Einsatzkräfte der Bundespolizei durchsuchen ein Nagelstudio nach Hinweisen auf Schwarzarbeit und Menschenhandel.
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Einsatzkräfte der Bundespolizei durchsuchen ein Nagelstudio nach Hinweisen auf Schwarzarbeit und Menschenhandel.
Bildrechte: picture alliance/dpa | David Young
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Wie die Bundesregierung gegen Menschenhandel vorgehen will

Wie die Bundesregierung gegen Menschenhandel vorgehen will

Die Bundesregierung will mehr gegen Menschenhandel tun. Die Täter sollen härter bestraft werden - und auch Kunden geraten ins Visier: Wer im Nagelstudio oder auf dem Bau wegschaut, wenn Arbeitskräfte ausgebeutet werden, könnte das bald bereuen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Menschenhandel soll künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können. Ein entsprechender Entwurf, mit dem sich das Kabinett am Mittwoch befassen will, nimmt Täter ins Visier, die andere Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken.

Mehr Branchen und Lebensbereiche im Visier

Belangt werden sollen künftig aber auch Kunden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Das ist bislang nur bei Freiern der Fall, die für sexuelle Dienstleistungen von Zwangsprostituierten bezahlen – künftig könnte es beispielsweise auch private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios betreffen.

Der Tatbestand des Menschenhandels soll zudem entsprechend neuer europäischer Vorgaben auch auf Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat ausgeweitet werden.

Menschenhandel aktuell nur schwer nachweisbar

Ein Grund für die geplante Reform der Strafvorschriften ist, dass Menschenhandel aktuell nur schwer nachgewiesen werden kann, weil die Anforderungen dafür relativ hoch sind. Zu Verurteilungen kommt es in diesem Bereich daher bisher kaum. Gestrichen werden soll aus den Strafvorschriften etwa, dass der Täter "aus rücksichtslosem Gewinnstreben" handeln muss. Denn das lässt sich im konkreten Fall oft nicht direkt beweisen. Vielmehr soll es darum gehen, die Gesamtsituation der Betroffenen in den Blick zu nehmen.

Von Menschenhandel spricht man, wenn jemand Notlagen oder die Arglosigkeit von Menschen ausnutzt, um sie auszubeuten. Ein Problem bei der Strafverfolgung ist, dass der Nachweis oft schwer zu führen ist, wenn Betroffene aus Angst vor Repressalien schweigen. 

Wer sind die Opfer?

Es geht dabei etwa um Menschen, - meist Frauen - die zur Prostitution gezwungen werden, aber auch Helfer auf der Baustelle, Küchenhilfen oder Mitarbeiterinnen von Nagelstudios. Oft sind Menschen ohne deutschen Pass betroffen, die gezwungen werden, ihre Schulden beim Schleuser abzuarbeiten. Manche Täter wenden Gewalt an, entführen ihre Opfer oder setzen sie auf andere Art und Weise unter Druck, etwa indem die Familie bedroht wird.

Zu miesen Arbeitsbedingungen und ausbeuterischen Löhnen kommen auch menschenunwürdige, vom Arbeitgeber verpflichtend und überteuert angebotene Unterkünfte.

Was den Kunden jetzt droht

Laut Entwurf soll bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels künftig generell eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein. Und auch Nutznießer solcher Praktiken sollen künftig nicht ungeschoren bleiben: Wer wissentlich Dienstleistungen von Menschen in Anspruch nimmt, die Opfer von Menschenhandel sind, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Geht es um Zwangsprostitution, droht dem Freier eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. 

Vergehen der Opfer müssen nicht immer verfolgt werden

Einfacher wird es durch die geplante Reform außerdem für die Staatsanwaltschaft, von der Verfolgung einer rechtswidrigen Tat abzusehen, die ein Opfer von Menschenhandel aufgrund seiner Zwangslage begangen hat. Voraussetzung für die Einstellung ist aber laut Entwurf, dass "nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist". Ist die Klage bereits erhoben, so soll das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen können.

Nach dem Kabinett muss über das im Bundesjustizministerium vorbereitete Reformvorhaben noch in Bundestag und Bundesrat beraten werden.

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