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Seit zehn Jahren gibt es die Mietpreisbremse – heuer vom Bundestag bis 2029 verlängert. Sie soll in ausgewiesenen Gebieten dafür sorgen, dass die Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung nicht unkontrolliert erhöht wird. Konkret darf die neue Miethöhe nicht über zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins München, findet grundsätzlich: "Sie ist das beste Instrument, das wir haben." Dennoch sei die Mietpreisbremse noch nicht gänzlich zufriedenstellend ausgearbeitet.
Nicht nur sie sieht Verbesserungsmöglichkeiten bei dem Instrument, auch in den Kommentarspalten bei BR24 hat die Community einige Ideen für Anpassungen. So zum Beispiel "Watdatdenn": "Wie wäre es mit einem Bewertungsstandard, alles was saniert werden muss, senkt die Miete, z.B. alte Fenster, alte Leitungen, Ölheizung usw. (...)"
Hilfe durch den Mietspiegel?
Die Verbindung der Mietpreisbremse mit Richtlinien für den Energiestandard beziehungsweise die Nachhaltigkeit von Wohngebäuden ist etwas, was sich auch Schmid-Balzert vorstellen kann: "Ich bin absolut dafür, dass man bei der Bewertung des Mietpreises auch berücksichtigt, ob das Gebäude ökologische Kriterien erfüllt oder nicht." Sie verweist auf Bestrebungen verschiedener Städte, diese Faktoren im regionalen Mietspiegel zu berücksichtigen.
Christine Lemaitre, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, sieht hier ebenfalls Potenzial: "Die Begrenzung der Mieten ist ein Instrument (…), um wirtschaftlich sinnvolle energetische Sanierungen hinzukriegen." Sie erhofft sich, dass Vermieter und Bauherren durch eine Mietbegrenzung dazu angeregt sind, genauer über wirklich notwendige Sanierungen nachzudenken und diese innerhalb eines sinnvollen, budgetären Rahmens durchzuführen. Besonders wichtig ist es ihr, dass man sich vom "Umlage-Gedanken" verabschiedet, also der Idee, dass Renovierungskosten gänzlich auf die Miete umgelegt werden sollten.
Ausnahmen nicht zielführend
Die Mietpreisbremse sieht auch in ihrer jetzigen Form einige Ausnahmen vor. So gilt sie nicht für Neubauwohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Auch bei umfassend renovierten Wohnungen greift die Bremse nicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten einer solchen Renovierung mindestens so hoch sind wie ein Drittel des aktuellen Neubauwerts. Für Schmid-Balzert liegen hier mehrere Probleme: Ausnahmen sollten aus ihrer Sicht erst für Neubauten ab Beginn der 2020er-Jahre greifen. Außerdem habe sie noch nie erlebt, dass die zweite Ausnahme gegriffen habe.
Christian Oberst vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln ist generell kein Freund der Mietpreisbremse. Er glaubt, es sei ein Instrument, das man kurzfristig nutzen könne. Ihm zufolge sind die Nebenwirkungen "schädlich". Das Angebot an Wohnungen gehe tendenziell zurück und es werde weniger in den Bestand investiert, weil Vermieter auch bei Renovierungen nur bedingt Mieten erhöhen könnten. Zudem wirke das Instrument nicht richtig, auch weil in der Ausgestaltung keine konkreten Sanktionierungen vorgesehen sind.
Die soziale Frage
Der Ansatz, nachhaltigere Renovierungen mit vergleichsweise höheren Mieten zu belohnen, birgt soziale Probleme. Man müsse aufpassen, dass die energetische Renovierung nicht nur "Deckmantel" für eine Mieterhöhung sei, so Lemaitre. Ebenso macht sie auf die Gefahr des "Raussanierens" aufmerksam. Bei großen Renovierungen müssten Mieter die Wohnungen zumindest erstmal verlassen und könnten dann aufgrund gestiegener Preise womöglich nicht mehr zurückkehren.
Sie wünscht sich hier zielgerichtete Förderungen, um zu vermeiden, dass nur Gutverdiener in moderneren Wohnungen leben und dadurch auch von geringeren Nebenkosten profitieren können. "Wir haben die Verantwortung, dass dieses Geld in nachhaltigen, zukunftsfähigen Wohnraum geht, für Menschen, die sich das nicht anders leisten können."
Schmid-Balzert teilt den Wunsch nach zielgerichteter Förderung durch den Staat für nachhaltige Sanierungen von Wohnraum. So könne auch verhindert werden, dass alle Kosten der Nachhaltigkeit am Ende auf die Mieter umgelegt werden.
Oberst sieht ebenfalls den temporären Nutzen von Förderungen, schränkt aber ein: "Ein Geschäftsmodell muss sich prinzipiell auch ohne Förderungen tragen können." Er wünscht sich zudem Vereinfachungen bei den Förderungen.
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