An keinem Gesetz der Ampel-Regierung hatte sich die Union so sehr abgearbeitet wie am sogenannten Heizungsgesetz. "Eine Farce, das Papier nicht wert, für die Tonne", sagte einst der heutige Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn, Friedrich Merz sprach von "Schwächen und Mängeln" und Alexander Dobrindt, seinerzeit CSU-Landesgruppenchef und heutiger Bundesinnenminister, bilanzierte: "Dieser Verbotsirrsinn muss gestoppt werden."
Am vergangenen Freitag hat die Union ihr Ziel erreicht: Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das Gebäudemodernisierungsgesetz, so der offizielle Name. Ist der Ansatz des ehemaligen Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne), den Boulevard-Medien über Monate als "Heizhammer" bezeichneten, damit komplett weg?
Gebäudeenergiegesetz unter Merkel
Für die Beantwortung muss man noch mal einen Schritt zurückgehen. Das Gebäudeenergiegesetz, wie es zu Ampel-Zeiten hieß, geht nicht auf Habeck zurück, sondern auf die Vorgänger-Regierung, das letzte schwarz-rote Merkel-Kabinett.
In der Ampel-Zeit gab es dann eine Novelle des Gesetzes mit dem zentralen Punkt, dass neu eingebaute Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zudem sollte es nach einer Übergangsfrist ein Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen geben.
Im Gebäudesektor wird viel Öl und Gas zum Wärmen verbraucht, deswegen sei die Politik das Thema angegangen, erklärt Andreas Löschel, Professor für Umwelt- und Ressourcenökonomie an der Ruhr-Universität Bochum, der auch Vorsitzender der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring ist. Habeck selbst nannte die Novelle der Ampel-Regierung seinerzeit einen "Meilenstein in der deutschen Klimapolitik".
Viel Kritik an Ampel-Gesetz
Zwei Probleme nennt Löschel bei dem Ampel-Gesetz, die zu "großen Widerständen" geführt hätten: "Man hat die Abfederung durch Förderung erst später ausbuchstabiert." Und mögliche Ausnahmen – beispielsweise wenn der Einbau einer Wärmepumpe schlicht nicht möglich ist – wurden zu wenig kommuniziert. Es sei der Eindruck entstanden, dass es einen Zwang zum Heizungswechsel und zur Wärmepumpe gäbe.
Den gab es nicht, aber die Wahlfreiheit bei einem Neueinbau wurde faktisch eingeschränkt. Das hat sich nun geändert. "Der Ansatz mit der 65-Prozent-Regelung mit Erneuerbaren Energien bei Neueinbau einer Heizung fällt nun weg", erklärt Energieökonom Löschel. An seine Stelle tritt die sogenannte Bio-Treppe ab 2029. "Schrittweise fährt man den Anteil von klimafreundlichen Brennstoffen hoch, bis man in die Klimaneutralität kommt".
So viel Habeck steckt noch in neuem Gesetz
Aber es sind auch Punkte aus Habecks Novelle geblieben – solche, die für weniger Aufregung gesorgt haben. Löschel nennt zwei Beispiele: "Im Kern ist das Förderregime erhalten geblieben", also wer wie viel Zuschüsse bekommt, um sich eine Wärmepumpe anzuschaffen. Die Förderung sei wichtig, um so eine Transformation zu begleiten. Man habe den Ansatz behalten und nochmal weitergeführt. Allerdings äußerten mehrere Verbände hier Kritik, weil die Sätze für Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen deutlich sinken werden.
Als zweiten Punkt aus der letzten Legislaturperiode nennt Löschel die kommunale Wärmeplanung. Hier gehe es darum, in welchen Gebieten der Kommunen dezentral auf Wärmepumpen gesetzt werden kann, wo zentral eine Fernwärmeversorgung möglich ist oder wo vielleicht noch auf Gas- oder Wasserstoffleitungen gesetzt werden muss, weil beispielsweise eine Industrieanlage größeren Bedarf hat. Dieses Planungsvorhaben bleibe ebenfalls – für größere Kommunen ist es Ende Juni vorgeschrieben gewesen, in kleineren erst in zwei Jahren.
Löschel spricht in diesem Zusammenhang von einer "wichtigen Randbedingung", denn dadurch könnten Unsicherheiten genommen werden, die mit dem Ampel-Heizungsgesetz entstanden seien. "Die Leute wussten einfach nicht, wie sie damit umgehen soll, was überhaupt möglich ist, was nicht."
Wo laut dem Experten noch nachgebessert werden müsste
Mit dem neuen Gesetz der schwarz-roten Koalition gebe es nun mehr Technologieoffenheit. Das sei grundsätzlich zu begrüßen, zugleich müsse der Staat aber die richtigen Rahmenbedingungen setzen, also Strompreise senken und Öl und Gas verteuern, sagt Löschel. "Es ist auch wichtig, dass man die Leute aufklärt, dass sie nicht in die falsche Richtung laufen." Oftmals werde derselbe Heizungstyp erneut eingebaut, obwohl eine Wärmepumpe in vielen Fällen die bessere Alternative sei, selbst in älteren Gebäuden. Man müsse klar machen, wo die Reisen eigentlich hingehen soll. "Da sehe ich Nachholbedarf", sagt Löschel.
Kritik an dem Gesetz kam darüber hinaus von Grünen, Linken und Umweltverbänden; sie befürchten Rückschritte beim Klimaschutz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.
Nicht alles, was die Ampel-Regierung in ihrer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes umgesetzt hatte, ist verschwunden. Aber was gestrichen wurde, ist der zentrale Punkt, die 65-Prozent-Regel. "Da ist schon wenig Habeck im neuen Gesetz", bilanziert Löschel. Vor allem, so der Energie-Experte: "Die grundlegende Idee steckt nicht mehr drinnen."
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