Am Landgericht Aschaffenburg muss sich von diesem Mittwoch an ein bereits verurteilter Sexualstraftäter aus Niedersachsen erneut verantworten. Die Jugendkammer verhandelt über Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung, Körperverletzung sowie des Herstellens und Besitzes kinderpornographischer Inhalte.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg erwägt neben einer Haftstrafe auch die Beantragung von Sicherungsverwahrung. Diese schließt sich an eine Freiheitsstrafe an, ist grundsätzlich nicht befristet und soll die Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern schützen. Das Gericht hat zunächst vier Verhandlungstage bis zum 21. Oktober angesetzt.
Vorwürfe: Übergriffe in Bayern und Sachsen-Anhalt
Dem 23-jährigen Deutschen wird zur Last gelegt, während eines Hafturlaubs im Jahr 2025 zwei Jungen sexuell missbraucht zu haben – einen zur Tatzeit zwölf Jahre alten Jungen aus dem Raum Aschaffenburg und einen elfjährigen Buben im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt. Teile der Taten soll der Angeklagte gefilmt und fotografiert haben.
Nach Erkenntnissen der Ermittler suchte der Mann über soziale Medien, Onlinespiele und Kleinanzeigen gezielt Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien. Eine Familie in Aschaffenburg soll er mehrfach besucht haben, auch über Nacht. Zwischen März und Mai 2025 soll er sich dort mehrfach an dem zwölfjährigen Sohn vergangen haben, im Juli 2025 dann an dem Elfjährigen in Sachsen-Anhalt.
Hafturlaub und Betreuung in Unterfranken
Der Angeklagte war in der Jugendanstalt Hameln inhaftiert und erhielt ab Januar 2025 Hafturlaub zur Entlassungsvorbereitung. Er zog nach Schweinfurt, nahm dort eine Arbeit auf und war an eine Fachambulanz für Sexualstraftäter in Würzburg angebunden. Bereits kurz nach seiner Ankunft in Unterfranken soll er wieder online Kontakt zu Kindern und deren Eltern gesucht haben. Seit seiner Festnahme im Juli 2025 sitzt er in Untersuchungshaft.
Vorverurteilung in Niedersachsen
Der 23-Jährige ist kein Unbekannter für die Justiz: Das Landgericht Hannover hatte ihn bereits im September 2021 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Damals hatte er sich ebenfalls über soziale Medien und Onlineplattformen Zugang zu Kindern verschafft.
Die nun in Aschaffenburg verhandelten Taten sollen während dieser noch laufenden Haftstrafe und im Rahmen gewährter Haftlockerungen begangen worden sein.
Justiz in Niedersachsen unter Druck
Der Fall hat in Niedersachsen für erhebliche Kritik am Umgang mit Hafturlauben von Sexualstraftätern gesorgt. Nach Angaben von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) lag vor den Haftlockerungen in der Jugendanstalt Hameln eine psychologische Stellungnahme zu dem 23-Jährigen vor, vor dem später gewährten längeren Hafturlaub jedoch nicht. Das nannte Wahlmann ein "Versäumnis".
Die Landesregierung in Hannover kündigte als Konsequenz eine Gesetzesänderung an. Künftig sollen Gutachten die Prognoseentscheidungen der Justizvollzugsanstalten bei Haftlockerungen und Hafturlauben absichern, um Risiken besser bewerten und ähnliche Fälle verhindern zu können.
Mit Informationen von dpa
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