Nele S. muss dringend auf die Toilette. Seit der Geburt ihrer Kinder kann sie den Harndrang nicht lange kontrollieren. Doch am Abend des 31. Januar geht das nicht so einfach. Soeben haben rund 100 Polizisten den Augsburger City Club für eine Drogenrazzia gestürmt. Für den Toilettengang braucht sie die Erlaubnis der Beamten.
Eine Polizistin begleitet sie auf die Toilette. "Ich musste meinen BH herunterziehen", dann habe die Polizistin unter ihre entblößten Brüste getastet, berichtet die 35-jährige Mutter. Auch im Schritt sei sie "sehr intensiv abgetastet" worden.
"Erniedrigend und beschämend"
"Die Situation war für mich sehr erniedrigend und beschämend", sagt Nele S., allem voran der anschließende Toilettengang. Auf ihre Bitte, sich umzudrehen, sei die Polizistin nicht eingegangen: "Ich musste mich vor den Augen der Polizeibeamtin entkleiden, urinieren und mich anschließend wieder anziehen."
Melanie berichtet Ähnliches. Auch sie war an dem Abend in dem Club. Immer wieder kommen ihr Tränen, wenn sie über die Durchsuchung spricht: "Mir haben sie die Hose runtergezogen und mein Oberteil nach oben gestülpt. Ich hatte Angst, weil wir keine Antworten bekommen haben, warum sie das machen." Die Polizei entgegnet, mehrfach per Lautsprecher über die Razzia informiert zu haben.
So begründet die Polizei die Durchsuchungen
Dem BR liegen inzwischen rund 20 Berichte von Clubbesuchern vor. Sie ähneln denen von Nele S. und Melanie: Ein Mann gibt an, dass er bei der Kontrolle seine Pobacken auseinanderziehen musste. Eine Besucherin habe die Unterhose bis zu den Kniekehlen herunterziehen müssen: "Bis mein Intimbereich komplett entkleidet war. Dann musste ich mich sogar umdrehen".
Gegen keinen Clubbesucher lag ein Durchsuchungsbeschluss vor. Diesen gab es nur für den Geschäftsführer des City Clubs. Stattdessen fußten die "erweiterten Durchsuchungen" der Clubbesucher auf dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG), erklärt das zuständige Polizeipräsidium Schwaben Nord: "Diese Art der Durchsuchung erfolgte bei Personen, bei welchen vor Ort bereits Betäubungsmittel aufgefunden worden waren oder deren Verhalten den Besitz von Betäubungsmitteln vermuten ließ."
"Ich habe mich in keiner Weise auffällig verhalten"
Alle Betroffenen, deren Berichte dem BR vorliegen, weisen dies entschieden zurück. Sie verneinen, Drogen konsumiert oder besessen zu haben. "Ich habe mich in keiner Weise auffällig verhalten", sagt Nele S. wie auch andere Betroffene. "Es war gegen 20:40 Uhr und ich hatte lediglich ein Desperados getrunken." Vielen Besuchern wurde nach der Durchsuchung von der Polizei ein Zettel überreicht, auf dem sie als "unverdächtig" eingestuft wurden. Dem BR liegen mehrere dieser Zettel vor. Die Polizei betont, dass der Zettel "keine rechtliche Bindung" habe.
Das Bayerische Innenministerium schreibt, dass das PAG auch "die Nachschau am unbekleideten Körper" umfasst. Es handele sich dabei aber um einen "tiefgreifenden Grundrechtseingriff". Deshalb komme der "Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" besondere Bedeutung zu.
Prof. Henning Müller, Strafrechtler der Uni Regensburg, kann den Unmut der Betroffenen nachvollziehen. Zugleich weist er darauf hin, dass eine Durchsuchung nicht gleich rechtswidrig sei, nur weil sich ein Verdacht nicht bestätige. Die Polizei sei im konkreten Fall nicht verpflichtet, ihre Verdachtsmomente zu benennen: "Entweder, weil es gar keine gab und man tatsächlich eine Zufallsstichprobe kontrolliert hat." Dies wäre nicht zulässig. "Oder weil die konkreten Verdachtsgründe aus taktischen Gründen nicht veröffentlicht werden sollten."
"Man darf nicht einfach drauflos suchen"
Deutlich kritischer blickt Prof. Mark Zöller, Strafrechtler der LMU München, auf die Maßnahmen der Polizei. Nur wenn damit eine drohende oder bevorstehende Straftat verhindert worden wäre, hätten die Betroffenen so durchsucht werden dürfen. Beispielsweise, wenn sich ein Clubgast beim Eintreffen der Polizei "in verdächtiger Weise Tütchen in die Unterwäsche gesteckt hätte".
"Man darf nicht einfach drauflos suchen, in der Hoffnung, schon irgendetwas Belastendes zu finden und damit den Einsatz in der Rückschau zu legitimieren", so Zöller, der seit Jahren ein Kritiker des PAG ist. Das wäre letztlich staatliche Willkür. Zöller spricht von einem "Tiefpunkt überzogener und damit rechtswidriger Grundrechtseingriffe".
Bei der Razzia wurden rund 260 Personen kontrolliert, die meisten zur Identitätsfeststellung. Allein auf dem Boden des Lokals seien rund 50 weggeworfene Päckchen an diversen Drogen aufgefunden worden, so die Polizei. Insgesamt habe man rund 170 Gramm Drogen sichergestellt, Cannabis ausgenommen.
(Anm. d. Red.: In einer ursprünglichen Version des Artikels hatten wir berichtet, dass 200 Polizisten den Club gestürmt hatten. Es waren jedoch nur 100. Insgesamt waren an dem Einsatz 200 Polizistinnen und Polizisten beteiligt.)
Auf Instagram: Kritik nach Razzia im Club
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