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Verboten oder erlaubt? Fettnäpfchen in Urlaubsländern

Verboten oder erlaubt? Fettnäpfchen in Urlaubsländern

Andere Länder, andere Sitten - sagt das Sprichwort. Es bedeutet, dass unterschiedliche Kulturen auch verschiedene Bräuche und Gewohnheiten haben können. Auch im Urlaub kann es passieren, dass Dinge anders laufen als daheim.

Was in Deutschland normal und alltäglich erscheint, muss im Urlaubsland nicht unbedingt erlaubt oder gerne gesehen sein. Auch Unwissenheit kann zu unangenehmen Situationen und schlimmstenfalls zu Strafen führen. Welche Fettnäpfchen es zu vermeiden gilt und was im Ausland kurioserweise verboten sein kann - eine Übersicht:

Italien: Strandkleidung in Innenstädten teilweise unerwünscht

Einige italienische Strandorte haben inzwischen geregelt, wo Badekleidung unerwünscht ist. So hat zum Beispiel der Badeort Lignano Sabbiadoro an der Adriaküste verboten, sich auf öffentlichen Plätzen der Innenstadt in Badekleidung oder mit freiem Oberkörper zu bewegen. Ausgenommen davon sind die Strandpromenade und der Hafenbereich, sowie Kinder bis zwölf Jahren. Auch in der Badeortschaft Portofino an der italienischen Riviera ist es seit kurzem verboten, in Badebekleidung auf der Piazza zu sitzen oder barfuß zu laufen.

Süditalienische Urlaubsorte, wie zum Beispiel Sorrent, Tropea und Cagliari verbieten es ebenfalls, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 bis 500 Euro geahndet werden.

Ein kurioses Gesetz gibt es in Frankreich: In Schwimmbädern dürfen Männer aus hygienischen Gründen keine weiten Badeshorts tragen, es müssen enganliegende Bade-Slips sein. So soll verhindert werden, dass Alltagskleidung das Wasser verschmutzt.

Muscheln, Sand und andere Andenken

Wer in Italien Sand vom Strand als Erinnerung einpackt, könnte dafür in Schwierigkeiten kommen: Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt, schreibt das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Insbesondere auf Sardinien sei jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 bis 3.000 Euro verhängt. Auch Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden.

In Griechenland ist es streng verboten, Steine von archäologischen Stätten mitzunehmen. Auch dürfen archäologische Fundstücke weder beschädigt noch entfernt werden.

Rauchen am Strand - nicht in Frankreich

In einigen Urlaubsländern ist das Rauchen im Auto verboten, wenn sich Minderjährige im Fahrzeug aufhalten. Es gelten teils unterschiedliche Altersgrenzen. Dazu gehören zum Beispiel Frankreich, Italien, Slowenien, Österreich und Griechenland.

Pünktlich zum Beginn der Sommerferien ist in Frankreich das Rauchverbot an Stränden in Kraft getreten. Ab sofort darf an öffentlichen Stränden nicht mehr geraucht werden. Auch Parks und Bushaltestellen sind von den verschärften Regeln betroffen. Rauchverbote gelten beispielsweise auch an einigen italienischen Stränden.

Alkohol am Steuer und Fahrverbotszonen

Die 0,5 Promille-Grenze am Steuer, die wir aus Deutschland kennen, gilt auch in vielen europäischen Nachbarländern. So zum Beispiel in Österreich, Italien, Frankreich, Dänemark und der Schweiz. Bei Verstößen unterscheiden sich aber die Bußgelder deutlich: In Dänemark kann das schlimmstenfalls einen Netto-Monatsverdienst bedeuten, in Italien mindestens 545 Euro und in Frankreich 135 Euro.

Ärgerlich können Fahrverbotszonen in Innenstädten für Urlauber werden. Schon bei der Buchung ist es ratsam, sich die Adresse der Unterkunft auf der Karte anzusehen - schlimmstenfalls muss das Reisegepäck von einem entfernten Parkplatz geschleppt werden. In Italien gibt es in vielen Stadtzentren Fahrverbotszonen, die mit "ZTL" (zona traffico limitato) gekennzeichnet sind. Das ist zum Beispiel in Trieste, Bologna, Rom, Bozen oder Florenz der Fall. Dort dürfen nur Anwohner oder Fahrzeuge mit Sondergenehmigung einfahren. In der Regel wird die Berechtigung mit Kameras überwacht - Verstöße kosten um die 100 Euro.

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