Sparkasse Nürnberg
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Sparkasse Nürnberg muss Zinsen für Prämiensparverträge neu berechnen.

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Gekündigte Prämiensparverträge: Bank muss Zinsen neu berechnen

Gekündigte Prämiensparverträge: Bank muss Zinsen neu berechnen

Die Sparkasse Nürnberg hatte Kunden die Prämiensparverträge einseitig gekündigt und Zinsen falsch berechnet. Das bemängelten Verbraucherschützer und klagten. Das Bayerische Oberste Landesgericht gab ihnen nun teilweise recht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Verbraucherzentralen in einer Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg teilweise Recht gegeben. In der Klage ging es um Prämiensparverträge, die von der Sparkasse einseitig gekündigt worden waren. Außerdem kritisierten die Verbraucherschützer, dass die Bank die Zinssätze der Sparverträge einseitig anpassen kann – Kunden könnten deshalb zu wenig Zinsen ausgezahlt bekommen haben.

Zinsen müssen neu berechnet werden

Hauptbestandteil der Kritik ist dabei eine sogenannte Zinsanpassungsklausel, die vor allem in Verträge aus den 1990er- und 2000er-Jahren angewendet wurde. Grundsätzlich besagt diese, dass die Banken die Zinssätze für die Sparverträge weitgehend beliebig und einseitig verändern konnte.

Nun hat das Gericht in seinem Urteil die Ansicht der Verbraucherschützer bestätigt, dass die von der Sparkasse vorgenommene Zinsanpassungsklausel in den Prämiensparverträgen unwirksam ist und festgelegt, dass sich solche Verträge an einem Referenzzins der Deutschen Bundesbank orientieren müssen.

Kündigung der Verträge war rechtens

Eine erneute Niederlage erlitten die Verbraucherschützer aber beim Thema frühzeitige Kündigung: Hier entschied auch das Bayerische Oberste Landesgericht, dass die Prämiensparverträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufe nach 15 Jahren kündbar seien – ähnlich hatte bereits der Bundesgerichtshof im Jahr 2019 geurteilt.

Voraussetzung für eine Kündigung seitens der Sparkasse ist ein sachgerechter Grund. Die Bank hatte damals mit der anhaltenden Niedrigzinsphase und dem damit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld argumentiert – einer Argumentation, der auch die Richter in Karlsruhe folgten.

Verbraucherschutz will Revision einlegen

In einer ersten Reaktion betonte die Sparkasse Nürnberg, dass die Klage in mehreren Punkten abgewiesen worden sei. Die Verbraucherzentralen wollen unterdessen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Sie werfen dem Bayerischen Obersten Landesgericht vor, die festgelegte Methode zur neuen Zinsberechnung sei zum Nachteil des Sparers.

Mit Informationen von dpa

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