Am Amtsgericht Würzburg wurde ein 42-jähriger Vater wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 40 Euro verurteilt, also insgesamt 3.600 Euro. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten tragen. Ihm wurde vorgeworfen, seine damals fünf Monate alte Tochter im Juli 2024 im Auto, das in der prallen Sonne stand, zurückgelassen zu haben. Das Baby wurde nach etwa 15 Minuten durch die Polizei befreit und hatte eine beginnende Hitzeerschöpfung erlitten.
Gericht sieht gröbste Fahrlässigkeit des Vaters
Laut Urteilsbegründung habe der Vater die Gefahr unterschätzt, es handle sich jedoch um gröbste Fahrlässigkeit. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Zu Gunsten des Familienvaters habe gesprochen, dass die resultierende Verletzung des Kindes zum Glück im untersten Bereich lag, so der Richter und er selbst sich einsichtig zeigte.
Verteidiger: "dummes, blauäugiges und naives Verhalten"
Der Angeklagte äußerte sich auch im Prozess selbst und sagte, er gebe zu, dass sein Handeln ein großer Fehler war. Sein Verteidiger erklärte, er habe die Situation völlig falsch eingeschätzt und überhaupt nicht realisiert, dass die Situation für das Kind gefährlich sein könnte. Er liebe seine Tochter und er hätte eine mögliche Gesundheitsschädigung nie gesehen, geschweige denn gleichgültig in Kauf genommen. Er habe die Temperatur im Auto zu dem Zeitpunkt als angenehm wahrgenommen. Jedoch sei es "denkbar dummes, blauäugiges und naives Verhalten" gewesen. Der 42-Jährige ist bislang nicht vorbestraft.
Zum Tatzeitpunkt soll der Vater zudem alkoholisiert gewesen sein. Laut Verteidiger habe er im Laufe des Vormittags ein bis zwei Cocktails getrunken. Er befand sich zu dem Zeitpunkt in Elternzeit und hatte auf die Tochter aufgepasst, während die Mutter, seine jetzige Ex-Freundin, arbeiten war.
Baby zur Mittagszeit im Auto – Polizei schlägt Scheibe ein
Laut Anklage hatte der Mann die Tochter zur Mittagszeit im Auto gelassen, um in einem Möbelgeschäft einzukaufen. Sie war in einem Kindersitz angeschnallt und teilweise mit einem Mulltuch bedeckt. Der dunkle Wagen stand in der prallen Sonne. Wie Fotos vom Tatort zeigten, hatte der Vater alle Fenster einen Spalt breit offen gelassen.
Eine Zeugin sei rund zehn Minuten später auf das schreiende Kind aufmerksam geworden und habe die Polizei gerufen, die das Baby durch Einschlagen einer Fensterscheibe befreite. In den rund 15 Minuten im verschlossenen Pkw erlitt das Kind laut Krankenhaus-Befund eine beginnende Hitzeerschöpfung. Der Angeklagte sei erst gut eine halbe Stunde nach Zurücklassen des Kindes wieder beim Wagen eingetroffen. Laut Aussage der Polizeibeamten habe er auch da die Situation kaum begriffen und zunächst keinen Anlass zum Einschreiten der Beamten gesehen. In der Vernehmung hätte er dann wie ausgewechselt gewirkt, so einer der Beamten.
Hitze im Auto für Säuglinge besonders gefährlich
Laut Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes hatte es im betreffenden Zeitraum zwischen 23 und 25 Grad. Wäre das Baby bis zur Rückkehr des Vaters weiter im Wagen geblieben, hätte es zu einer schweren Gesundheitsschädigung kommen können, so die Meinung der Sachverständigen. Die Situation sei für Säuglinge besonders gefährlich, da sie Hitze noch nicht so gut regulieren können und Fähigkeiten zur Selbstrettung fehlen.
Im Fahrzeug kommt es bei Sonneneinstrahlung zu einem Glashauseffekt, die Innentemperatur könne innerhalb kürzester Zeit 20 bis 30 Grad über der Außentemperatur liegen. 80 Prozent des Temperaturanstiegs geschehe dabei in den ersten 15 bis 30 Minuten.
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