Erneute Befangenheitsanträge gegen das Gericht haben den geplanten Prozessauftakt wegen eines Böllerwurfs im FCA-Stadion in Augsburg aus dem Tritt gebracht. Weil ein Schöffe bei dem Spiel gegen Hoffenheim dabei war, haben zwei Verteidiger Befangenheitsanträge gegen den Laienrichter gestellt. Der Mann hatte erst kurz vor der Sitzung der Kammer mitgeteilt, dass er das Spiel und auch den Explosionsknall miterlebt hatte. Das Verfahren wird deshalb unterbrochen, neue Termine würden festgesetzt, entschied der Vorsitzende Richter Christoph Kern: "Wir wollen jeden Eindruck der Voreingenommenheit verhindern." Laut eines Gerichtssprechers erhalten Schöffen nur die Termine der Verhandlungen vorab. Sie wissen aber nicht, welchem Verfahren sie zugeteilt werden.
Vorwurf: Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährliche Körperverletzung
Der Prozess hatte mit der Verlesung der sechsseitigen Anklageschrift wegen des Böllerwurfs begonnen. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährliche Körperverletzung in 14 Fällen sowie Beihilfe dazu: Das sind die juristischen Begriffe für das, was vier jungen Männern aus dem Raum Göppingen vorgeworfen wird. Der Hauptangeklagte ist ein 28-jähriger Mann, der am 11. November während des Spiels gegen Hoffenheim im Stadion des FC Augsburg festgenommen wurde. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Zuschauer hatten Angst vor Anschlag
In der 57. Spielminute hatte es ohrenbetäubend gekracht. Ein weißer Blitz war zu sehen. Zuschauer rannten in panischer Angst aus dem Stadion. Der Schiedsrichter unterbrach daraufhin das Spiel des FC Augsburg gegen die TSG Hoffenheim. Sanitäter versorgten die 14 Verletzten. Mehrere von ihnen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Viele Betroffene waren Schüler, das jüngste Opfer war gerade mal sieben Jahre alt.
Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter
Es ist nicht der erste Befangenheitsantrag in dem Verfahren vor der 3. Kammer des Landgerichts Augsburg. Weil der Vorsitzende Richter dieser Kammer, Christoph Kern, als Ehrenamtlicher in einer hochrangigen Position beim Bayerischen Fußballverband engagiert ist, hatte der Hauptangeklagte einen Befangenheitsantrag gestellt. Kern ist seit 2022 Präsident des Bayerischen Fußballverbands und damit Vorstandsmitglied des DFB. Der BFV ist die Dachorganisation der knapp 5.000 Fußballvereine in Bayern. Das Landgericht hat den Befangenheitsantrag inzwischen abgelehnt. Der betroffene Richter hatte, so ein Gerichtssprecher, bereits zuvor den Verfahrensbeteiligten offengelegt, dass er das Amt beim BFV innehabe.
Welche Strafe droht den Angeklagten?
Noch steht nicht fest, wann das Verfahren weitergehen und wann es ein Urteil geben wird. Fakt aber ist: Die Angeklagten müssen mit einer Haftstrafe rechnen. Denn das Strafgesetzbuch sieht laut Staatsanwaltschaft Augsburg im vorliegenden Fall für die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren bis zu 15 Jahren vor. Für die Beihilfe ist der Strafrahmen gesetzlich gemildert - auf 6 Monate bis zu 11 Jahren und 3 Monaten.
Pyrotechnik kann teuer werden
Bundesweit gibt es immer wieder Vorfälle mit Böllern und Pyroartikeln, bei manchen Fangruppen gehört das Feuerwerk zum guten Ton. Für die Vereine wird das oft teuer, denn sie müssen hohe Strafen zahlen, wenn etwa Bengalos abgebrannt werden. Pro Fackel sind in der Bundesliga laut DFB-Strafkatalog 1.000 Euro fällig. Das Geld wird dann an gemeinnützige Institutionen weitergegeben.
Im Video: Böller-Prozess in Augsburg wegen Befangenheitsanträgen vertagt
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