Rund ein halbes Jahr hat eine zehnköpfige Expertenkommission gebraucht, um auf 483 Seiten insgesamt 66 Reformvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung aufzulisten. Weniger als einen Monat hat es gedauert, bis das Bundesgesundheitsministerium einen Großteil der Vorschläge in einen Gesetzentwurf gefasst hat.
🎧 Der ARD-Wirtschaftspodast Plusminus klärt ausführlich, ob uns die Reform, so wie sie jetzt geplant ist, etwas bringt oder nur Geld kostet. Hier geht´s zur aktuellen Ausgabe.
Warum kommt die Reform jetzt so schnell?
Das hohe Tempo hat einen einfachen Grund: Wenn nicht zügig etwas getan wird, geht die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben noch weiter auf. Die Kassen müssten ihre Beitragssätze weiter anheben. Nichtstun würde nach Berechnungen der Kommission kommendes Jahr im Schnitt eine um 260 Euro höhere Belastung für Arbeitgeber und Versicherte bedeuten, im Jahr 2030 wären es schon 680 Euro.
Wo wird am meisten gespart?
Die höchsten Sparbeiträge sollen von den sogenannten "Leistungserbringern" kommen, also vor allem von Kliniken, Arztpraxen oder Apotheken. Die Ausgaben der Kassen für die Leistungserbringer sollen nicht mehr schneller zulegen als die Einnahmen.
In den vergangenen Jahren sind die Aufwendungen der Kassen mitunter rund doppelt so schnell gewachsen wie ihre Beitragseinnahmen. Durch die jetzt geplante "einnahmeorientierte Ausgabenpolitik" sollen schon kommendes Jahr 4,4 Milliarden Euro gespart werden, im Jahr 2030 sollen es 18,8 Milliarden Euro sein.
Sinken Honorare für Kliniken oder Ärzte?
In der Summe sollen Honorare für Krankenhäuser oder Praxen nicht sinken. Aber sie sollen insgesamt langsamer steigen, unter anderem, indem bestimmte Ausnahmeregelungen gestrichen werden. Ein großer Teil der Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, könnte also direkt oder indirekt spüren, dass das Geld langsamer fließt.
Was werden Patienten am ehesten direkt spüren?
Besonders auffällig dürfte für Patientinnen und Patienten sein, dass sie beim Einlösen von Rezepten in der Apotheke oder bei einem Krankenhausaufenthalt mehr zahlen werden. Die Eigenbeteiligung soll um die Hälfte steigen. Statt beispielsweise mindestens fünf und höchstens zehn Euro Zuzahlung bei Medikamenten sollen zwischen 7,50 und 15 Euro fällig werden.
Wer Zahnersatz braucht, also etwa Kronen oder Brücken, soll einen geringeren Zuschuss erhalten. Wer mindestens fünf Jahre lang regelmäßig zur Kontrolle in eine Zahnarztpraxis gegangen ist, soll nicht mehr 70 Prozent der Kosten einer Regelversorgung erstattet bekommen, sondern 60 Prozent. Für diejenigen, die mindestens zehn Jahre im Bonusheft nachweisen können, sinkt der Zuschuss von 75 auf 65 Prozent.
Was passiert mit Homöopathie?
Wer bei einer Kasse versichert ist, die freiwillig Kosten für Homöopathie erstattet, muss sich darauf einstellen, dass solche sogenannten "Satzungsleistungen" nicht mehr bezahlt werden. Auch bei dem, was über das hinausgeht, was alle Kassen bezahlen, soll künftig gelten: Es sollen wissenschaftliche Belege vorliegen, dass die entsprechende Untersuchung oder Behandlung Patienten etwas nützt. Und das sei bei Homöopathie oder anthroposophischer Medizin nicht der Fall, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Wer bleibt in der beitragsfreien Mitversicherung?
Kinder und verheiratete Eltern von Kindern unter sieben Jahren sollen weiterhin beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben können, ebenso wie Ehepartner, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern. Auch Rentnerinnen und Rentner sollen beitragsfrei mitversichert bleiben können. Bei allen anderen soll zwar kein voller eigener Beitrag fällig werden, aber auf den Beitrag des berufstätigen Ehepartners sollen zusätzlich 2,5 Prozent als Kassenbeitrag aufgeschlagen werden.
Was ändert sich für Gutverdiener?
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der maximal Kassenbeiträge abgeführt werden, soll um 300 Euro pro Monat steigen. Derzeit liegt sie bei 5.812,50 Euro. Die Bundesregierung schätzt die monatliche Mehrbelastung für die Betroffenen auf 25 Euro. Auch die Einkommensgrenze, ab der Angestellte in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, soll um 300 Euro steigen. Derzeit liegt diese Versicherungspflichtgrenze bei 6.450 Euro im Monat.
Lohnt sich jetzt ein Wechsel in die PKV besonders?
An den grundsätzlichen Kriterien, nach denen man prüfen sollte, ob eine Privatversicherung für einen selbst Sinn ergibt, ändert die Reform nichts. Allerdings könnte es für diejenigen, die knapp über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, bald schwieriger werden, in die PKV zu wechseln, weil diese Grenze künftig eben höher liegt.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!
