Landwirt Hermann Dorfner machte im September im Landkreis Eichstätt Bodenbearbeitung. Ein Anwohner zeigte ihn an. Doch wie sind die Regelungen für Landwirte? Zum Thema Arbeit am Sonntag gibt es ein Gesetz. Das Sonn- und Feiertagsgesetz schützt die Feiertagsruhe – doch es gibt Ausnahmen: für "unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung landwirtschaftlicher Bedürfnisse erforderlich sind". Eine schwammige Formulierung – die viel Spielraum lässt für Sonntagsarbeit. Gehören da Pflanzenschutzmittel spritzen oder Güllefahren auch dazu?
Unaufschiebbare Arbeiten sind sonntags erlaubt
Was ist unaufschiebbar und was nicht? Gehört die Bodenbearbeitung vor der Saat dazu? Wer ernten will, muss säen. Aufgrund der schwankenden Wetterverhältnisse ist das aber nicht immer machbar.
Landwirt Dorfner aus Ingolstadt-Dünzlau erklärt, warum er auch sonntags mit seinem Traktor hinausfährt: "Wir müssen den Boden vorbereiten, damit es ein vernünftiges Saatbeet gibt. Gerade für den Hartweizen ist es eine knifflige Geschichte, der mag es wirklich schön haben. Man muss dann, wenn es geht, die Arbeit tun."
Aber nicht nur die Wetterverhältnisse und Bodenbedingungen sind ein Grund, um sonntags auf dem Acker zu arbeiten. Er teile sich mit einem anderen Landwirt eine Pflanzenschutz-Spritze. "Das Ding kostet 120.000 Euro, wir teilen uns das, denn alleine könnte ich mir so moderne Spritze gar nicht leisten. Und dann passiert es halt, wenn von Montag bis Freitag oder auch noch am Samstag der Wind geht, dass halt dann einer von uns zwei am Sonntag noch mal ausrücken muss", so Landwirt Dorfner. Zum Hintergrund: Pflanzenschutzmittel spritzen ist nur sinnvoll, wenn es möglichst windstill ist, damit es keine sogenannte Abdrift gibt.
Im Video: Dürfen Landwirte am Sonntag arbeiten? | Unser Land
Fehlt es am Verständnis der Bevölkerung?
Alleine in diesem Jahr gab es sechs Anzeigen im Landkreis Eichstätt. Anwohner hatten sich beschwert und Anzeige erstattet. Wenn eine Mitteilung kommt, muss die Polizei dem nachgehen und ausrücken. Stephan Ertl, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Eichstätt sagt: "Grundsätzlich sind Tätigkeiten, die mit Erntearbeit zu tun haben, zulässig. Andere Tätigkeiten nur in Abhängigkeit der Witterung. Wir dokumentieren alles. Wir halten die Personalien fest, schauen, was für ein Gerät es ist und leiten es dann an die zuständige Verfolgungsbehörde, das Landratsamt in Eichstätt, weiter."
Explizit festhalten will Dienststellenleiter Ertl: "Unsere Intention ist es nicht, die Landwirte zu schikanieren. Wir fahren nicht am Sonntag früh rum und schauen, ob irgendwo jemand arbeitet."
Johannes Scharl, Kreisobmann des Bauernverbandes im Landkreis Eichstätt, hat sich bereits im Mai dieses Jahres um eine Lösung bemüht: "Wir haben uns mit der Polizei und dem Landratsamt zusammengesetzt, um den schwammigen Begriff der 'unaufschiebbaren Arbeit' zu klären. Und haben uns darauf geeinigt, dass neben den Erntearbeiten auch die Aussaat mit dabei ist. Die Frage ist, ob die Bodenbearbeitung zur Aussaat schon zu Aussaat gehört? Das ist jetzt etwas, das im Ermessungsspielraum des Landratsamtes liegt."
Kein Freifahrtschein zum Gülle fahren
Johannes Scharl appelliert aber auch: "Es soll auf keinen Fall ein Freifahrtschein zum Gülle fahren am Sonntag sein!" Es liegt nun in der Hand des Landratsamtes Eichstätt, ob Landwirt Dorfner ein Bußgeld bezahlen muss oder nicht. Geprüft wird das derzeit vom Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung".
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