Eine Person hält ein Smartphone in der Hand, auf dem die App «Lebensmittelwarnung» geöffnet ist, auf dem Display ist der Informationstext «Pestizide» zu sehen.
Eine Person hält ein Smartphone in der Hand, auf dem die App «Lebensmittelwarnung» geöffnet ist, auf dem Display ist der Informationstext «Pestizide» zu sehen.
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Eine Person hält ein Smartphone in der Hand, auf dem die App "Lebensmittelwarnung" geöffnet ist.
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Eine Person hält ein Smartphone in der Hand, auf dem die App "Lebensmittelwarnung" geöffnet ist.

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Warum Lebensmittelrückrufe zunehmen – und was fehlt

Warum Lebensmittelrückrufe zunehmen – und was fehlt

Noroviren auf Beeren, Plastikteile in der Bratwurst oder Chemikalien in Accessoires: Jährlich werden in Deutschland rund 300 Lebensmittel und Produkte zurückgerufen. Wie Firmen und Behörden informieren und was Verbraucher unternehmen können.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Plastikpartikel, Krankheitserreger, Rückstände – immer wieder müssen Produkte zurückgerufen werden. 2025 wurden auf dem Portal lebensmittelwarnung.de (externer Link) 323 Meldungen veröffentlicht. Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit handelte es sich in 90 Prozent der Fälle um Lebensmittel (externer Link). Aber es gibt auch Meldungen zu anderen Produkten, etwa Accessoires mit zu hohen Chrom‑VI-Werten oder Pfannen, bei denen die Gefahr besteht, dass sich die Beschichtung lösen könnte.

Bildrechte: BR/lebensmittelwarnung.de
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3.122 Meldungen seit 2011 (Stand: 14.09.2026)

Die Zahlen steigen, doch dies "bedeutet nicht automatisch, dass unsere Lebensmittel unsicherer geworden sind", sagt der Vorsitzende des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (externer Link), Maik Maschke, BR24. Die steigende Zahl "zeigt auch, dass Unternehmen und Behörden Risiken heute schneller erkennen und Informationen durch bessere Analytik, Eigenkontrollen und digitale Meldesysteme rascher weitergegeben werden".

Hier die wichtigsten Infos:

Wann muss ein Produkt zurückgerufen werden?

Lebensmittel müssen laut Verbraucherzentrale (vzbv) zurückgerufen werden, wenn der Verdacht besteht (externer Link),

  • dass ein Lebensmittel Risiken für die Gesundheit haben könnte
  • dass gegen Gesetze zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen verstoßen wurde oder Verbraucher in erheblichem Maße getäuscht werden oder wurden oder
  • dass ein zum Verzehr ungeeignetes oder ekelerregendes Lebensmittel Verbraucher erreicht haben könnte.

Rücknahme oder Rückruf: Was ist der Unterschied?

Wenn ein Produkt noch nicht in den Regalen liegt, erfolgt nur eine Rücknahme, so die Verbraucherzentrale. Dann fordern Firmen ihre Handelspartner auf, die Produkte nicht zu verkaufen, sondern zurückzusenden ("stiller Rückruf"). Falls das Produkt aber schon im Verkauf ist, muss ein öffentlicher Rückruf erfolgen.

Wie kommt der Rückruf auf das Portal?

Ruft ein Unternehmen ein Produkt zurück, muss es die zuständige Behörde vor Ort informieren. Diese leitet die Informationen an das entsprechende Landesministerium weiter. Danach wird die Meldung auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Neben der Webseite gibt es auch eine App (externer Link).

Kommt die Information (rechtzeitig) bei Verbrauchern an?

Nicht immer. "Ein wesentliches Problem sind unterschiedliche Strukturen und teilweise lange Informationswege zwischen Unternehmen, Behörden, Ländern und Bund", so Maschke. "Gerade bei überregional vertriebenen Produkten brauchen wir einen schnellen, einheitlichen Informationsfluss – im Krisenfall zählt jede Stunde."

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisiert, dass Verbraucher viele Rückrufe gar nicht erhalten, "weil weder Behörden noch Hersteller alle verfügbaren Informationskanäle nutzen". Manchmal erfolgten Rückrufe auch zu spät oder gar nicht. "Das ist kein Einzelversagen, sondern ein Systemproblem: Klare Vorgaben, wann und wie ein Rückruf zu erfolgen hat, gibt es nicht", so die Organisation zu BR24. Sabrina Göddertz, Lebensmittelexpertin im Verbraucherzentrale Bundesverband, weist zudem darauf hin, dass das Portal lebensmittelwarnung.de kaum bekannt sei. Sie plädiert dafür, verstärkt auch Social-Media-Kanäle zu nutzen.

Wer ist für die Sicherheit von Produkten überhaupt zuständig?

Jeder, der Lebensmittel herstellt und vertreibt, ist für die Sicherheit seiner Produkte selbst verantwortlich, zum Beispiel durch betriebliche Kontrollen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert stichprobenartig Produkte und Firmen (externer Link). Insgesamt finden pro Jahr fast eine Million Betriebskontrollen statt. Zudem werden etwa 400.000 Lebensmittelproben in den Laboren der Bundesländer untersucht. Doch nach Angaben des Bundesverbands der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands fehlen bundesweit "ungefähr 1.500 Kolleginnen und Kollegen". Maschke: "Personalmangel bedeutet weniger Kontrollen und weniger Zeit für Prävention – und damit steigt das Risiko, dass Mängel später erkannt werden."

Auch die Verbraucherzentrale betont, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden personell und finanziell zu schlecht aufgestellt seien. Laut einer Datenabfrage von foodwatch fällt jede vierte Kontrolle aus, oft aufgrund von Personalmangel. Laut vzbv werden pro Jahr über 100.000 lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle gemeldet. "Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher sein", so Göddertz.

Wie könnte die Lage verbessert werden?

Vzbv und Foodwatch fordern Verbesserungen. Vorbild könnte das "Smiley"-System aus Dänemark sein, wo Gäste und Kunden online und an der Eingangstür der Betriebe über das Ergebnis der Kontrolle informiert werden. Die Zahl der Beanstandungen habe sich dadurch nachweislich reduziert.

Was können Verbraucher tun?

Verbraucher sollten Rückrufe – auch entsprechende Aushänge in Geschäften – ernst nehmen und sich informieren. Wichtig ist es, bei Meldungen Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten mit den Angaben auf lebensmittelwarnung.de abzugleichen. Wenn Sie zuhause ein betroffenes Produkt haben, sorgt der Einzelhändler in der Regel für Ersatz oder erstattet das Geld zurück. Falls Kunden selbst Mängel bemerken, sollten sie Mitarbeiter im Laden ansprechen und/oder die Behörden informieren.

Zum Video: mehr/wert (25.09.2025)

Vertuscht statt informiert: Wenn von Lebensmittelrückrufen keiner etwas mitbekommt (19:40)
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Vertuscht statt informiert: Wenn von Lebensmittelrückrufen keiner etwas mitbekommt (19:40)

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