Samuel Koch bei der Verhandlung vor dem Bundessozialgericht in Kassel
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Samuel Koch erzielte vor dem Bundessozialgericht einen Teilerfolg
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Arbeitsunfall? Juristischer Teilerfolg für Samuel Koch

Arbeitsunfall? Juristischer Teilerfolg für Samuel Koch

Seit seinem folgenreichen Sprung bei "Wetten, dass..?" sitzt Samuel Koch im Rollstuhl. Mit einer Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall scheiterte er in zwei Instanzen, heute erzielte er vor dem Bundessozialgericht aber einen wichtigen Teilerfolg.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Infoblock am .

Es war einer der tragischsten Momente der deutschen Fernsehgeschichte: Im Dezember 2010 wollte der damals 23-jährige Samuel Koch bei "Wetten, dass...?" mit Sprungfedern nacheinander über fünf fahrende Autos springen, stürzte dabei schwer und ist seitdem querschnittsgelähmt.

Koch erfolgreich mit Revision

Koch hatte vor Gericht argumentiert, dass er während der Show für eine öffentlich-rechtliche Anstalt gearbeitet und deshalb Versicherungsschutz genossen habe. Denn er hatte vor der Sendung einen Vertrag als unbezahlter Mitwirkender abgeschlossen. Das Bundessozialgericht folgte zunächst den Vorinstanzen in ihrer Argumentation, die Kochs Klage abgewiesen hatten. Am Sozialgericht Mannheim und am Landessozialgericht Baden-Württemberg waren die Richter der Ansicht gewesen, dass Kochs Auftritt als Wettkandidat ihm keinen Versicherungsschutz als Beschäftigter verschafft habe. Koch habe als sein eigener Regisseur agiert und der Auftritt sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, um Bekanntheit zu erlangen.

Als Unternehmer unfallversichert?

Das Bundessozialgericht ließ aber dennoch eine Revision zu, denn es sei die Frage offen, ob Koch als "nicht versicherter Unternehmer" gehandelt haben könnte. Denn auch für einen solchen Sonderfall gebe es unter bestimmten Voraussetzungen möglicherweise Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse. Diese Fragen seien in den Vorverfahren nicht ausreichend geklärt worden und müssten nun am Landessozialgericht in Stuttgart neu verhandelt werden. Koch selbst zeigte sich über den Teilerfolg gespalten: "Ich hätte mir gewünscht, dass es eine Entscheidung gibt und damit Klarheit." Sein Anwalt Oliver Negele sagte, er rechne sich durchaus gute Chancen aus.

Hohe Kosten für Arbeit als Schauspieler

Für den 37-Jährigen wären Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse nach eigenen Aussagen eine wichtige finanzielle Hilfe. Denn dass er seinen Beruf als Schauspieler ausüben kann, kostet ihn viel Geld. Bei seinem derzeitigen Engagement an den Münchner Kammerspielen bekommt er die übliche Gage eines Ensemblemitglieds. Die Mehrkosten, die etwa für spezielle Bühnenumbauten entstehen, finanzieren die Kammerspiele aus ihrem Etat, bei aufwändigen Produktionen geht das nur mithilfe von Fördermitteln für den Bereich Inklusion. Die zusätzlichen Kosten für die persönliche Assistenz, die der vom Hals abwärts Gelähmte braucht, um seinen Alltag als Schauspieler zu meistern, kann das Theater nicht stemmen. Seine Helfer bezahlt er privat, Koch finanziert das, indem er nebenbei als Vortragsredner oder Moderator auftritt.

Samuel Koch bei Theaterprobe
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Samuel Koch

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