Verstößt Bayerns drittes Modernisierungsgesetz gegen EU-Recht? Im Ringen um den Bau der Scheidtobelbahn am Fellhorn bei Oberstdorf steht diese Frage im Mittelpunkt. Ob die neue Gesetzeslage seit vergangenem Sommer mit Europarecht vereinbar ist, kann das Verwaltungsgericht Augsburg aber eigenen Angaben nach im Eilverfahren nicht klären – und hat den Bau deshalb vorerst auf Eis gelegt.
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Landratsamt sieht keine Fehler bei Baugenehmigung
Das Landratsamt Oberallgäu, das die Genehmigung für den Bau erteilt hat, bedauert die Entscheidung und befürchtet, dass durch die längere Bauzeit die Natur vor Ort noch stärker als geplant beeinträchtigt werde. Gleichzeitig zeigt man sich bei der Behörde selbstbewusst: Die Genehmigung und die fachliche Prüfung des Bauvorhabens durch das Landratsamt habe das Gericht nicht beanstandet. Stattdessen gehe es um eine ungeklärte Rechtsfrage, so Landrat Christian Wilhelm (Freie Wähler).
Ähnlich sieht man es bei den Oberstdorf Kleinwalsertal Bergbahnen (OK Bergbahnen), die das betreffende Skigebiet betreiben. "Dass das Gericht alle naturschutzfachlichen Einwände des LBV zurückweist, ist für uns eine eindeutige Bestätigung unserer Arbeit", sagt Johannes Krieg, Geschäftsführer der zuständigen Fellhornbahn GmbH. In der Sache sieht sich der Betreiber durch das Verwaltungsgericht "in allen geprüften Punkten bestätigt". So sehe das Gericht keinen Verstoß gegen das Bodenschutzprotokoll, keine Betroffenheit von Schutzwald und auch keine relevante Störung für die Birkhuhn-Population.
Kritik an bayerischem Modernisierungsgesetz
Knackpunkt ist die Umweltverträglichkeitsprüfung: Das neue Gesetz macht es möglich, dass Behörden Genehmigungen für Baumaßnahmen wie die an der Scheidtobelbahn leichter erteilen können, ohne dass eine gesonderte Prüfung durch Natur- und Umweltschutzverbände notwendig ist.
"Dadurch, dass die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung wegfällt, müssen Naturschutzverbände nicht mehr gehört werden. Unsere Stellungnahme kann, muss aber nicht berücksichtigt werden", so Brigitte Kraft, Geschäftsstellenleiterin beim Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) Schwaben. Kurz nachdem das Landratsamt die Genehmigung für den Bau erteilt hatte, forderte der LBV in einem Eilverfahren den Baustopp.
Betreiber hofft auf schnelle Lösung
Durch den gerichtlich angeordneten Baustopp fühlt sich der Naturschutzverband jetzt bestätigt. Er zeigt laut Geschäftsführer Helmut Beran, dass die Absenkung der Umweltstandards "rechtlich auf wackligen Füßen steht". "Wenn Eingriffe in sensible Naturräume nicht mehr systematisch geprüft werden, verlieren wir die Grundlage, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu verhindern", warnte Beran im Interview mit BR24. Auch Oppositionspolitiker im Landtag fordern, das bayerische Dritte Modernisierungsgesetz insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.
Ob das Gesetz mit europarechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar sei, das ist laut Verwaltungsgericht Augsburg in einem weiteren Verfahren zu klären. Darauf möchte der Betreiber aber offenbar nicht warten. Dort hofft man auf eine Lösung, "ohne dass das gesamte Genehmigungsverfahren neu beginnt". Gemeinsam mit den zuständigen Behörden bereite man gerade eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Parallellaufende Pistenbaumaßnahmen sind vom angeordneten Baustopp nicht berührt und werden laut Betreiber wie geplant fortgeführt.
Landrat regt Dialog an
Beim Landratsamt betont man, dass Naturschutzvereinigungen unabhängig von dieser Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt und ihre Einwände geprüft worden seien. Der Oberallgäuer Landrat Christian Wilhelm hofft auf einen konstruktiven Dialog: "Angesichts der großen Bedeutung des Projekts für die touristische Entwicklung der Region ist ein sachlicher und lösungsorientierter Austausch aller Beteiligten jetzt besonders wichtig."
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