Das bayerische Kabinett hat heute höhere Entschädigungszahlungen für vom Riedstrom betroffene Landwirte beschlossen. Vom Juni-Hochwasser betroffene Landwirte werden in Bayern bislang zu höchstens 50 Prozent entschädigt, wenn ihre Schäden zwischen 5.000 und 100.000 Euro liegen.
Stattdessen sollen die Riedstrom-Bauern aufgrund ihrer besonderen Situation nun 80 Prozent der Schäden erstattet bekommen, außerdem soll es keinen Höchstsatz bei den Entschädigungszahlungen mehr geben, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann in der Pressekonferenz nach der Kabinettstagung am Dienstag. Für Bauern, die nicht in diesem Gebiet liegen, sollen die Entschädigungen auf bis zu 200.000 Euro angehoben werden.
Etwa 100 Anträge auf Entschädigung waren bei den entsprechenden Landwirtschaftsämtern in den Landkreisen Donau-Ries und Dillingen eingegangen. Laut Kreisobmann Karlheinz Götz (Donau-Ries) liegen die geschätzten Schäden bei insgesamt 11,5 Millionen Euro.
Forderung: Dauerhaft gültige Regelungen finden
Wichtig sei es, dass "jetzt mal Geld fließt und auf die Betriebe mal ein Geld kommt, sodass dieses Überschwemmungsereignis abgearbeitet ist", so der Dillinger Kreisobmann Klaus Beyrer. Man müsse aber dennoch weiterverhandeln, um dauerhaft gültige Regelungen für die Zukunft zu erreichen.
Weil es sich bei dem Riedstrom nach Ansicht der Landwirte um kein natürliches Hochwasser handelt, haben sie, wie schon in der Vergangenheit, von Anfang an auf höhere Entschädigungen gepocht. Dazu gibt es sogar eine Vereinbarung aus dem Jahr 2018, damals wurden den Landwirten bis zu 80 Prozent ihrer Schäden erstattet. Darauf haben die Landwirte während der vergangenen Monate immer wieder gepocht. Allerdings hat diese Vereinbarung keine rechtswirksame Gültigkeit. Deshalb ist es das Ziel der Landwirte, eine Garantie für geregelte Entschädigungen für die Zukunft zu bekommen. Die beschlossenen Zahlungen beziehen sich allerdings nur auf dieses Hochwasser vom Juni 2024.
Worauf es bei den Entschädigungen ankommt
Ein Problem sei außerdem, so der Donau-Rieser Kreisobmann Karlheinz Götz, dass auch heuer die Schäden entlang der für alle Landwirte gültigen Richtlinien erhoben worden seien. Das bedeute, dass Schäden unter 5.000 Euro überhaupt nicht geschätzt wurden. Landwirte, die an vielen Feldern also Schäden in dieser Höhe gehabt hätten, bekämen dann gar nichts erstattet. Hier sieht er ebenfalls noch Verbesserungsbedarf.
Eine Sonderrolle nehmen die durch das Riedstrom-Hochwasser geschädigten Landwirte deshalb ein, weil das Donauwasser einseitig über die Deiche und Dämme gelassen wird, damit die Städte auf der anderen Seite des Flusses vor Hochwasser geschützt sind. Allerdings waren diese Flächen auch schon vor dem Bau der Staustufen natürliche sogenannte Retentionsflächen. Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt deshalb die Frage, ob der Riedstrom als natürliches oder künstliches Hochwasser bewertet wird. Diese Frage habe man bisher hintan gestellt, so Staatskanzleichef Florian Herrmann zum BR.
Im Video: BR24 vor Ort beim Juni-Hochwasser 2024 am Riedstrom
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