Juristische Binsenweisheit: Äußerungsdelikte sind kompliziert. In welchem Kontext wird etwas gesagt? In welchem Tonfall? Erkennbar satirisch oder doch ehrverletzend? Was ist "nur" schlechte Kinderstube, was geschützte Machtkritik? Wo endet die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit? Solche Fragen müssen Gerichte im Einzelfall beantworten – erst recht, wenn es um Äußerungen geht, die sich gegen Politikerinnen und Politiker richten.
"Lackaffe", "Lügenfritz" & Co: Facebook-Kommentare mit Folgen
Für viel Aufregung sorgen derzeit mehrere Gerichtsentscheidungen im Raum Heilbronn in Baden-Württemberg. Die dortige Polizei hatte im Oktober 2025 bei Facebook auf eine Flugverbotszone hingewiesen, die wegen eines Besuchs von Kanzler Friedrich Merz (CDU) eingerichtet worden war. Unter dem Beitrag ging es zur Sache, Merz wurde unter anderem "Lackaffe" und "Lügenfritz" genannt.
Auch wenn offenbar weder er noch das Bundeskanzleramt Strafantrag stellten, ermittelte von Amtes wegen die Polizei wegen möglicher Politikerbeleidigung. 38 Fälle landeten bei Staatsanwaltschaften in der Region. Die meisten Verfahren wurden laut offiziellen Angaben eingestellt, etwa wegen der Bezeichnung "Pinocchio" für Merz. Einige Verfahren sind noch nicht entschieden. Ende August soll in Heilbronn über den Einspruch gegen einen Strafbefehl verhandelt werden.
In mehreren Fällen mussten die Beschuldigten zahlen. Das Verfahren für "Lackaffe" wurde letztlich gegen eine Geldauflage von 100 Euro eingestellt, das Gericht betrachtete die Äußerung aber als strafbare Politikerbeleidigung. Heftiger zur Kasse gebeten wurde ein Nutzer, der den Kanzler als "Lügenfritz" bezeichnet hatte. Er muss 30 Tagessätze überweisen, deren genaue Höhe bisher öffentlich nicht bekannt ist. Die gleiche Strafe erhielt wohl jemand, der Merz "Ftzn Frieder" genannt hatte. Zunächst hatte der "Tagesspiegel" berichtet (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt).
Strafrecht: Wie Paragraf 188 Politiker schützen soll
Hintergrund solcher Gerichtsentscheidungen ist der verschärfte Paragraf 188 im Strafgesetzbuch (externer Link). Bis 2021 regelte dieser Paragraf den Strafrahmen nur für Verleumdung und üble Nachrede gegen "Personen des politischen Lebens" – also für schwerwiegendere Äußerungsdelikte. Seitdem gilt die Vorschrift auch für Beleidigungen, geahndet mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. So erklärt es das Fachportal LTO (externer Link). Beschlossen wurde das damals mit der Mehrheit von Union und SPD.
Die Begründung seinerzeit: Besonders Menschen in der Kommunalpolitik brauchen mehr Schutz. Motiviert war die Verschärfung auch durch die Fassungslosigkeit über den Mord am Kasseler CDU-Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der CDU-Politiker wurde 2019 von einem Neonazi ermordet, zuvor gab es im Netz viele Hasskommentare und Gewaltaufrufe gegen Lübcke.
Linnemann, Kubicki, Sachsen: Die Aufregung ist groß
Den "Lügenfritz"-Strafbefehl erließ das Amtsgericht Öhringen im März. Bekannt wurde das erst jetzt – und die politische Aufregung ist groß. Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr. "Ja, die Gesellschaft ist zum Teil aggressiver, auch in der Sprache", sagte er bei Welt TV. "Aber wenn wir schon anfangen, bei solchen Begriffen bis zur Staatsanwaltschaft zu gehen, da hört es einfach auf." Menschen hätten das Gefühl: "Ich kann nicht mehr das sagen, was ich will". Das sei nicht gut für eine Demokratie.
Unions-Fraktionschef Jens Spahn forderte bereits im Januar, Paragraf 188 abzuschaffen. Der allgemeine Tatbestand der Beleidigung (Paragraf 185) reiche und gelte auch für Politiker. Auch der neue FDP-Chef Wolfgang Kubicki drängt seit Monaten, Paragraf 188 ersatzlos zu streichen. Die AfD sieht das auch so und warnt vor "Sonderrechten für die politische Klasse".
Das Bundesland Sachsen will bei der Justizministerkonferenz kommende Woche (zum wiederholten Mal) erreichen, dass mindestens der Tatbestand Beleidigung wieder gestrichen wird. Allerdings äußert sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bislang nur zurückhaltend reformbereit und verweist auf den Schutz ehrenamtlicher Kommunalpolitiker.
Bayern: 87 Verurteilte im Jahr 2024
In Bayern gab es im Jahr 2024 insgesamt 87 Verurteilte wegen des Paragrafen. Das teilt eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums auf BR24-Anfrage mit. Aktuellere Zahlen liegen demnach noch nicht vor. Im Jahr 2022 waren es im Freistaat noch 19 Verurteilte. Nicht mitgezählt werden allerdings Menschen, deren Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Das gilt auch für Verurteilte, die gleichzeitig wegen weiterer Straftaten mit höherer Maximalstrafe verurteilt wurden.
Strafbarer Hass und Hetze im Netz hätten sich "zu einer echten Gefahr für die Demokratie" entwickelt, betont die Ministeriumssprecherin. Gleichzeitig müssten Spitzenpolitiker mehr aushalten als andere. "Auch scharfe Kritik" an Politik und Politikern sei selbstverständlich erlaubt. Die Sprecherin räumt ein: Die bisherige Strafverfolgungspraxis zeige "teilweise Schwierigkeiten bei der Anwendung". Eine abschließende politische Bewertung der neuen Rechtslage seit 2021 könne noch nicht erfolgen, man beobachte die Entwicklungen aber intensiv.
Zahl der Verfahren steigt – was sagen höhere Instanzen?
Unter Juristen gibt es Zweifel, dass Strafbefehle wie im "Lügenfritz"-Fall vor höheren Instanzen Bestand hätten. Allerdings scheuen viele den Rechtsweg im Zweifel bis zum Bundesverfassungsgericht, auch aus Kostengründen. Dazu kommt: Die Zahl der einschlägigen Verfahren steigt – auch, weil es Online-Meldestellen und in den Bundesländern spezialisierte Staatsanwaltschaften gibt.
Dass in höheren Instanzen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mitunter höher gewichtet wird, zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2025 (externer Link). Ein Demonstrant hatte 2022 den damaligen Kanzler Olaf Scholz (SPD) als "Volksschädling" bezeichnet. Das Gericht sah den Tatbestand der Beleidigung als nicht erfüllt an, anders als die Staatsanwaltschaft.
Video: Mehr Beleidigungen und Angriffe gegen Kommunalpolitiker
Beschmiertes Auto von Christine Hammerschick, der 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Steinach.
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