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Kampf gegen Energiekrise: Habecks Maßnahmen im Überblick

Kampf gegen Energiekrise: Habecks Maßnahmen im Überblick

Raumtemperatur, Heizungen, Warmwasser und Beleuchtung: An diesen Stellschrauben will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck drehen, damit Deutschland weniger Energie verbraucht. Für den Winter hat er zudem ein Gas-Sparziel ausgerufen. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Verbraucher, Industrie und der öffentliche Dienst: Sie alle sollen nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck noch einmal nachlegen beim Energiesparen. Zwei neue Verordnungen dafür hat der Grünen-Politiker am Freitag an seine Kabinettskollegen verschickt.

Derweil gibt es Licht am Horizont der düsteren Energiesorgen: Die Speicher für Erdgas wurden im vergangenen Monat weiter befüllt, Deutschland liegt beim Einlagern im Zeitplan und dürfte das Ziel von 75 Prozent befüllter Speicher schon jetzt überschritten haben.

Habeck will Energiesparziel der EU übertreffen

Eine Reihe von Maßnahmen soll zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Februar, drücken. Die entsprechende Verordnung muss vom Kabinett beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen.

Unter anderem mit den neuen Maßnahmen will Habeck das freiwillige EU-Energiesparziel von 15 Prozent weniger Gas von Anfang August bis Ende März - verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre - noch übertreffen. "Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden", heißt es in einem Papier seines Hauses. Fünf bis acht Prozent seien schon geschafft, heißt es.

Ohne zusätzliche freiwillige Anstrengungen wird es aber nicht gehen, heißt es aus dem Ministerium. Man rechnet vor: Eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohngebäuden und Arbeitsstätten um durchschnittlich zwei Grad könne den deutschen Gasverbrauch um etwa drei Prozent mindern.

Pläne für öffentliche Gebäude

Für öffentliche Gebäude ist Folgendes geplant:

- Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.

- Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen soll die neue Regelung nicht gelten.

- Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

- Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.

Pläne für den privaten Bereich und das Gewerbe

Auch private Haushalte und das Gewerbe müssen sich voraussichtlich auf neue Regeln zum Energiesparen einstellen:

- Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.

- Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen.

- Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude sollen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren müssen - über den voraussichtlichen Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.

- Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden.

Zweites Maßnahmenbündel für kommende zwei Jahre

Das zweite Maßnahmenbündel zielt auf Einsparungen für die kommenden beiden Jahre ab und soll am 1. Oktober in Kraft treten - falls Kabinett und Bundesrat zustimmen. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude.

- Jährliche Heizungsprüfungen sollen für Gebäude mit Gasheizungen zur Pflicht werden. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.

- Auch der sogenannte hydraulische Abgleich kann Heizungen effizienter machen, indem das Wasser optimal verteilt wird. Er soll verpflichtend werden für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas, falls er bislang nicht gemacht wurde.

- Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung sollen ausgetauscht werden müssen, weil sie laut Ministerium Energiefresser sind.

Für Unternehmen sieht die zweite Verordnung außerdem vor:

- Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab zehn Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet - falls sie bereits ein Energieaudit gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.

Gasspeicher in Deutschland wohl zu mehr als 75 Prozent gefüllt

Derweil dürften die deutschen Gasspeicher inzwischen einen Füllstand von über 75 Prozent erreicht haben. Bereits vor drei Tagen waren die Speicher zu mehr als 74 Prozent gefüllt, auch die fünf Speicher in Bayern sind zu mehr als 73 Prozent voll.

Das bayerische Wirtschaftsministerium und die Bundesregierung zeigen sich optimistisch. Laut Regierungs-Sprecher Steffen Hebestreit könnte unter anderem ein sparsamerer Gasverbrauch ein Grund für das erfolgreiche Speichern sein: "Grundsätzlich hilft uns natürlich auch das gute Wetter, das darf man auch nicht vergessen, hohe Photovoltaik-intensive Tage", betonte er.

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagte BR24: "Dieser Füllstand der Gasspeicher ist ganz ordentlich und es ist damit zu hoffen, dass in diesem Winter niemandem der Gashahn zugedreht wird. Allerdings hat die Lieferreduzierung aus dem Osten zu massiven Preissteigerungen geführt, die uns massiv schaden." Das Ziel müsse deshalb lauten, fossiles Erdgas in den nächsten Jahren durch grünen Wasserstoff zu ersetzen.

  • Zum Artikel: "Energiekrise: Steht Bayern besonders schlecht da?"

mit Material der dpa

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