Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage von drei bayerischen Städten gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer abgewiesen – landläufig auch Bettensteuer genannt. Wie die Stadt München, als einer der Kläger, mitteilte, sieht das Gericht in dem Verbot durch die Staatsregierung keinen unzulässigen Eingriff in die Finanzhoheit der Kommunen. Diese hatte das Verbot im Jahr 2024 erlassen. An der Klage beteiligt waren auch Bamberg und Günzburg.
München will sich weiter für Bettensteuer einsetzen
Allerdings ist der Streit damit noch nicht ausgestanden. Auch nach der Niederlage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof will sich die Stadt München weiter um die Einführung einer Übernachtungssteuer bemühen. Man werde sich "mit dem Urteil auseinandersetzen und weitere rechtliche Schritte intensiv prüfen", heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.
Die Stadtkämmerei schätzt die Einnahmen, die für den Münchner Haushalt aus einer Übernachtungssteuer resultieren würden, auf jährlich bis zu 100 Millionen Euro. "Der Freistaat weiß, in welch prekärer finanziellen Situation die Kommunen sind", sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). "Vor diesem Hintergrund Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, die die eigene Bevölkerung nicht belasten, halte ich für grundfalsch." München tue viel, um für Tourismus attraktiv zu sein, so der OB weiter. Da wäre es "nur fair, wenn unsere Gäste aus dem In- und Ausland einen kleinen finanziellen Beitrag dazu leisten".
In einigen anderen Bundesländern ist die Bettensteuer erlaubt und bringt den Kommunen Einnahmen.
Dehoga begrüßt Bestätigung des Bettensteuer-Verbots
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern hingegen begrüßte die Entscheidung des Gerichts: "Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt", sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Ähnlich begründet auch die Staatsregierung ihr Verbot. Hier ist die Rede von Schäden für die Tourismusbranche.
In Bayern arbeiten nach Zahlen der Dehoga rund 600.000 Menschen in der Tourismusbranche. Knapp 450.000 davon in Hotels und Gaststätten. Dem Statistischen Landesamt zufolge kamen im vergangenen Jahr über 100 Millionen Übernachtungen in Hotels und anderen kommerziellen Unterkünften zusammen.
Mit Informationen von dpa
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