Astrazeneca muss Daten offenlegen
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Das OLG Bamberg hat entschieden, dass der Pharmahersteller Astrazeneca Daten zu Thrombosefällen nach Corona-Impfungen vorlegen muss.

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Corona-Impfstoff-Prozess: Astrazeneca muss Daten offenlegen

Corona-Impfstoff-Prozess: Astrazeneca muss Daten offenlegen

In einem der ersten Zivilprozesse gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland hat die Klägerin vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg einen Teilerfolg erzielt. Astrazeneca muss jetzt Daten zu Thrombosefällen offenlegen.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen – das fordert eine 33-Jährige aus Hof, die einen staatlich anerkannten Impfschaden hat und am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg in zweiter Instanz gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca klagt. Am heutigen Prozesstag hat die Frau einen Teilerfolg erzielt.

Astrazeneca muss Auskunft zu Krankheitsbild geben

Denn das Oberlandesgericht Bamberg hat am Montag den Pharmahersteller verurteilt, Daten von Impfschäden zu Thrombosefällen offenzulegen. Das Gericht hat in dem Teilurteil festgestellt, dass der Impfstoffhersteller Auskunft zum Krankheitsbild der entstandenen Darmvenenthrombose im Zeitraum zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 19. Februar 2024 geben müsse. Es gehe hierbei um alle vorliegenden Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes, so der Senat in seiner Begründung.

Eine Verbesserung der Beweissituation könne nicht ausgeschlossen werden, weswegen Astrazeneca nun Auskunft geben müsse. Grundsätzlich sei der Impfstoff geeignet, eine Darmvenenthrombose hervorzurufen, stellte das Gericht fest. Der Impfstoffhersteller hatte bereits teilweise Auskunft gegeben. Durch die heutige Entscheidung muss Astrazeneca umfassend zu Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes in Bezug auf Darmvenenthrombosen Stellung nehmen.

Rechtskräftiges Urteil? "Könnten Jahre vergehen"

Wie es jetzt weitergeht? Nach Vorliegen der Auskunft kann das Gericht einen Sachverständigen einsetzen. Der Anwalt der Klägerin rechnet damit, dass bis Ende des Jahres ein Gutachten vorliegen könnte. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil "könnten Jahre vergehen", so der Anwalt. Ein Vergleich wird bisher von den Anwälten des Impfstoffherstellers ausgeschlossen.

Behörde bescheinigt Impfschaden bei Klägerin

Die 33-Jährige klagt in dem Zivilprozess gegen das britisch-schwedische Unternehmen, weil sie nach der Impfung mit dem Cov-19-Vakzin "Vaxzevria" eine Darmvenenthrombose erlitt, ins Koma fiel und noch heute an den Folgen leidet. Der Impfschaden der Frau ist staatlich anerkannt. Zuständig dafür ist im Freistaat das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Dort sind seit Beginn der Schutzimpfung gegen das Coronavirus 2.712 Anträge (Stand: 01.04.24) auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt worden. Mehr als 2.000 Anträge wurden inzwischen bearbeitet, in 140 Fällen wurde der Schaden anerkannt.

Im Audio: Eine Frau aus Hof klagt am OLG Bamberg gegen Astrazeneca

Eine 33-jährige Frau aus Hof sitzt in einem Gerichtssaal neben ihrem Anwalt Volker Loeschner.
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Eine 33-jährige Frau aus Hof klagt am OLG Bamberg gegen den Pharmahersteller Astrazeneca.

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