Das Landgericht Würzburg hat am Donnerstag zwei Männer, einen 25-Jährigen und einen 43-Jährigen, zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts sind beide für eine Diebstahlserie entlang der A3 und A7 im Landkreis Kitzingen und Würzburg mitverantwortlich.
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Küchen- und Haushaltsgeräte geklaut
Zu Prozessbeginn am Mittwoch haben die Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt. Um die Verhandlung abzukürzen, verständigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger auf einen Strafrahmen.
Laut Anklage gingen die beiden Männer ab Oktober 2024 mehrfach auf Diebestour. Demnach schlitzten sie auf einem Rastplatz im unterfränkischen Rüdenhausen die Plane eines Lkw auf. Sie entwendeten nach Angaben der Staatsanwaltschaft 143 Einbau-Mikrowellen im Wert von mehr als 30.000 Euro.
Nur eine Woche später sollen die Angeklagten an einem Rasthof bei Geiselwind mehrere Paletten mit Haushaltsgeräten erbeutet haben. Im November folgten laut Anklage Diebstähle von Küchen- und Haushaltsgeräten. Ihre größte Beute machten die Angeklagten demnach am Autohof Gramschatzer Wald: Kaffevollautomaten im Wert von mehr als 200.000 Euro.
Polizei schnappte Diebe auf Rastplatz
Mitte November ertappte eine Polizeistreife die Männer auf frischer Tat. Auf einem Rastplatz in Rüdenhausen seien sie gerade dabei gewesen einen Sattelschlepper aufzubrechen. Wie die beiden Männer im Prozess einräumten, agierten sie bei den Diebstählen nicht allein. Die Staatsanwaltschaft geht von drei weiteren Beteiligten aus. Hinweise dafür ergaben sich unter anderem durch ausgewertete Handydaten.
Gericht fordert Wertersatz für gestohlene Geräte
Neben den Freiheitsstrafen hat das Landgericht einen Wertersatz in Höhe von rund 97.000 Euro angeordnet. Die Elektrogeräte selbst sind im Rahmen der Ermittlungen nicht aufgetaucht.
Nach Angaben der Staatsanwältin, die den Prozess begleitete, handelt es sich bei solchen Diebstählen um ein wiederkehrendes Phänomen entlang bayerischer Autobahnen. "Lkw-Schlitzer", wie die beiden Angeklagten, beeinträchtigten das Sicherheitsgefühl von Fernfahrern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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