Spritpreise an der Tankstelle
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Hohe Spritpreise in Deutschland: Was kann die Politik tun?

Hohe Spritpreise in Deutschland: Was kann die Politik tun?

Scharfe Kritik an den Mineralölkonzernen, aber noch keine konkreten Maßnahmen: Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung bei den Spritpreisen laut Kanzler Merz "sehr intensiv". Welche staatlichen Maßnahmen gibt es – und wie realistisch sind sie?

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

In Kroatien hat der Staat bereits auf die hohen Spritpreise infolge des Iran-Kriegs reagiert. Mit einer Preisobergrenze: Diesel maximal 1,55 Euro pro Liter, Benzin höchstens 1,50 Euro. In Deutschland liegen die Preise aktuell mancherorts um die 2-Euro-Grenze, allerdings bei höherem Lohnniveau.

Konkrete Maßnahmen hat die schwarz-rote Bundesregierung bisher nicht beschlossen. Man beobachte die Preise "sehr intensiv", sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU) am Montag. Tatsächlich könnte der Staat den Spritpreis über ganz verschiedene Hebel beeinflussen. Preisbremse, Kartellamt, Übergewinnsteuer und mehr: Welche Möglichkeiten gibt es? Und wie realistisch sind sie?

1. Spritpreisbremse: Anders als 2022 dieses Mal ausgeschlossen

Im Sommer 2022 gab es den sogenannten Tankrabatt, um die Preissteigerungen durch den Ukraine-Krieg zu mindern. Drei Monate lang senkte die Bundesregierung die Energiesteuer auf Kraftstoffe. In der Theorie hätten die Preise um 35 Cent bei Benzin und 17 Cent bei Diesel heruntergehen müssen. Die Preise gingen zwar nach unten – doch eine ifo-Analyse (externer Link) zeigt, dass die Mineralölkonzerne den Rabatt nur teilweise an die Autofahrer weitergaben. Gekostet hat die Maßnahme den Steuerzahler mehr als drei Milliarden Euro.

Die Bundesregierung erteilte nun neuen Forderungen nach einem Tankrabatt eine Absage. "Am meisten haben sich davon die Mineralölkonzerne in die Taschen gesteckt, und da sagen wir Stopp", sagte der CDU-Abgeordnete Sepp Müller im ARD-Morgenmagazin. Müller ist Mitglied einer neugegründeten Taskforce, die Maßnahmen gegen die gestiegenen Energiepreise in den Blick nehmen soll.

2. Kartellamt muss nicht mehr konkrete Verstöße nachweisen

Das Bundeskartellamt prüft aktuell die Entwicklung der Spritpreise. Eingreifen kann die Behörde eigentlich nur, wenn kartellrechtliche Verstöße vorliegen. Das können zum Beispiel nachgewiesene Preisabsprachen sein. Das Kartellamt kann mögliche Straftaten an die Staatsanwaltschaft weitergeben, in erster Linie legt es aber Missstände offen und verhängt Bußgelder. Wichtig für die Spritpreis-Debatte: Das Kartellamt kann nicht selbst Preise festlegen oder "auf Knopfdruck" senken.

Das Amt soll einen fairen Wettbewerb sicherstellen, in dem der Markt die Preise regelt. CDU-Politiker Müller verweist allerdings auf Paragraf 32f im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dieser soll ermöglichen, dauerhafte Wettbewerbsprobleme zu beheben, ohne zuerst einen klaren Rechtsverstoß nachweisen zu müssen. Was nach Jura-Details klingt, kann laut Müller konkret bedeuten: Strafzahlungen und Eingriffe in Unternehmen, auch wenn kein konkreter Verstoß nachgewiesen ist.

3. Indirekte Entlastungen wie Pendlerpauschale oder KfZ-Steuer

Will man gezielt die Autofahrer entlasten, gibt es neben einem Tankrabatt zwei weitere Möglichkeiten: zum einen über eine Senkung der Kfz‑Steuer. Bei den meisten Verbrenner-Autos liegt sie zwischen 100 und 300 Euro. Zum anderen über die Pendlerpauschale, die erst jüngst erhöht wurde: Seit 1. Januar 38 Cent ab dem ersten Kilometer.

Bei all diesen Vorschlägen ist aber unklar, inwiefern die Bundesregierung dafür Mittel freischaufeln kann und will.

4. Öffentlicher Druck: "Naming and Shaming"

Der Tankstellen-Interessenverband wirft den Mineralölkonzernen "Raubtierkapitalismus wie im 19. Jahrhundert" vor. Abzocke müsse verhindert werden, betont Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD).

Wortmeldungen wie diese erhöhen den öffentlichen Druck auf die Konzerne. Dass dieses "Naming and Shaming" (sinngemäß: "Benennen und Bloßstellen") die Chefs der Konzerne wirklich zu Preissenkungen bringt, könnte aber auch nur ein frommer Wunsch sein.

5. Übergewinnsteuer: Möglich, aber wohl ohne kurzfristige Wirkung

Eine Übergewinnsteuer könne gute Dienste leisten, sagte Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) vergangene Woche. Auch von Linken-Politikern kam diese Forderung bereits. Ein solches Instrument würde bedeuten: Der Staat besteuert Mineralölkonzerne zusätzlich auf außergewöhnlich hohe Krisengewinne – verglichen mit früheren Durchschnittsgewinnen.

Kurzfristig senkt das den Benzin‑ oder Dieselpreis an der Zapfsäule aber kaum. Die Steuer setzt bei den Gewinnen an, nicht beim Literpreis. Dafür könnte der Staat die zusätzlichen Einnahmen nutzen, um Autofahrende gezielt zu unterstützen (siehe 4. Indirekte Entlastungen).

6. Langfristig: Besserer ÖPNV, mehr E-Mobilität

Als eher mittel- und langfristige Maßnahmen gelten unter anderem der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, um Alternativen zum Auto attraktiver zu machen. Auch eine Preissenkung des Deutschlandtickets (aktuell 63 Euro im Monat) wäre möglich.

Um Autofahrern Elektromobilität schmackhafter zu machen, hat die Bundesregierung Anfang des Jahres eine Kaufförderung für E-Autos beschlossen. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss gibt es. Auch diese Förderung ließe sich erhöhen. Die Frage nach der Finanzierung stünde hier aber ebenfalls im Raum. Wie sich die Strompreise entwickeln, ist langfristig nicht abzusehen.

Wie geht es weiter?

Wann sich die zuständige Taskforce der Bundesregierung samt Vertretern von Kartellamt und Mineralölkonzernen das nächste Mal trifft, will ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf BR24-Anfrage nicht sagen. Am Mittwoch kommt das Bundeskabinett zusammen.

Grafik: So viel kostet Kraftstoff in Deutschland

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