Blutdruck messen in einer Arztpraxis (Symbolbild)
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Bayerns Landarztquote: Der aktuelle Stand – und laufende Klagen

Bayerns Landarztquote: Der aktuelle Stand – und laufende Klagen

Mehr Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten – das ist das Ziel der bayerischen Landarztquote. Bisher haben auf diese Art rund 750 Studierende ein Studium begonnen. Juristischen Streit gibt es um eine mögliche Vertragsstrafe von 250.000 Euro.

Über dieses Thema berichtet: Bayern-1-Nachrichten am .

Seit 2020 gibt es in Bayern die sogenannte Landarztquote. Das Konzept: Bis zu acht Prozent aller Studienplätze für Medizin werden für Bewerberinnen und Bewerber vorgehalten, die im Anschluss mindestens zehn Jahre eine hausärztliche Tätigkeit aufnehmen. Inzwischen gilt das auch für Kinder- und Jugendärzte. "Und zwar in einer Region, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht ist", betont ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums auf BR24-Anfrage.

Den Angaben zufolge haben in Bayern insgesamt "bereits 743 Studierende ein Studium über die Quote aufgenommen". Man öffne damit "auch Bewerberinnen und Bewerbern ohne 1,0-Abitur den Weg ins Medizinstudium". Bis sie etwas tun können gegen den Ärztemangel in manchen Regionen, wird es aber noch dauern. Das Ministerium geht davon aus, dass die ersten Hausärztinnen und Hausärzte in rund fünf Jahren, also 2031 loslegen – "nach ihrem Studium und der fachärztlichen Weiterbildung".

Vier Klagen anhängig – wegen hoher Vertragsstrafe

Bevor es soweit ist, muss die Justiz noch ein wichtiges Detail der Landarztquote klären. Aktuell laufen bayernweit vier Klagen von Studierenden, gebündelt beim Verwaltungsgericht Ansbach. Laut dpa-Informationen gibt es bislang keine Entscheidung und es wurde auch noch nicht verhandelt.

Die Klagen der Studierenden richten sich demnach in erster Linie gegen die mögliche Vertragsstrafe von 250.000 Euro. Sie kann fällig werden, wenn Studierende ihre Verpflichtungen brechen – etwa wenn sie ihre Weiterbildung nicht zügig beginnen oder später nicht als Hausarzt in einem Bedarfsgebiet arbeiten. Laut dem Deutschen Ärzteblatt gibt es Zweifel, ob die Höhe der Strafzahlung verhältnismäßig ist (externer Link).

In anderen Bundesländern gibt es ebenfalls solche Klagen, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen. Das berichtete vor Kurzem die "Zeit" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt). Darin ging es etwa um einen Studierenden, der erst im praktischen Teil für sich erkannt hatte, dass er als Chirurg arbeiten möchte. Auch in Nordrhein-Westfalen droht Absolventen im Rahmen der Landarztquote, die später nicht als Hausarzt in einer unterversorgten Region arbeiten, eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro.

Ministerium: "Richtiger und wichtiger Ansatz"

"Der Freistaat Bayern nimmt zu laufenden Verfahren grundsätzlich keine inhaltliche Stellung", sagt der Ministeriumssprecher über die vier Klagen in Bayern. Angesichts des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts brauche man aber junge Medizinerinnen und Mediziner, die sich in den ländlichen Bedarfsregionen niederlassen. "Deshalb ist die Landarztquote ein richtiger und wichtiger Ansatz."

Darüber hinaus gebe es weitere Maßnahmen, um die ambulante Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern: etwa ein Stipendienprogramm für Medizinstudierende und eine "Landarztprämie" von bis zu 60.000 Euro (externer Link).

Landarztquote: Wer entscheidet, wo man letztlich arbeitet?

An welcher Hochschule man studiert, kann man sich im Rahmen der bayerischen Landarztquote nicht völlig frei aussuchen. Bewerberinnen und Bewerber geben eine Rangfolge ihrer Wunschuniversitäten an, die – je nach Platz in der Rangliste – bei der Zuteilung des Studienplatzes berücksichtigt wird.

Beim genauen späteren Berufsort sind die Vorgaben weniger streng. "Die Ärztinnen und Ärzte können sich grundsätzlich auf jeden freien Hausarztsitz in einer (drohend) unterversorgten Region in Bayern bewerben", erläutert der Ministeriumssprecher. "Wer bei mehreren Bewerbenden den 'Zuschlag' erhält, entscheiden die Zulassungsausschüsse."

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