Der Neubau der Scheidtobelbahn im Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand im Allgäu ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass die bereits begonnenen Arbeiten zunächst nicht weitergehen dürfen.
Hintergrund ist ein Eilantrag des Bayerischen Landesbundes für Vogel- und Naturschutz (LBV), der Ende März beim Gericht eingegangen war. "Wir sehen uns durch die Entscheidung in unserer monatelangen Kritik bestätigt", sagt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.
Naturschützer feiern Teilerfolg
Anfang März hatte die Fellhornbahn GmbH eine Genehmigung für den Bau des neuen Sessellifts und weitere Pistenbaumaßnahmen bekommen. Das zuständige Landratsamt Oberallgäu hatte damals per Sofortvollzug genehmigt, mit den Bauarbeiten zu beginnen, und dabei auch auf den engen Bauplan des Unternehmens verwiesen. Diesen hat das Verwaltungsgericht nun ausgebremst. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Maßgeblich für die Entscheidung auf Baustopp ist laut Gericht, dass durch das dritte Modernisierungsgesetz keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Genehmigung der Seilbahn vorgesehen war. Ob dies mit europarechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar sei, könne nicht im Eilverfahren geklärt werden.
Modernisierungsgesetz auf dem Prüfstand
Das dritte Modernisierungsgesetz wurde vergangenen Sommer im Landtag verabschiedet und soll Genehmigungsverfahren entbürokratisieren. Das Bauvorhaben am Skigebiet Fellhorn ist das einzig bisher bekannte Projekt in den bayerischen Alpen, das nach den neuen Vorgaben genehmigt wurde. Von einem mit "mit heißer Nadel" gestrickten Gesetz spricht Florian von Brunn, alpenpolitischer Sprecher der SPD. Es sei nicht mit dem europäischen Umweltrecht vereinbar.
"Eine herbe Schlappe", nennt Johannes Becher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, das Urteil des Verwaltungsgerichts. Becher fordert, das dritte Modernisierungsgesetz müsse schnellstmöglich rückgängig gemacht werden.
Grüne beschwerten sich bei EU-Kommission
Bereits vor dem Inkrafttreten hatten sich die Grünen bei der EU-Kommission über das Gesetz beschwert: Die Staatsregierung habe die Schwellenwerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung teilweise so stark angehoben, dass so gut wie kein künftiges Bauvorhaben in den bayerischen Alpen mehr einer Umweltprüfung unterliegen würde. Ähnlich hat auch der LBV seinen Eilantrag auf Baustopp vor Gericht begründet: Die Anhebung überschreite den rechtlichen Bewertungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten.
Ein Sprecher des Bauministeriums verweist auf BR-Anfrage auf das Bayerische Eisenbahn- und Seilbahngesetz: "Unabhängig von den Schwellenwerten" blieben Natur- und Umweltschutz grundsätzlich Teil des gesetzlichen Genehmigungsverfahren.
Präzedenzfall Scheidtobelbahn?
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll sicherstellen, dass bei größeren Bauvorhaben die Auswirkungen auf Natur und Landschaft frühzeitig transparent gemacht und Umweltverbände im Antragverfahren beteiligt werden. Ohne eine solche Prüfung haben Umweltverbände kein automatisches Mitspracherecht und die zuständigen Behörden müssen ihre Stellungnahmen nicht berücksichtigen. Der geplante Sessellift am Fellhorn soll rund 1.430 Meter lang sein und liegt damit unterhalb der neuen Schwelle von 1.500 Metern, ab der eine Umweltverträglichkeitsprüfung weiterhin gesetzlich vorgeschrieben wäre.
Anders hatte das Gericht vor wenigen Wochen bei dem Eilantrag zu den Pistenbaumaßnahmen entschieden. Er wurde abgewiesen, die Pistenarbeiten dürfen weiterlaufen. In dem Urteil, das dem BR vorliegt, führt das Verwaltungsgericht aus, es handle sich um ein eigenständiges Vorhaben, das deutlich unterhalb der Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen bleibe. Der Einstufung des Liftneubaus und des Pistenumbaus als ein Gesamtprojekt durch den LBV folgte das Gericht nicht.
LBV-Geschäftsführer Helmut Beran fordert die Fellhornbahn GmbH auf, auch die Baumaßnahmen im Bereich der Pisten "vollumfänglich einzustellen, um nicht vollendete Tatsachen zu schaffen und die Entscheidung im Hauptverfahren abzuwarten". Das Bergbahnunternehmen teilte auf Anfrage mit, sich am Donnerstag ausführlich zu äußern.
