Für CSU-Chef Markus Söder ist die Sache seit der Berlin-Wahl klar: "Kein bayerisches Geld für die extremistische, antidemokratische und antisemitische Politik der Linken." Der Ministerpräsident stellte nicht nur erneut Bayerns Beitrag zum Länderfinanzausgleich in Frage, sondern auch Zahlungen des Bundes an Berlin: Der kürzlich verlängerte Hauptstadtfinanzierungsvertrag müsse "neu aufgemacht werden". Zustimmung kam vom hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU): "Markus Söder hat recht."
Söder: Berlin ist eine Stadt, "die nicht funktioniert"
In der "Münchner Runde" im BR Fernsehen legte der CSU-Chef letzte Woche nach: Berlin sei eine Stadt, "die nicht funktioniert – jedenfalls nicht so, wie es sein sollte". Der Hauptstadtvertrag müsse ja noch durch den Bundestag. "Sorry: Ein Hauptstadtvertrag wurde mit einer alten Regierung geschlossen, mit einer CDU-Führung. Da geht es ja auch um Leistungen für Polizei und ähnliches mehr." Er wolle diesen Vertrag neu "diskutiert haben".
Teile der Berliner Linkspartei, die bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus vor knapp drei Wochen stärkste Kraft geworden war, stehen wegen ihrer Positionen zum Nahostkonflikt und zum Antisemitismus in der Kritik. Die Linken-Landesvorsitzende Kerstin Wolter sagte im "Deutschlandfunk", es habe Fehler innerhalb ihrer Partei gegeben, "und wir sprechen auch darüber, dass es Fehler sind". Sie sehe aber kein strukturelles Problem speziell in ihrer Partei, sondern ein "strukturelles Problem mit Antisemitismus in der ganzen Gesellschaft".
Holetschek will "gemeinsame Initiative"
Der bayerische CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek warb vergangene Woche bei einem Treffen mit den Fraktionschefs der CDU-regierten Länder um Zustimmung zu Söders Vorstoß: "Sollte Berlin eine Regierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer die Hauptstadt finanziert", sagte Holetschek.
Von einigen Medien wurde das schon als beschlossene Linie interpretiert: "Unionsgeführte Bundesländer drohen Berlin mit Entzug von Geldern." So weit ist es noch nicht, wie die hessische CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus sagt: "Eine organisierte Initiative dazu ist mir nicht bekannt. Inhaltlich halte ich den Ansatz jedoch für richtig und würde ihn unterstützen." Mehrere andere CDU-Fraktionen antworteten ausweichend oder gar nicht, wie sie zur Debatte über den Hauptstadtvertrag stehen.
"Bund nicht verpflichtet"
Auf BR-Anfrage bestätigt auch die CSU-Fraktion, dass es noch keinen Beschluss gibt: Holetschek habe einen Vorschlag formuliert, der auf "positive Resonanz gestoßen" sei. Der Fraktionschef werde – je nach Entwicklung – aber einen Beschlussvorschlag einbringen.
"Wirksamster Hebel" wäre laut Holetschek, mittels einer gemeinsamen Bundesratsinitiative den Bund aufzufordern, den Hauptstadtfinanzierungsvertrag aufzukündigen. "Dieser sieht viele Ermessenentscheidungen vor über finanzielle Leistungen an Berlin, zu denen der Bund nicht verpflichtet ist", sagt der CSU-Politiker. Zudem würden Leistungen finanziert, die nichts mit dem Status als Bundeshauptstadt zu tun hätten, "zum Beispiel die Sanierung der Berliner Philharmonie".
Regierungschef Wegner: Vertrag ist beschlossen
Der Vertrag regelt Ausgleichszahlungen des Bundes an Berlin für hauptstadtbedingte Mehrausgaben. Kürzlich wurde er für die Jahre 2028 bis 2037 verlängert. In diesem Zeitraum soll Berlin 2,1 Milliarden Euro für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur erhalten.
Zu den Unterzeichnern des Vertrags zählt der aktuelle Regierende Bürgermeister, Wegner. Der CDU-Politiker zeigt auf BR-Anfrage zwar Verständnis für Sorgen anderer Bundesländer, wenn die Linke Einsparungen bei Sicherheit und Polizei in Berlin ankündige. Dies gefährde das Leben in der Hauptstadt und schade ihrem Ansehen.
Eine künftige Landesregierung müsse deutlich machen, dass sie verantwortungsvoll mit Geldern des Bundes und der Länder umgehen werde. Zugleich stellt Wegner aber klar: "Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag ist beschlossen und von großer Bedeutung für die Sicherheit und die Kultur in der deutschen Hauptstadt."
Rechtsexperten: Kündigung nicht vorgesehen
Der Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Uni Heidelberg, Hanno Kube, betont, dass der Vertrag auf verfassungsrechtlichen Vorschriften beruhe, "die einen finanziellen Ausgleich für Mehrbelastungen durch die Hauptstadtfunktion legitimieren". Geregelt seien Laufzeit und mögliche Anpassungen des Vertrags, aber keine Kündigungsoption. Somit ist laut Kube eine Kündigung allenfalls aus einem wichtigen Grund denkbar. "Doch ist die politische Ausrichtung einer Landesregierung, die sich im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt, kein derartiger Grund."
Auch Finanzrechtler Henning Tappe von der Universität Köln sagt: "Ein Kündigungsrecht sieht der Vertrag nicht vor." Eine angeblich "schlechte Landespolitik" könne eine außerordentliche Kündigung nicht begründen, "zumal die Grundlagen für diese Finanzierung grundgesetzlich vorgegeben sind", erläutert der Experte. "Selbst eine Kündigung würde also nichts am zugrundeliegenden Anspruch ändern."
Bundestag kann Zahlungen schwer verweigern
Eine Zustimmung des Bundestags zum neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag an sich ist nicht vorgesehen, das Parlament muss Tappe zufolge jedoch die Zahlungen bei den Haushaltsberatungen absegnen. Zwar enthalte der Vertrag einen Haushaltsvorbehalt, trotzdem könne der Bundestag die Mittel nicht grundsätzlich verweigern. Denn an der im Grundgesetz verankerten Verpflichtung, Sonderbelastungen der Hauptstadt insbesondere für die Sicherheit auszugleichen, komme der Bund nicht vorbei.
Bei der Kulturförderung gäbe es nach Angaben des Professors grundsätzlich Spielräume: Hier könne man die Frage aufwerfen, ob es sich um Sonderbelastungen im Sinne des Grundgesetzes handle. Allerdings seien auch diese Zahlungen fixiert worden: "Wenn man den Vertrag nun mal geschlossen hat, dann sind die Dinge, die da drinstehen, schon verpflichtend", erläutert Tappe. Somit könne der Haushaltsgesetzgeber nicht einfach sagen: "Ich habe es mir anders überlegt."
Um bestimmte Summen zu verweigern, seien unter Gesamtabwägung aller Umstände "gute Sachgründe" nötig. Dies komme möglicherweise in Frage, wenn sich angesichts der langen Laufzeit in ein paar Jahren etwas grundsätzlich ändern sollte. Für eine Kürzung der Mittel jetzt kurz nach Vertragsabschluss sieht der Rechtsexperte keine Grundlage.
Video: Ministerpräsident Söder in der "Münchner Runde"
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit dem Leiter der BR-Redaktion Landespolitik, Achim Wendler
Dieser Artikel ist erstmals am 05.10.2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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