Das neue Jahr soll für Verbraucherinnen und Verbraucher einige positive Änderungen bringen. Vor allem stärkere Rechte beim Online-Shopping sollen das Leben vieler Menschen erleichtern. Daneben gibt es aber auch ein paar Downer, über die man zumindest Bescheid wissen sollte.
CO₂-Preis: Erstmals im Emissionshandel
Der CO₂-Preis wird ab Januar 2026 im Rahmen eines Auktionsverfahrens festgelegt: Zwischen 55 und 65 Euro kostet dann die Tonne verbrauchten Kohlenstoffdioxids. Dadurch dürften die Kosten für fossile Energieträger steigen. Heißt konkret: Tanken wird etwa drei Cent teurer durch den höheren CO₂-Preis. Heizen mit Gas dürfte etwa 1,4 Cent je Kilowattstunde teurer werden und mit Öl etwa 20 Cent je Liter.
Zwar fließen die zusätzlichen Einnahmen in erneuerbare Energien und Gebäuderenovierungen, für Haushalte mit wenig Geld dürften die Zusatzkosten aber ein Problem sein. Aktuell gibt es keine Pläne, wie Privathaushalte konkret entlastet werden können.
Greenwashing ade: Klarheit bei Nachhaltigkeitsversprechen
Ab März 2026 müssen Begriffe wie "nachhaltig" oder "bienenfreundlich" auf Produktverpackungen mit konkreten Inhalten hinterlegt werden. Unternehmen müssen belegen, was ihre grünen Versprechen tatsächlich bedeuten, bevor sie diese auf ihre Produkte drucken.
Damit soll verhindert werden, dass Produkte oder ganze Marken sich als "Grün" verkaufen, obwohl sie es gar nicht sind. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist das eine gute Nachricht, denn wenn sie künftig etwas kaufen, auf dem "nachhaltig" steht, dann dürfen sie davon ausgehen, dass auch wirklich "nachhaltig" drin ist.
Widerrufsbutton: Der neue Freund der Online-Shopper
Ab Juni 2026 wird der Widerrufsbutton eingeführt, mit dem wird das Rückgaberecht im Online-Shopping endlich erleichtert. Verbraucherinnen und Verbraucher können zukünftig mit einem Klick ihre Online-Käufe innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne lästige postalische Retouren oder Hotline-Durchsagen.
Das stärkt die Verbraucherrechte und macht das Online-Shopping sicherer und einfacher. Der Button gilt für alles, wofür es auch im stationären Einzelhandel ein Widerrufsrecht gibt. Sprich: So gut wie alle Produkte und Dienstleistungen, außer für Lebensmittel oder maßgeschneiderte Produkte, wie beispielsweise Anzüge.
Digitale Pflege: Apps zur Unterstützung älterer Menschen
Für gesundheitliche Fragen gibt es bereits eine Datenbank, in der Apps aufgelistet sind, mit denen die Heilung unterstützt werden kann (externer Link). Für den Pflegebereich gibt es so eine Datenbank eigentlich auch, aber bisher hat noch keine einzige App es dort hineingeschafft. Der Grund dafür sind im Kern die hohen Zulassungsbedingungen. Das soll sich im kommenden Jahr endlich ändern.
Sobald das dazugehörige "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege", kurz BEEP, an dem auch die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen hängt, aus dem Vermittlungsausschuss kommt, soll es endlich losgehen. Dann können beispielsweise Menschen, die nicht so leicht von daheim wegkommen, per App am Gedächtnistraining teilnehmen oder Kontakt mit ihrem Pflegedienst aufnehmen. Die Kosten dafür übernimmt dann unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse.
Weitere Änderungen: Von Renten bis Kindergeld
- Es gibt eine neue EU-Norm für die Kennzeichnung von Honig: "Aus EU-/Nicht-EU-Ländern" genügt künftig nicht mehr. Die Hersteller müssen genauer angeben, woher die Zutaten kommen und zu welchen Anteilen sie enthalten sind.
- Die Aktivrente wird eingeführt.
- Die Rentensätze steigen voraussichtlich um 3,7 Prozent.
- Das Kindergeld erhöht sich um vier Euro.
- Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung, der Regelsatz wird aber nicht angehoben.
Dieser Artikel ist erstmals am 21. Dezember 2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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