Im Prozess gegen einen 58-jährigen Anlageberater der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge, der Kunden um 2,1 Millionen Euro betrogen haben soll, hat der Angeklagte zum Prozessauftakt ein Teilgeständnis abgelegt. Viele der ihm vorgeworfenen Betrugsfälle wies er jedoch kategorisch zurück. Für das, was er anderen Leuten genommen habe, entschuldigte er sich. Er bitte aufrichtig um Verzeihung und schäme sich für seine Taten, sagte er.
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Als Grund für sein Handeln, nannte er, dass er Geld gebraucht habe, als für ihn nach der Scheidung von seiner Frau aus einem Ehevertrag hohe finanzielle Verpflichtungen entstanden seien.
Angeklagter soll zehn Menschen betrogen haben
Der Mann soll zehn Kunden um Beträge zwischen gut 8.000 und 614.600 Euro betrogen haben. Die Anleger sollen das Geld bar in einzelnen Tranchen zwischen 700 und 25.000 Euro von ihren Konten abgehoben und dann dem Angeklagten bar für Anlagen übergeben haben. Die Abhebungen sollen in der Kasse der Sparkasse erfolgt sein, die Geldübergaben überwiegend im Büro des Anlageberaters nebenan.
Der 58-Jährige war laut Anklage über lange Jahre stellvertretender Leiter einer Bank-Filiale, die unmittelbar einer exklusiven Seniorenresidenz in Schweinfurt angeschlossen war. Diese Filiale ist seit einigen Jahren geschlossen. Der Angeklagte habe seit der Schließung in der Hauptstelle in Schweinfurt gearbeitet. Er soll sich bereits über die Filiale an der Seniorenresidenz das Vertrauen von Senioren erschlichen haben und in einem Fall so sogar eine notarielle Vollmacht für alle persönlichen und vermögensrechtlichen Belange einer Anlegerin besessen haben.
Polizei hörte den ehemaligen Anlageberater ab
Unmittelbar nach seinem Teilgeständnis sagte die ermittelnde Polizeibeamtin aus. Sie schilderte, wie man dem 58-Jährigen auf die Spur kam: Schon gut sechs Wochen vor seiner Festnahme sei er abgehört worden. Bereits eine Stunde nach Start der polizeilichen Telefonüberwachung sei es um die Übergabe von 10.000 Euro gegangen. Kurz darauf habe der Angeklagte Gespräche mit seinen Geldwäschern geführt – also Leute, die das Geld wieder auf neuen Konten einzahlen oder damit teure Reisen des Angeklagten bezahlen sollten.
Wie die Polizeibeamtin aussagte, habe der 58-Jährige unter anderem in seinem Kleiderschrank Geld versteckt oder habe auch ein Schließfach von Nachbarn genutzt. Alleine darin seien 200.000 Euro gefunden worden. Auf den Geldscheinen seien auch nur die Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden worden.
Fitnesstrainer, Reisen, Apartment im Ausland: Luxusleben durch Betrug finanziert
Der Sparkassen-Mitarbeiter soll einen aufwändigen Lebensstil geführt haben. Unter anderem mit einem persönlichen Fitnesstrainer, einem eigenen Fitnessstudio und Tonstudio, oder regelmäßigen Golfreisen nach Spanien.
Laut der Polizeibeamtin arbeitete der Mann bei der Sparkasse nur in Teilzeit und bezog ein Nettogehalt von 23.000 Euro im Jahr. In Zusammenarbeit mit spanischen Justizbehörden hatten Polizeibeamte auch ein Apartment von ihm in Marbella durchsucht. Dabei stellten sie rund 300.000 Euro Bargeld, hochwertige Einrichtungsgegenstände, Kunstwerke, Uhren und teure Weine sicher.
Kunden mit Versprechungen geködert
Der 58-jährige Kundenberater der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge soll laut Staatsanwaltschaft seinen Kunden versprochen haben, ihr Geld "gewinnbringend" oder "an der Steuer vorbei" anzulegen. Er soll die Leute auch damit geködert haben, so Gebühren oder Negativ-Zinsen für ihre Girokonto-Nutzung zu sparen.
Statt den Wertpapieranlagen habe er das Geld jedoch für "seinen eigenen luxuriösen Lebensstil" genutzt, so die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Um erwirtschaftete Anlageerträge vorzugaukeln, soll er in einzelnen Fällen Kunden vorgegebene Zinserträge bar ausgezahlt haben.
Staatsanwaltschaft: 317 Taten, viele davon verjährt
Laut Staatsanwaltschaft sind 317 Taten dokumentiert, wobei 138 mit einem Schaden von ca. 1,4 Millionen Euro bereits verjährten seien. Die Anklage umfasse daher 179 Taten mit einem Schaden von rund 750.000 Euro.
Die verjährten Taten führten zwar nicht zu einer Verurteilung, aber das Gericht könne im sogenannten "selbstständigen Einziehungsverfahren" den entsprechenden Schadensbetrag verlangen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte müsste dann diese Summe zahlen, wenn das Gericht überzeugt ist, dass er den Schaden verursacht hat. Der Angeschuldigte sitzt seit November 2024 in Untersuchungshaft. Insgesamt sind bis zum 25. August acht Verhandlungstage angesetzt.
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