Anwesen Türkenstraße 52 und 54 in München
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Bayern weitet Mietpreisbremse aus: Lob und Kritik von Mieterbund

Bayern weitet Mietpreisbremse aus: Lob und Kritik von Mieterbund

Ab Januar gilt die Mietpreisbremse in Bayern in deutlich mehr Orten. Künftig zählen 285 Städte und Gemeinden als angespannter Wohnungsmarkt. Der Mieterbund lobt die Ausweitung, äußert aber auch Unverständnis, dass bestimmte Kommunen weiter fehlen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Landesvereinigung Bayern des Deutschen Mieterbunds begrüßt die Ausweitung der Mietpreisbremse im Freistaat. "Die Maßnahme ist dringend geboten und verschafft Mieterinnen und Mietern wenigstens etwas Schutz vor überzogenen Neuvermietungen", sagte Geschäftsführerin Monika Schmid-Balzert laut Mitteilung in München. Besonders positiv sei, dass touristisch belastete Orte wie Garmisch-Partenkirchen und Gmund am Tegernsee nun dazuzählten. "Gerade in beliebten Ferienorten verdrängen Zweitwohnungen und Ferienvermietungen zunehmend Einheimische. Hier ist die Mietpreisbremse für die Einheimischen dringend nötig."

Passau weiter nicht dabei: "Kaum nachvollziehbar"

Nicht nachvollziehbar sei allerdings, dass Passau trotz steigender Mieten und hoher Nachfrage wieder nicht berücksichtigt worden sei. "Diese Entscheidung ist sachlich kaum nachvollziehbar und sollte dringend nochmal überprüft werden", so Schmid-Balzert. Zudem reiche die Mietpreisbremse allein nicht aus.

Auch zusätzliche Maßnahmen wie eine Bodenpreisbremse, Investitionsförderungen und der Bau von mehr bezahlbaren Wohnungen seien nötig. Der Landesverband vertritt nach eigenen Angaben mehr als 165.000 Mieter im Freistaat.

Mietpreisbremse in Bayern künftig in 285 Kommunen

Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Mietpreisbremse in Bayern ab Januar 2026 in 285 statt wie bisher in 208 Städten und Gemeinden gilt. Die Ausweitung betrifft laut Mitteilung des Justizministeriums vor allem den Großraum München und das bayerische Oberland.

Alle 285 Gemeinden hätten im Sinne des Mietrechts einen angespannten Wohnungsmarkt. Grundlage ist laut Angaben eine neue Mieterschutzverordnung, die zum 1. Januar in Kraft tritt und auf der bundesweiten Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 basiert. Die aktuelle Version läuft zum Jahresende aus.

Laut Mietpreisbremse dürfen Bestandswohnungen bei Neuvermietung nur zehn Prozent teurer vermietet werden. In den benannten Gebieten gilt zudem: Mieterhöhungen dürfen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent betragen. Wenn eine Mietwohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft wird, darf der neue Eigentümer außerdem erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung kündigen.

Eisenreich: "Einfache Lösungen gibt es hier nicht"

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Einfache Lösungen gibt es hier nicht." Nötig sei ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen.

"Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Aber auch gesetzliche Regelungen im Mietrecht wie die Mietpreisbremse leisten einen wichtigen Beitrag." Menschen mit normalem Einkommen, Senioren und Familien müssten sich das Leben in Ballungsräumen weiter leisten können.

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