Ende September hat der Bundestag eine Änderung des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" beschlossen, um einer neuen EU-Richtlinie nachzukommen. Was zunächst sperrig klingt, heißt nichts anderes als: Die EU sagt unlauteren Umwelt-Werbeversprechen den Kampf an. Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "umweltfreundlich" dürfen nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden.
Teile der Wirtschaft waren im Vorfeld dagegen Sturm gelaufen – wegen vieler offener Fragen bei der Umsetzung und einer fehlenden Übergangsfrist. Obwohl die Bundesregierung das Gesetz kurz vor Inkrafttreten noch abgemildert hat, ist die Verwirrung groß. Wie groß – das zeigt das Beispiel eines Nürnberger Reisebüros.
Nürnberger Reisebüro muss Werbe-Slogan streichen
Im Nürnberger Stadtteil Brunn demontiert Roland Streicher das Firmenschild an der Hauswand seines Reisebüros "ReNatour". Den Slogan "natürlich reisen" unter dem Namen des Reisebüros "könnte man als Greenwashing deuten", erklärt Streicher und führt fort: "Deswegen dürfen wir das so nicht mehr nutzen."
Seit Monaten hält das neue Gesetz den 62-Jährigen und seine Mitarbeitenden auf Trab. Denn die Regelung gegen unlautere Umwelt-Werbeversprechen gilt nicht nur für die Zukunft – sondern auch rückwirkend. Online-Texte und alte Social-Media-Beiträge müssen gecheckt und Werbe-Artikel wie Taschen und T-Shirts überprüft werden, sagt Streicher. Das größte Problem dabei: die Unsicherheit. "Keiner kann uns sagen, wie die Formulierungen wirklich aussehen müssen", so der 62-Jährige. Die Angst vor Abmahnungen sei groß. Denn die Hürden dafür seien niedrig. Auch wenn bei Verstößen übergangsweise der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" gilt. Aber der Reisebüro-Chef fragt sich, was das nun konkret bedeutet.
Trifft das Gesetz auch die Falschen?
Trotz der spürbaren Folgen, die das Anti-Greenwashing-Gesetz für Roland Streicher und sein Reisebüro hat: Eigentlich findet er die Idee gut und sogar "überfällig". Wenn unfundiert "auf jedem Reisekatalog irgendwas von Nachhaltigkeit" stehe, unterlaufe das das Alleinstellungsmerkmal des Reisebüros. Das hat sich nämlich in den vergangenen 32 Jahren bei Umweltschutz und Nachhaltigkeit einen Namen gemacht. Mit anderen Reisebüros habe man sogar eine eigene Zertifizierung ins Leben gerufen. Dreimal war das Reisebüro etwa für den Deutschen Nachhaltigkeitspreis nominiert. Durch das Gesetz darf das Nürnberger Reisebüro sein Alleinstellungsmerkmal, wie Streicher sagt, nicht mehr bewerben. Das wird ihn Umsatz kosten, fürchtet der 62-Jährige.
Verbraucherzentrale Bayern lobt das Gesetz
Aus Sicht der Verbraucher sei das neue Gesetz dagegen ein "wichtiger Schritt", sagt Ann-Kathrin Edinger von der Verbraucherzentrale Bayern. Irreführende Aussagen würden verhindert. Mehr Transparenz sei eine Grundvoraussetzung für nachhaltigen Konsum. Im Zweifelsfall würden die Menschen mehr Geld ausgeben, wenn sie glauben, ein nachhaltiges Produkt zu kaufen, so Edinger.
Wenn Umwelt-Versprechen nicht eingehalten werden, führe das außerdem bei Verbraucherinnen und Verbrauchern "zu einer Resignation, wenn sie eben das Gefühl haben, auf Aussagen von Unternehmen nicht mehr vertrauen zu können", so Edinger. "Dadurch wird im Endeffekt auch weniger nachhaltig konsumiert und eingekauft."
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