Eine allgemeine Kassenleistung ist die Homöopathie derzeit nicht, aber die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen können sie als sogenannte Satzungsleistung bezuschussen. Das tun viele Kassen auch: Sie kommen freiwillig ganz oder teilweise für die Kosten auf, die für Untersuchungen nach den Ideen der Homöopathie anfallen. Und einzelne Kassen übernehmen Kosten für homöopathische Arzneimittel bis zu einer bestimmten Höhe.
Keine Ausnahmen mehr
Das will die Bundesregierung verbieten. Im aktuellen Gesetzentwurf zur Kassenreform steht, es gebe für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen "nach den anerkannten internationalen wissenschaftlichen Standards" keine hinreichenden Belege. "Ihre Nutzung sollte daher nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen finanziert werden", heißt es weiter.
Nutzen-Nachweis gefordert
Geld spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Das mögliche Einsparvolumen beziffert der Gesetzentwurf auf 50 Millionen Euro. Vergleichsweise wenig, gemessen am Ziel, zweistellige Milliardensummen einzusparen.
Bei den aktuellen Plänen steht ein anderer Gedanke im Mittelpunkt: Es soll ohne Abweichungen ein Grundsatz gelten, der die Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung bildet. Die Beiträge, die die Kassenmitglieder zahlen, sollen nur für Untersuchungen und Behandlungen aufgewendet werden, deren Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin (ebM) belegt ist.
Die ebM untersucht, ob Medikamente oder Therapieformen eine Wirkung haben, die über den Placeboeffekt hinausgeht, also über die positive Wirkung, die allgemein damit verbunden sein kann, dass sich ein Heilkundler oder eine Heilkundlerin um einen Patienten kümmert. Für die Homöopathie oder die anthroposophische Medizin gibt es nach ebM-Kriterien keinen solchen Nachweis.
Gemeinsame Entscheidungen von Kassen und Ärzten
Ob die Kriterien der evidenzbasierten Medizin erfüllt werden, ob eine Leistung also allgemeine Kassenleistung sein kann, entscheidet das oberste Gremium im deutschen Gesundheitswesen: Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). In ihm sitzen neben Kassen-Vertretern auch Vertreter von Ärzten und Kliniken.
Widersprüchliche Entscheidungen
Im G-BA hätte eine allgemeine Entscheidung, dass Homöopathie oder anthroposophische Medizin allgemein erstattet werden soll, keine Chance. Denn der Ausschuss folgt den Regeln der ebM. Jede einzelne Kasse kann bislang allerdings für sich von dem abweichen, was der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen im G-BA mitentscheidet.
Das etwas widersprüchliche Verhalten der Kassen erklären ihre Vertreter nach außen vor allem damit, dass es bei vielen Patientinnen und Patienten den Wunsch nach Behandlungsmethoden wie Homöopathie gebe. Die Kosten dafür seien überschaubar und sparten möglicherweise Ausgaben für andere Behandlungen, lautet ein weiteres Argument
Eine Frage des Wettbewerbs
Ein möglicherweise besonders ausschlaggebendes Argument hört man von Kassenvertretern nur hinter vorgehaltener Hand: Wenn eine Kasse Leistungen erstattet, für die die GKV eigentlich nicht aufkommt, verbessert das ihren Platz auf Online-Vergleichsportalen. Sprich: Kassen erstatten Leistungen, von denen ihre Vorstände möglicherweise gar nicht überzeugt sind, um im Wettbewerb um möglichst viele Mitglieder besser dazustehen.
Widerstand gegen Streichungs-Pläne
Die Pläne, den Kassen die Erstattung von Homöopathie und anthroposophischer Medizin auch als freiwillige Leistung zu verbieten, stoßen auf ein gespaltenes Echo. Ärzte und Fachleute aus dem Bereich der evidenzbasierten Medizin unterstützen den Plan.
Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt, der in der Finanzkommission der Bundesregierung zur Sanierung der Kassenfinanzen mitarbeitet, erklärte bei der Vorlage des ersten Kommissionsberichts: "Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden."
Deutlichen Widerstand und Unterschriftensammlungen gibt es von Organisationen wie dem Verband klassischer Homöopathen Deutschlands, dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte oder dem Bundesverband Patienten für Homöopathie, der eine Kampagne gestartet hat mit dem Motto: "Homöopathie muss Kassenleistung bleiben!"
Die Homöopathie-Befürworter werfen dem Gesundheitsministerium vor, es ignoriere Studien, die sehr wohl eine Wirksamkeit homöopathischer Verfahren belegten.
Nicht der erste Anlauf zur Streichung
Es ist nicht das erste Mal, dass es Pläne gibt, Homöopathie als freiwillige Kassenleistung zu verbieten. Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Jahr 2022 schon einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Allerdings gab es in der Ampel-Koalition Widerstand, vor allem bei den Grünen. Am Ende konnte Lauterbach den Plan nicht umsetzen.
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