(Symbolbild) Ein frisch bezogenes Doppelbett im Hotel
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(Symbolbild) Bettensteuer bleibt in Bayern verboten: Was sagen die Städte?
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Bettensteuer bleibt in Bayern verboten: Was sagen die Städte?

Bettensteuer bleibt in Bayern verboten: Was sagen die Städte?

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Klage dreier Städte gegen das Bettensteuerverbot im Freistaat wurde abgewiesen – doch das wollen manche Kommunen nicht akzeptieren.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio Bayern am .

Man nennt sie Übernachtungsgebühr oder Bettensteuer: Eine Gebühr, die meist Touristen oder Geschäftsleute zahlen müssen, wenn sie in Hotels oder Pensionen übernachten. In Deutschland ist eine solche Steuer üblich, der Freistaat Bayern jedoch untersagt die Bettensteuer bislang. Eine Klage von München, Bamberg und Günzburg dagegen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun abgewiesen.

München könnte 100 Millionen Euro Einnahmen verlieren

In München beispielsweise hat die Stadtkämmerei ausgerechnet, dass mit der Bettensteuer im Jahr bis zu 100 Millionen Euro an Zusatzeinnahmen in den Haushalt gekommen wären. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte, er halte es vor dem Hintergrund der steigenden Sozialausgaben und der Finanzlage für grundfalsch, den Städten Einnahmemöglichkeiten zu verbieten.

Stadtkämmerer: "So leicht geben wir nicht auf!"

Münchens Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) kündigt an, in den nächsten Wochen das Urteil intensiv zu prüfen: "So leicht geben wir nicht auf!" Laut Frey hat eine Vielzahl von Gemeinden eine Bettensteuer bereits eingeführt. Wichtig sei deshalb: "Das Gericht hat nicht über die Sinnhaftigkeit einer solchen Steuer entschieden, sondern nur geprüft, ob ein Verbot durch den Gesetzgeber verfassungskonform ist."

Bettensteuer als Frage der "Fairness und Angemessenheit"

Auch Günzburgs Oberbürgermeister Gerhard Jauernig (SPD) kritisiert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Jauernig versteht nicht, dass das Gericht beim Bettensteuer-Verbot keine unzulässige Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit sieht. Seine Stadtverwaltung schätzt die möglichen Einnahmen auf einen jährlich siebenstelligen Betrag.

In ihrer Klage hätten die drei bayerischen Städte zudem deutlich gemacht, dass die wissenschaftliche Studienlage keine negativen Effekte auf den Tourismus durch die Einführung einer solchen Steuer zeige.

Bei jährlich mehr als 610.000 Übernachtungen wäre es eine Frage der Fairness und Angemessenheit, wenn der große Zustrom von Gästen aus dem In- und Ausland einen Beitrag zur Mitfinanzierung von Infrastrukturkosten aufbringen würde, so Günzburgs Oberbürgermeister Jauernig. Ebenso wie die Landeshauptstadt München wird sich Günzburg mit dem Urteil auseinandersetzen und weitere rechtliche Schritte intensiv prüfen.

Städte prüfen Verfassungsbeschwerde

Der Bayerische Städtetag hält sich momentan zurück: Er habe "das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnis genommen", teilt Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, auf BR24-Anfrage mit. Die Städte haben laut Buckenhofer ein anderes Urteil erhofft und prüfen nun, "ob eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll".

Schon 2022 hatte der Bayerische Städtetag klargemacht, dass aus seiner Sicht das Bundesverfassungsgericht eine kommunale Übernachtungssteuer für verfassungsrechtlich unbedenklich hält. "In zahlreichen Städten in Deutschland – etwa Bremen, Freiburg und Hamburg – wird eine solche Abgabe bereits erhoben." Dies geschehe ohne negative Auswirkungen auf die Auslastungszahlen von Betten in Beherbergungsbetrieben, so der Bayerische Städtetag.

Hotel- und Gaststättenverband

Über den juristischen Erfolg der Staatsregierung beim Verfassungsgerichtshof freut sich dagegen vor allem der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern. Durch eine Bettensteuer wäre das Gastgewerbe demnach einseitig benachteiligt worden, "weil Kunden keiner anderen Branche eine derartige Steuer zahlen müssen", sagt Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie-Betriebe beschädigt, so der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands.

Kommunalminister Herrmann begrüßt das Urteil

Der Verfassungsgerichtshof räume dem Landesgesetzgeber in seinem Urteil relativ breite Gestaltungsmöglichkeiten ein, so Kommunalminister Joachim Herrmann (CSU): "Das Steuerfindungsrecht der Kommunen ist nicht unbegrenzt." Schon 1979 hätten die Bayerische Staatsregierung und der Landtag bewusst Bagatellsteuern wie die Getränkesteuer, die Jagd-, Speiseeis- oder Vergnügungssteuer abgeschafft, um das kommunale Abgabensystem zu vereinfachen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.

"Ein weiteres Bürokratiemonstrum haben wir mit dem Verbot einer kommunalen Verpackungsteuer verhindert", so Herrmann. Als "etwas merkwürdig" bezeichnet er die Kritik des Münchner Oberbürgermeisters zur Bettensteuer. Die Stadt München habe die Möglichkeit, einen Fremdenverkehrsbeitrag zu erheben, "scheut dabei aber offensichtlich den bürokratischen Aufwand", so Herrmann.

Im Video: Debatte um Bettensteuer in Nürnberg (aus dem Archiv vom 17.10.2024)

Das Bett in einem Hotel wird für Gäste vorbereitet.
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Debatte um Bettensteuer in Nürnberg

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