Erstmals unterschrieben 1994, verlängert vor einer Woche: Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag sorgt selten für Schlagzeilen. Jetzt hat CSU-Chef Markus Söder dem Vertrag Aufmerksamkeit beschert – er will die Vereinbarung im Falle einer rot-grün-roten Regierung in Berlin nochmal "neu aufmachen". Es könne nicht sein, "dass der Bund endlos Geld zahlt".
Die wichtigsten Antworten zum Vertrag, der auf Artikel 22 des Grundgesetzes beruht: "Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes."
Was regelt der Hauptstadtfinanzierungsvertrag?
Der Vertrag hinterlegt die Funktion Berlins als Hauptstadt mit Geld. Als Sitz von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat hat Berlin zusätzliche Ausgaben – der Vertrag legt fest, in welcher Höhe der Bund diese Kosten ausgleicht oder anteilig übernimmt.
Das Geld ist zweckgebunden. Bestimmt ist es für Innere Sicherheit wie Polizeikosten (Demonstrationen, Staatsbesuche, Schutz von Verfassungsorganen), für Hauptstadtkultur (Kultureinrichtungen, Museen, Philharmonie) sowie für bestimmte Infrastruktur- und Bauprojekte im Regierungs- und Parlamentsviertel.
Ein Beispiel: Die Stiftung Oper Berlin erhält ab dem Jahr 2028 jährlich 13 Millionen Euro Bundesmittel – drei Millionen Euro mehr als bisher.
Wie viel Geld stellt der Bund bereit?
In der vergangenen Woche unterzeichneten der Bund (mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil) und das Land Berlin (mit Noch-Bürgermeister Kai Wegner) den neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag. "Der Vertrag über zehn Jahre sieht 2,1 Milliarden Euro des Bundes für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur in der Hauptstadt vor", teilte das Finanzministerium danach mit [externer Link].
Der Vertrag gilt ab Januar 2028 für zehn Jahre. Für diesen Zeitraum stellt der Bund demnach insgesamt rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung.
Finanzminister Klingbeil sprach nach der Unterzeichnung von "sehr gut eingesetztem Geld – für Berlin und für Deutschland". Angesichts der aktuellen Bedrohungen sei es absolut notwendig, noch stärker in die Sicherheit der Hauptstadt zu investieren. Wegner betonte: Man stärke die Sicherheit in Berlin, "aber auch unsere herausragenden Kultureinrichtungen".
Inwiefern kann der Vertrag gekündigt oder widerrufen werden?
Ein einfacher, einseitiger Widerruf des Vertrags ist nicht vorgesehen und kam bisher nicht vor. Änderungen sind möglich, aber erst nach Verhandlungen und durch neu getroffene Vereinbarungen.
Hat das direkt mit dem Länderfinanzausgleich zu tun?
Nein. Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag regelt Bundesmittel für Mehrkosten, die Berlin wegen seiner Funktion als Hauptstadt hat. Das Geld fließt über den Länderfinanzausgleich hinaus. Dieser verteilt Steuereinnahmen zwischen finanzstarken und finanzschwachen Bundesländern.
Die aktuelle Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs ärgert Bayerns Staatsregierung schon lange. Aber auch wenn beide Themen politisch oft gemeinsam diskutiert werden: rechtlich sind sie nicht verknüpft.
Gab es einen ähnlichen Vertrag für die frühere Hauptstadt Bonn?
Für Bonn gab es seit 1975 eine ähnliche Vereinbarung. Auch für die frühere Bundeshauptstadt stellte die Bundesregierung Geld zur Verfügung. Es ging damals in erster Linie um Kosten für Bau- und Infrastrukturprojekte.
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