dpatopbilder - 10.07.2026, Berlin: Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, spricht während der Sitzung des Bundesrates, der sich zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause trifft. Hinter ihm sitzt Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen. Foto: Soeren Stache/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Amtszeit-Volksbegehren: CSU gegen "politischen Zwangswechsel"

Amtszeit-Volksbegehren: CSU gegen "politischen Zwangswechsel"

Per Volksbegehren will die ÖDP eine Amtszeitbegrenzung für bayerische Ministerpräsidenten erreichen. Droht Amtsinhaber Söder vorzeitig Schluss? CSU-Fraktionschef Holetschek warnt vor möglichen Folgen, auch Grüne und SPD sind skeptisch.

Über dieses Thema berichtet: BR24 TV am .

Seltene Einigkeit von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD: Sie sehen die Pläne der ÖDP für ein Volksbegehren zur Amtszeitbegrenzung des bayerischen Ministerpräsidenten kritisch. "Amtszeitbegrenzungen klingen zunächst attraktiv, schwächen aber in Wahrheit die Wahlfreiheit", sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek dem BR. Die Grünen-Landesvorsitzenden Eva Lettenbauer und Gisela Sengl teilten mit, Bürgerinnen und Bürger sollten die freie Entscheidung haben, "wen sie wählen und für wie lange".

"Macht auf Zeit"

Die ÖDP will ab sofort Unterschriften für eine Änderung der bayerischen Verfassung sammeln, um die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf zehn Jahre zu begrenzen. Damit greift sie eine Forderung auf, die 2018 Markus Söder selbst erhoben hatte. Damals scheiterte der Vorstoß im Landtag am Nein der Opposition (Grüne, SPD, Freie Wähler), mittlerweile hat Söder die Idee verworfen.

ÖDP-Landeschefin Agnes Becker argumentiert: "Demokratie ist, wenn Macht auf Zeit vergeben wird." Ziel des Volksbegehrens ist laut ÖDP, "Selbstdarstellung an der Spitze des Staates einzudämmen, die Würde des Amtes zu wahren, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und den Freistaat Bayern mit frischem Wind politisch voranzubringen".

Holetschek: Ein Land braucht Stabilität

Söder wäre im März 2028 zehn Jahre im Amt, nach der Landtagswahl im Herbst 2028 könnte er im Fall eines erfolgreichen Volksentscheids und -begehrens also nicht ein weiteres Mal zum Ministerpräsidenten gewählt werden. CSU-Fraktionschef Holetschek betonte: "Natürlich nehmen wir Volksbegehren ernst." Die zentrale Frage laute aber, ob es den Initiatoren wirklich um die zeitliche Begrenzung von Macht gehe oder eher darum, einen erfolgreichen Ministerpräsidenten per Gesetz aus dem Rennen zu nehmen. "In einer Demokratie entscheiden darüber nicht starre Fristen, sondern die Wählerinnen und Wähler."

Gerade in schwierigen Zeiten brauche ein Land Stabilität und verlässliche Führung statt "eines politischen Zwangswechsels". Wer das Vertrauen der Menschen habe, müsse sich auch weiterhin zur Wahl stellen können. "Interessant ist auch, dass die AfD einen Gesetzentwurf mit der gleichen Intention für September angekündigt hat", sagte Holetschek.

AfD: Zehn Jahre sind genug

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Christoph Maier, teilte dem BR mit: "Unser Gesetzentwurf liegt bereits im Landtag. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit – dieses Prinzip muss gerade für das mächtigste Amt im Freistaat gelten." Zehn Jahre an der Staatsspitze seien genug, zu lange Amtszeiten lähmten die Demokratie und verhinderten politische Reformen.

Söder habe diese Amtszeitbegrenzung 2018 selbst gefordert. Jetzt wolle der Ministerpräsident davon nichts mehr wissen, "weil er sich auf Steuerzahlerkosten bequem in seinem Amt eingerichtet hat". Ein Volksbegehren sei aber "nicht erforderlich", da die AfD den parlamentarischjen Weg eröffnet habe.

"Nicht mit Prinzip der freien Wahl vereinbar"

Auch die Freie-Wähler-Fraktion lehnt eine Amtszeitbegrenzung klar ab. "Es muss in unserem Freistaat letztlich die freie Entscheidung der Wählerinnen und Wähler bleiben, wem sie ihr Vertrauen schenken", forderte FW-Fraktionschef Florian Streibl. Seine Fraktion stehe nach wie vor zu ihrer Position von 2018, "dass die Begrenzung der Wiederwahlmöglichkeit nicht mit dem demokratischen Prinzip der freien Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger vereinbar ist".

Für die Grünen-Landeschefinnen Lettenbauer und Sengl bedeutet Demokratie auch die Freiheit, dieselbe Person mehrmals zu wählen oder Menschen abzuwählen. "Wir werden uns am Volksbegehren deshalb nicht beteiligen." Laut der SPD-Landesvorsitzenden Ronja Endres sollte in der Demokratie jeder eigenständig entscheiden, wie oft er sich zur Wahl stellen möchte. "Es liegt ab dem Zeitpunkt der Nominierung dann in der Hand der Wählerinnen und Wähler."

Hohe Hürden für Verfassungsänderung

Die Hürden, die vor der ÖDP liegen, sind hoch. Zunächst müsste sie Unterschriften von mindestens 25.000 Stimmberechtigten sammeln, um eine Zulassung des Volksbegehrens beantragen zu können. Anschließend prüft das Innenministerium, ob der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Hat es daran Zweifel, entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

Falls Ministerium oder Verfassungsgerichtshof grünes Licht gibt, kommt es zum Volksbegehren: Innerhalb von zwei Wochen müssen mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern in ihren Rathäusern die Forderung unterstützen – rund 920.000. Anschließend müsste der Landtag über den Gesetzentwurf abstimmen. Da in diesem Fall eine Verfassungsänderung angestrebt wird, wäre unabhängig vom Votum des Parlaments ein Volksentscheid nötig: Die Bürger hätten das letzte Wort. Für eine Verfassungsänderung bräuchte es mehr Ja- als Nein-Stimmen. Zudem müssten mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten "Ja" ankreuzen.

ÖDP hat Unterschriftenlisten gedruckt

Die ÖDP hat nach eigenen Angaben schon Unterschriftenlisten gedruckt. "Sie werden am 16.7. an 5.000 Adressaten verschickt." Im Juli und während der Sommerferien werde überall im Land gesammelt. Spätestens im Oktober sollen die Unterschriften im Innenministerium eingereicht werden.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken". Es gebe "aus guten Gründen" in keinem Bundesland eine Amtszeitbegrenzung für Regierungschefs und auch nicht beim Bundeskanzler, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Verfassungsrechtlich fragwürdig sei es insbesondere, wenn ein Volksbegehren darauf abziele, Einfluss auf den jetzigen Amtsinhaber zu nehmen. "Wir werden das sehr sorgfältig prüfen und gegebenenfalls auch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen."

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