Der Prozess gegen den Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt geht in Berufung.
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Blick auf das historische Gebäude vom Amtsgericht in Alzenau (Lkr. Aschaffenburg).
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Andreas Arnold
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Berufung eingelegt: Prozess gegen Polizisten geht weiter

Berufung eingelegt: Prozess gegen Polizisten geht weiter

Ein Polizist wurde verurteilt, weil er nach einer Körperverletzung nicht gegen den mutmaßlichen Täter ermittelt hatte – den Mann, der später in Aschaffenburg zwei Menschen erstach. Jetzt haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger Berufung eingelegt.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Weil er nach einer Körperverletzung in einer Flüchtlingsunterkunft nicht gegen den mutmaßlichen Täter ermittelt hat, hatte das Amtsgericht Alzenau den Polizeibeamten zu einer Haftstrafe von fünf Monaten wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt. Bei dem mutmaßlichen Täter in der Flüchtlingsunterkunft handelt es sich um den Mann, der fünf Monate später im Schöntalpark in Aschaffenburg die tödliche Messerattacke beging, bei der ein kleines Kind und ein Mann zu Tode kamen.

Urteil gegen Polizisten – Berufung eingelegt

Der wegen Strafvereitelung im Amt verurteilte Polizist akzeptiert jedoch die Gerichtsentscheidung nicht. Sein Verteidiger hat Berufung gegen das Urteil vom 28. Oktober eingelegt, teilt das Amtsgericht Aschaffenburg mit, ebenso die Staatsanwaltschaft Coburg. Das Verfahren gegen den Polizeibeamten, das in der letzten Woche verhandelt wurde, ist nicht rechtskräftig geworden. Jetzt muss sich voraussichtlich das Landgericht Aschaffenburg mit dem Fall befassen.

Vorwurf: Keine Ermittlungen geführt

Das Amtsgericht Alzenau hatte den Polizeibeamten verurteilt, weil er nach einer Körperverletzung in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau im Landkreis Aschaffenburg nicht gegen den mutmaßlichen Täter ermittelt hatte. Der Richter setzte die fünfmonatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus und verhängte eine Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro für den Weißen Ring, einer Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer.

Mutmaßlicher Täter beging später Messerattacke

Der Mann, der die Messerattacke in Aschaffenburg beging, soll mutmaßlich im August 2024 in der Alzenauer Flüchtlingsunterkunft seine damalige Freundin, eine Frau aus der Ukraine, angegriffen, gewürgt und mit einem Messer verletzt haben. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 29-jährige Polizist als Sachbearbeiter kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte. Richter Torsten Kemmerer warf allen vier Beamten, die im August in der Unterkunft waren, vor, massive Fehler gemacht zu haben. Verantwortlich sei aber am Ende der 29-jährige Polizist, weil er als polizeilicher Sachbearbeiter zuständig gewesen sei.

Gericht sah Fehler bei der Polizei

Es habe "überhaupt keine Ermittlungen" in der Unterkunft gegeben, so der Richter. Der mutmaßliche Täter sei lediglich für eine Nacht in Gewahrsam genommen worden, aber es seien keine Zeugen befragt, keine Personalien aufgenommen und auch das Opfer nicht befragt worden.

Der Beamte ist nach wie vor im Dienst und nicht suspendiert. Das sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken. Zuvor hatte die "Main-Post" berichtet. Der Angeklagte hatte in dem Prozess selbst angegeben, er habe bisher keine Sanktionen erfahren.

Mit Informationen von dpa

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