(Archivbild) Ein Kreuz hängt in der Messe Nürnberg bei einem CSU-Parteitag
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(Symbolbild) "Das Kreuz gehört zu Bayern": Kruzifix-Urteil erhitzt Gemüter
Bildrechte: picture-alliance/ dpa | Karl-Josef Hildenbrand
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"Das Kreuz gehört zu Bayern": Kruzifix-Urteil erhitzt Gemüter

"Das Kreuz gehört zu Bayern": Kruzifix-Urteil erhitzt Gemüter

CSU und Staatsregierung bedauern das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Kruzifix an einem Gymnasium. Sie betonen aber: Es handle sich um eine Einzelfallentscheidung, an den bayerischen Kreuz-Vorgaben ändere sich nichts. Die SPD mahnt zu Dialog.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die CSU reagierte schnell. In den sozialen Netzwerken postete die Partei ein Foto, das ein Marterl mit Kruzifix vor bayerischer Bergkulisse zeigt. Dazu der Schriftzug: "Für uns als CSU ist klar: Das Kreuz gehört zu Bayern." Genau mit diesen Sätzen hatte kurz zuvor CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) reagiert. Den Richtern zufolge hat das Kruzifix im Eingangsbereich eines Gymnasiums die Glaubensfreiheit von zwei Schülerinnen verletzt.

CSU: Kreuz-Vorschriften können bleiben

Holetschek betonte zwar, Gerichtsentscheidungen seien zu respektieren. Trotzdem bedauerte er das Urteil. "Das Kreuz steht nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Verantwortung füreinander." Der CSU-Politiker legte zugleich Wert auf die Feststellung, dass keine Vorschriften in Bayern geändert werden müssten. Bayern werde weiterhin mit dem Kreuz "sichtbar seine Werte" ausdrücken.

In der "Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" steht: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen." Staatliche Schulen betrifft das nicht. Lediglich für Grundschulen schreibt das "Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen" vor, dass in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht wird. Erziehungsberechtigte können allerdings widersprechen. Der BayVGH ließ in seinem Urteil offen, ob ein Kruzifix an einem Gymnasium durch ein bayerisches Gesetz legitimiert werden könnte.

Ministerin lässt Konsequenzen prüfen

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach ebenfalls von einem "bedauerlichen" Urteil. Es sei aber keine Grundsatzentscheidung, sondern ein Einzelfallurteil. Den "Kreuzerlass" der Staatsregierung und das Klassenzimmer betreffe dies nicht. "Das Kreuz ist ein Zeichen unserer kulturellen und historischen Prägung." Kreuze solle man aufhängen und nicht abhängen – und im konkreten Einzelfall "einfach umhängen".

Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) teilte auf BR-Anfrage mit, dass das Kreuz für Werte stehe, "die unser Zusammenleben und unseren Bildungsauftrag maßgeblich prägen". Das Ministerium nehme das Urteil zur Kenntnis und prüfe im konkreten Einzelfall sorgfältig "alle daraus folgenden Konsequenzen".

Schule äußert sich nicht

Nach BR-Informationen ging es um das Hallertau-Gymnasium im oberbayerischen Wolnzach. Zwei Schülerinnen hatten sich daran gestört, dass sie im Haupteingangsbereich des Gymnasiums neben der Haupttreppe Tag für Tag ein großes Kruzifix sehen mussten: 1,5 Meter hoch, 50 Zentimeter breit, darauf ein gekreuzigter Jesus. Nachdem die Schulleitung es ablehnte, das Kreuz abzuhängen, klagten die Schülerinnen. Beide haben inzwischen ihr Abitur gemacht.

Laut Verwaltungsgerichtshof war die Weigerung der Schule, das Kreuz zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, rechtswidrig. Wegen der Schulpflicht seien die Schülerinnen, die laut Medienbericht konfessionslos sind, gezwungen gewesen, das Kreuz immer wieder zu sehen. In seinem Urteil verweist der BayVGH unter anderem auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1995: Demnach gehöre das Kreuz nach wie vor zu den spezifischen Glaubenssymbolen des Christentums und sei geradezu sein Glaubenssymbol schlechthin. Das Gymnasium wollte sich auf Anfrage zu dem Urteil nicht äußern.

Streibl will sich mit "aller Kraft" für das Kreuz einsetzen

Als "harten Schlag" für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum bezeichnete Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl den Richterspruch. Das Kreuz verkörpere ein besonderes christlich-jüdisches Weltbild, "das unsere Demokratie prägt". An staatlichen Schulen stehe es für Bayerns geschichtliche Wurzeln und die Werte, auf denen das Gemeinwesen basiere. "Deswegen werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das Kreuz auch künftig in bayerischen Schulen hängt."

AfD macht der CSU Vorwürfe

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner machte indirekt die CSU für das Urteil der obersten bayerischen Verwaltungsrichter verantwortlich: Im von der "angeblich christlichen" CSU regierten Bayern stehe das Christentum "immer weiter unter Beschuss", während sich der Islam ungehindert ausreiten könne, schrieb sie. Für die AfD gehöre das Christentum untrennbar zu Bayern, Deutschland und Europa.

SPD: Diskussionen zulassen

SPD-Bildungsexpertin Simone Strohmayr verwies darauf, dass die Schülerschaft in puncto Religion mittlerweile sehr heterogen sei. Immer mehr Schülerinnen und Schüler wählten Ethik statt Religion, darauf solle Schule Rücksicht nehmen. "Auch wenn wir zu christlichen Werten stehen, sollten Schulen Diskussion zulassen und zum Beispiel im Schülerforum selbst entscheiden, wo religiösen Symbole aufgehängt werden."

Grüne: Söder missbraucht Kreuz für Kulturkampf

Die Bedeutung der Religionsfreiheit betonte Grünen-Landeschefin Gisela Sengl: "Unsere Verfassung sichert jedem Menschen die Freiheit zu, selbst zu entscheiden, ob und an was er glaubt." Religion sei etwas sehr Persönliches und für viele Menschen sehr Schönes. "Umso schlimmer ist, wie Markus Söder so ein wichtiges Symbol wie das christliche Kreuz für seinen Kulturkampf missbraucht." Statt offen für alle in Bayern zu sein, spalte und provoziere er. "Es ist richtig, dass das Bayerische Verwaltungsgericht dem jetzt einen Riegel vorgeschoben und eine klare Grenze formuliert hat."

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