völkergewohnheitsrecht" werde und andere Staaten wie Russland oder China sich ermutigt fühlen, ähnlich vorzugehen.
Klar ist in jedem Fall: Die USA können allerspätestens nach dem Angriff auf Venezuela nicht mehr glaubwürdig das Gewaltverbot der UN-Charta einfordern. "Das Gewaltverbot ist schon lange notorisch durchsetzungsschwach gerade bei Großmächten", sagt Holger Hestermeyer, der an der Diplomatischen Akademie Wien Internationales Recht und EU-Recht lehrt. Er spricht von einem Wendepunkt: "Es drohen schwächere Regeln und damit einhergehend noch mehr Konflikte."
Mit Informationen von KNA und dpa
Im Video: Akzeptiert Brüssel einen möglichen Bruch des Völkerrechts?
Die EU-Kommission sieht eine Chance eines demokratischen Aufbruch in Venezuela. Akzeptiert Brüssel hier einen möglichen Bruch des Völkerrechts?
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!

