Seit April 2026 sind in Deutschland Rattenköder, die sogenannte Antikoagulanzien enthalten, verboten. Restbestände des verbotenen Giftes dürfen Verbraucher aber noch bis zum 22. Oktober 2026 verbrauchen. Wie geht es danach weiter?
Nach 22. Oktober: Verwendung von Restbeständen verboten
Das Verbot geht auf die Europäische Biozid-Gesetzgebung zurück. Danach können und dürfen Privatleute seit dem 26. April 2026 kein Rattengift mehr kaufen, das Antikoagulanzien enthält. Die waren jahrzehntelang Bestandteil fast aller Standard-Köder, die es im Handel gab.
Restbestände dürfen noch bis zum 22. Oktober 2026 aufgebraucht werden. Ab dem 23. Oktober 2026 ist die private Verwendung von Restbeständen aber nicht mehr erlaubt. Übrig gebliebenes Rattengift mit Antikoagulanzien muss bei den kommunalen Wertstoffhöfen bzw. den Schadstoffsammelstellen der Abfallwirtschaftsbetriebe entsorgt werden. Diese Reste dürfen nicht in den Hausmüll.
Rattengift gefährdet andere Tiere
Antikoagulanzien töten Ratten nicht sofort, sondern hemmen lediglich die Blutgerinnung. Bedeutet: Die Tiere verenden meist qualvoll nach mehreren Tagen an den Folgen von inneren Blutungen. Antikoagulanzien sind darüber hinaus aber eine Gefahr für Greifvögel oder andere Wildtiere: Sie können laut dem Umweltbundesamt (externer Link) vergiftet werden, wenn sie aus Versehen Köder oder damit vergiftete Beutetiere fressen. Laut einer Studie des Leibniz-Instituts aus dem Jahr 2021 für Zoo- und Wildtierforschung waren mehr als 80 Prozent der untersuchten Habichte und Rotmilane mit Antikoagulanzien belastet, teilte der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) dem BR mit.
Wer alte Rattenköder verwendet, muss mit Bußgeld rechnen
Falls Verbraucher noch Restbestände besitzen, also Rattengift, das Antikoagulanzien enthält, sollten diese also bis zum Ende der Frist entsorgt werden. Wer alte Köder noch in seinem Keller oder seiner Garage lagert, verstößt gegen kein Gesetz.
Wer aber nach dem Ende der Aufbrauchfrist die verbotenen Giftköder verwendet, muss mit einer Strafe rechnen. Sanktionen für Verstöße gegen die Biozid-Verordnung werden laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet.
Rattenbekämpfung ist nach wie vor erlaubt
Rattenbekämpfung ist aber nach wie vor erlaubt. Entsprechende Köder kann man im Handel kaufen, ebenso mechanische Fallen. Verboten sind nur Rattenköder, die Antikoagulanzien enthalten. Aber Schädlingsbekämpfer warnen: Empfindliche Giftstoffe gehören eigentlich in die Hände von Profis.
Auch mechanische Fallen können gefährlich werden. Oft verenden Igel, Eichhörnchen oder Mäuse darin, sagt Werner Steinheuser, Vorsitzender des Schädlingsbekämpfer-Verbandes West. Er empfiehlt, sich bei einer entstandenen Rattenplage an einen zertifizierten Fachbetrieb zu wenden. Diese bekämpfen die Nager tierschutzgerecht und gesetzeskonform.
Viel wichtiger und sinnvoller sei es aber, Vorsorge zu treffen, indem man Ratten keine Futtermöglichkeiten bietet, Holzstapel regelmäßig umschichtet und Vogelfutterstellen nicht unbeaufsichtigt lässt.
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