Was als "Wehrersatzdienst" und Ausnahme anfing, wurde spätestens in den 80er Jahren selbst zum Erfolgsmodell. Seitdem war es Normalität, dass eine sechsstellige Zahl von jungen Männern in sozialen Einrichtungen arbeitete, im sogenannten Zivildienst.
Der Rekordwert war kurz vor der Aussetzung der Dienstpflicht erreicht: Rund 136.000 Kriegsdienstverweigerer erhielten im Jahr 2002 eine Einberufung zum Zivildienst. Sie fuhren "Essen auf Rädern" aus, brachten in Kliniken Kranke im Pflegebett oder im Rollstuhl auf ihre Station oder betreuten Schwerstbehinderte. Mitunter waren sie mehr als eineinhalb Jahre an ihrer Dienststelle: Von 1984 bis zum Herbst 1990 dauerte der Ersatzdienst 20 Monate.
Caritas: Es gibt kein Zurück
Die Zeiten, in denen es weit über hunderttausend Zivis gab, die längere Zeit fest in die Arbeitsabläufe sozialer Einrichtungen eingebunden waren, seien aber vorbei, davon ist die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Welskop-Deffaa, überzeugt. Selbst wenn junge Menschen im Rahmen einer neuen "Bedarfswehrpflicht" eingezogen werden sollten.
Es werde sicher nicht wieder geschehen, dass ein kompletter Jahrgang entweder Wehrdienst oder Zivildienst leiste. Ein neuer Zivildienst hätte daher "zahlenmäßig keine Ähnlichkeit" mit dem Ersatzdienst früherer Jahrzehnte, ist die Caritas-Präsidentin sicher. Er wäre nur "eine Randnotiz".
Wehrgerechtigkeit – Zivildienstgerechtigkeit?
Klaus Stampfer, der bei der Deutschen Friedensgesellschaft/Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG/VK) seit Jahrzehnten Kriegsdienstverweigerer berät, sieht bei der möglichen Einführung eines neuen Zivildienstes in vielerlei Hinsicht auch rechtliche Fragezeichen: Wie soll künftig gewährleistet werden, dass die Dienstpflicht tatsächlich alle gleichermaßen trifft?
Die allgemeine Wehrpflicht und mit ihr der zivile Ersatzdienst, sei 2011 ja vor allem aus einem Grund ausgesetzt worden, erklärt er: Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Urteil kritisiert, dass es keine ausreichende "Wehrgerechtigkeit" mehr gebe, weil nur noch ein kleiner Teil der Wehrpflichtigen tatsächlich einberufen wurde.
Das Bundesverfassungsgericht als höchste Instanz stellte zwar fest, dass wegen der mangelnden Wehrgerechtigkeit nicht automatisch die allgemeine Wehrpflicht gekippt werden müsse. Doch die rechtlichen Auseinandersetzungen führten mit dazu, dass der Bundestag die allgemeine Wehrpflicht zunächst beendete. Damit war auch das Kapitel "Zivildienst" erst einmal geschlossen.
Stampfer fragt sich, wie es gelingen soll, bei einer neuen Wehrpflicht eine "Dienstgerechtigkeit" herzustellen, die bereits vor gut 15 Jahren offenkundig nicht mehr gegeben war. Und es sei auch offen, ob die Wehrpflicht nicht auch auf Frauen ausgeweitet werden müsste. Derzeit sieht das Grundgesetz diese Pflicht nur für Männer vor.
Was ist mit Vergütung und Unterkunft?
Stampfer, der bei der DFG/VK in der Ortsgruppe Augsburg aktiv ist, sieht auch ein anderes Problem, wenn ein neuer Zivildienst eingeführt werden sollte. Es würde eine Vergütung fällig. Und die müssten sicherlich deutlich höher liegen als die rund 350 Euro im Monat, die Zivis zuletzt bekamen, bis der Ersatzdienst abgeschafft wurde. Und die Dienststellen müssten auch Unterkünfte bereitstellen, was sicher nicht immer einfach sei, erwartet Stampfer.
Positive Einschätzung von Pflege-Vereinigung
Der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, Michael Wetterich, kann verstehen, dass es skeptische Stimmen zu einem möglichen neuen Zivildienst gibt. Er sieht aber auch Chancen. Als er selbst im Jahr 1992 eine Ausbildung zum Kinderkrankenpfleger begonnen hat, hätten die allermeisten Männer, die sich für diesen Beruf entschieden, vorher Zivildienst in einem Krankenhaus gemacht, berichtet er. Es gebe also einen "Klebe-Effekt", der helfen könnte, junge Männer für die Pflege zu begeistern, glaubt Wetterich.
Sorgen, dass die professionelle Pflege entwertet werden könnte, wenn wieder auch Zivildienstleistende in Pflegeeinrichtungen arbeiten, hat der VdPB-Präsident nicht. Die Zeiten, in denen Zivis Aufgaben übertragen wurden, die eigentlich nur ausgebildete Pflegeprofis übernehmen würden, seien vorbei.
Dass Zivis Blasenkatheter legen oder durch Dekubitus-Prophylaxe bettlägerige Patienten vor dem Wundliegen bewahren, sei zwar früher vorgekommen, sagt Wetterich. Aber solche Praktiken seien damals schon regelwidrig gewesen. Dass in einem neuen Ersatzdienst solche Aufgaben erneut an Zivis übertragen werden, hält der VdPB-Präsident für ausgeschlossen.
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