Auto fährt hinter blühenden Zweigen
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Die Sonne lacht, die Bundesstraße ruft - gut, wenn Fahrzeugpapiere und Führerschein aktuell und gepflegt sind.

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Führerschein, Fahrzeugpapiere und ePA: Das ändert sich im April

Führerschein, Fahrzeugpapiere und ePA: Das ändert sich im April

Im neuen Monat stehen nicht nur die Osterfeiertage an, es gibt auch einige neue Regelungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind. BR24 hat die wichtigsten zusammengefasst.

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Sobald die Sonne mal richtig scheint, gewinnen gerade Autofahrerinnen und Autofahrer schnell den Eindruck, dass sich besonders viele Menschen in den Straßenverkehr begeben, die ihr Auto im Winter eher nicht bewegt haben – und deren Fahrkompetenz entsprechend etwas eingerostet ist. Nach einem wilden Überholmanöver oder einer sehr dunkelorangefarbenen Ampel heißt es dann mal schnell: "Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte." Bei beiden ändert sich ab April etwas.

Fahrzeugschein nicht mehr im Handschuhfach, sondern in der App

Egal, ob Auto, Motorrad oder Traktor: Per Digitalisierung sollen die dazugehörigen Fahrzeugscheine künftig überall dabei sein können. Die "i-Kfz App" geht ab April in die Pilotphase. Wenn die gut läuft, können künftig alle Fahrzeuge in der App registriert werden und auch mit Dritten geteilt oder sogar kurzfristig verliehen werden.

Dazu brauchen die Halterinnen und Halter allerdings die eID-Funktion im Personalausweis und die dazugehörige Ausweis-App. Nach derzeitiger Rechtslage ist die "i-kfz App" übrigens nur als Ergänzung zum Fahrzeugschein in Papierform gedacht, so eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums gegenüber BR24. Verpflichtend soll die digitale Variante also nicht werden.

Neue Führerschein-Fragen kommen

Wer am 1. April 2025 oder später die theoretische Führerscheinprüfung ablegt, bekommt aktualisierte Fragen gestellt, die nach Aussagen des TÜV-Verbands auf "Neue Mobilitätsformen wie E-Scooter, Lastenräder oder Pedelecs" eingehen und beispielsweise die gesetzliche Anpassung des THC-Grenzwerts berücksichtigen. Insgesamt umfasst der Fragenkatalog für die Klasse B dann 1.197 Fragen. Die Prüfung kann auf Deutsch und in zwölf weiteren Sprachen abgelegt werden.

Elektronische Patientenakte kommt wohl – trotz Kritik

Die elektronische Patientenakte (ePA) stand erst kürzlich wieder heftig in der Kritik. Sie verursache mehr Aufwand als Nutzen, hieß es aus der Ärzteschaft. Noch dazu berge sie viele technische Fehler und Fallstricke. Trotzdem heißt es beim Bundesgesundheitsministerium, man sei zuversichtlich, dass die ePA zwischen Anfang April und Ende Juni bundesweit ausgerollt wird.

Das Ministerium betonte, die ePA gehe erst dann bundesweit an den Start, wenn Sicherheitsupdates installiert wurden und die Sicherheit vom BSI, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, bestätigt sei. Die ePA soll ein digitaler Speicher etwa für Befunde, Laborwerte und Angaben zu Medikamenten sein. Man kann sie über die Apps der Krankenkassen einsehen.

Elterngeldgrenze wird nochmals nach unten gesetzt

Das Elterngeld soll nur noch denen zugutekommen, die wirklich davon profitieren. Darauf hatte sich 2023 die Ampelregierung geeinigt und deshalb eine Obergrenze des Jahreseinkommens festgelegt. Ab April gilt nun: Eltern, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von über 175.000 Euro haben, bekommen die Lohnersatzzahlung nicht mehr – unabhängig davon, ob sie zu zweit oder alleinerziehend sind. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April 2025 geboren wird.

Was sonst noch wichtig wird:

  • Osterferien starten: Vom 14.04. bis zum 25.04.2025 sind rund um die hohen Feiertage Osterferien in Bayern.
  • Blitzermarathon: Zwischen dem 07. und 13.04. gibt es bundesweit die Speedweek und am 09.04. einen europaweiten Blitzermarathon.
  • Wer nach Großbritannien einreisen möchte, benötigt ab dem 2. April eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Die Electronic Travel Authorisation ist für zwei Jahre gültig und kostet zehn Pfund, also etwa zwölf Euro. Ab dem 9. April soll der Betrag auf 16 Pfund steigen, dann wären das etwa 19 Euro. Zusätzlich bleibt der Reisepass Pflicht.
  • Ab April gelten bei der Darmkrebs-Früherkennung einheitliche Regelungen für Männer und Frauen. Ab dem Alter von 50 Jahren können zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren durchgeführt werden, oder alternativ ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest. Bislang hatten Frauen erst ab dem 55. Lebensjahr einen Anspruch auf die Darmkrebsvorsorge.

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